Teilung einer Immo

Hallo, wenn jemand eine Wohnung in einem 3-Familienhaus hat und dazu , also zu der Wohnung eine Scheune im Grundbuch eingetragen ist. Kann man das dann teilen lassen? Und so z. B. die Scheune bzw. das Grundstück der Scheune verkaufen? falls ja, gibt es evtl. Nachteile ?

Gruss, Melli

Hi,

ist möglich, wenn dadurch kein zustand entsteht, der den Bebauungsplan wiederspricht, z.B. kann nach Verkauf das Grundstück für ein 3 Parteienhaus zu klein sein, dann ist der Verkauf nicht möglich.

Da es ja ein Grundbuch Wohnung / scheune ist muss das Ganze Amtlich vermessen werden und für das Scheunengrundstück ein neues Grundbuch erstellt werden, damit diese einzeln Handelbar ist.

Hallo,
der Laie denkt, das Haus steht, also reicht das Grundstueck darunter.
Der Fachman denkt in GRZ und GFZ, zusaetzlich Seitenabstand, diese legt die Kommune fest.

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Die Scheune bzw. das Grundstück wo die Scheune drauf ist, gehört ausschließlich zu der Wohnung und ist kein gemeinsames Grundstück des 3-fam.Hauses. Meinst du das? Oder wie?

Ein Grundstück kann nie zur einer Wohnung gehören, es kann höchsten Sondereigentum sein, die Wohnungen und das gesamte Ensemble dürften nach WEG aufgeteilt sein.

Ein Blick in der Teilungserklärung dürfte dort weiter helfen. oder ist Sachverhalt mit den Wohnung ganz anders und nur schlecht beschrieben?

ja das ist der richtige Begriff „Sondereigentum“ . Die Scheune gehört zur Wohnung und ist nicht Eigentum der WEG.

die Scheune dann schon, aber nicht der Boden auf dem die Scheune steht, dieser ist Gemeinschaftseigentum.

Je Nachdem wie das ganze Aufgebaut ist kannst du anhand von Bauplänen und Abgeschlossenheitserklärung für die Scheune ein eigenes WEG Grundbuch erstellen lassen und dann das Sondereigentumsrecht verkaufen, nicht aber das Grundstück.

Vermutlich bedarf der Verkauf auch die Zustimmung der Miteigentümer.

Ohne eine Detaillierte Beratung eines Fachmannes vor Ort, der sich mit WEG und den Baurecht gut Auskennt ist das Ganze nicht rechtsicher möglich.

Dann bleibt noch Fragelich ob jemand einen Scheune die im WEG-Recht steht kaufen würde.

Das Grundstück der Scheune gehört dann der Eigentümergeimeinschaft. Das kann nicht verkauft werden. Lediglich kann die Scheune geteilt werden (kann aber die Zustimmung der anderen Eigentümer benötigen).

Diese kann nach der Teilung verkauft werden. Jedoch verliert durch die Teilung die Wohnung Anteile.

also bei mir in den Aufteilungsplänen steht:

Ermittlung der Grundstücksanteile für ein 3 Fa. Wohnhaus mit 1 scheune 1 Garage und 4 Stellplätzen in der Musterstraße 1 , Musterstadt

Grundstücksgröße : 444qm

WE-Nr. / Wfl. in qm / 0/00 / GrSt-Anteil in qm

1 / 86,03 / 301 / 100,61qm
2 / 87,48 / 307 / 251,13qm
3 / 111,89 / 392 / 92,26qm
285,40 / 1000 / 444,00 qm

Nr 2 ist wie gesagt meine Wohnung. Somit gehört doch die Scheune + dem Grund zu der Nr. 2 also mir.

Hallo,

also gleich eins weiter oben hab ich Naseweis versucht zu erklären was in meiner Teilungserklärung steht.

Hmmm, habe aber genau für meinen Anteil am Grundstück, siehe oben 307/1000 Grunderwerbssteuer bezahlt. Somit gehört nicht nur die Scheune sonder auch der Grund der Logik nach mir. Also meiner Logik nach :wink:

Nein der Grund gehört der Gemeinschaft, daher spricht man auch von Gemeinschaftseigentum.

Das Sondereigentum gehört dir, sprich der Inhalt des umbauten Raumes den du berühren kannst wenn du dort drinnen bist. (Ausnahme wenn es einen tragenden Wand in deinen Räumen ist, denn wenn du die Wegnimmst ist auch das andere Sondereigentum durch den Einsturz mit betroffen).

Ob es möglich ist die Scheune zu Verkaufen kann hier nicht abschließend geklärt werden. Daher kannst du dir wenn Fachanwaltlichen Rat dazu hohlen. Das was ich hier sehe würde ich aber von Nein ausgehen.

Nein, du hast nur den Grundstueranteil deines Sondereigentums von der Gemeinschaft in Rechnung gestellt bekommen, aber er gehört dir nicht.

Auch Mieter zahlen die Grundstuer in der Nebenksotenabrechnung, aber gehört ihnen dann das Grundstück auf einmal?