Hallo, ich beabsichtige eine Wohnung zu kaufen. Lt. Teilungserklärung gehört zu der Wohnung ein Balkon. Leider wurde dieser nie angebaut, da der Bauträger in Insolvenz geriet. Die Teilungserklärung blieb jedoch unverändert.
Wer ist nun für die Umsetzung der TE im Sinne Anbau Balkone zuständig? Der jeweils betroffene Wohnungseigentümer oder doch die ganze WEG?
Auf Basis der vorhandener Teilungserklärung: Müssten weitere Genehmigungen noch eingeholt werden?
Was sagen denn die Protokolle der Miteigentümerversammlungen zu dem Thema? Ich würde mal darauf tippen, dass sich darin ein Beschluss zu der Geschichte finden dürfte.
Hallo, vielen Dank. Nun, die Protokolle sagen dazu nix. SELBST WENN: Die TE wurde nicht geändert. Demzufolge dürften Aussagen in den Protokollen von der übergeordneten TE überstimmt werden. Oder irre ich?
Die Eigentümer sind relativ frei darin, Regelungen der Teilungserklärung anderweitig zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass es natürlich auch Aspekte gibt, bei denen andere noch ein Wörtchen mitzureden haben - bspw. die finanzierenden Kreditinstitute, wenn sich durch die Beschlüsse Eigentumsverhältnisse ändern (also Miteigentumsanteile, Wohnungsnummern usw.).
Hinsichtlich des fehlenden Balkons wird das so sein, dass die WEG einen Anspruch auf Fertigstellung ggü. dem Bauunternehmer im Insolvenzverfahren geltend gemacht hat. Möglicherweise gab es seinerzeit auch Zahlungen aus der Insolvenzmasse, die aber nicht ausreichten, die Fertigstellung des Gebäudes (also hier u.a. der Balkone) zu bezahlen und die Eigentümer selber das fehlende Geld nicht mehr in die Hand nehmen wollten.
Tatsächlich bin ich auch der Ansicht, dass dazu in den Protokollen etwas vermerkt sein sollte. Natürlich kann es auch sein, dass es damals kein Geld aus der Insolvenzmasse gab und so auch keinen Beschluss über dessen Verwendung. Komisch ist aber schon, dass dazu nichts in den Protokollen steht. Selbst wenn der Verwalter nur über den Stand der Verhandlungen bzw. des Insolvenzverfahrens informierte, sollte das eigentlich unter dem TOP „Bericht der Verwaltung über das Wirtschaftsjahr“ im entsprechenden zu finden sein. Es ist allerdings in der Tat so, dass nicht jedes Protokoll den wünschenswerten Ansprüchen genügt.
Um hier Klarheit zu schaffen, solltest Du die Hausverwaltung ansprechen und Dich über dieses Thema umfassend aufklären lassen.
Gruß
C.