Hallo,
ich habe mal eine Frage. Das Elternhaus von meinem Mann, werden wir in zwei Eigentumswohnungen umbauen. Wir waren auch beim Notar und möchten eigentlich in der Teilungserklärung festlegen, dass die andere Partei ein Vorkaufsrecht für die andere Wohnung hat (im Fall das einer im Streit verkaufen möchte). Der Notar meinte, dass dies so nicht möglich wäre? Hat jemand damit Erfahrung gemacht und kann mir allgemein mal einen Tip geben was man alles in der Teilungserklärung festlegen sollte? Unser Notar war bisher nicht so gesprächig und wir sind auch am überlegen einen anderen zu suchen :
Vielleicht antwortet auch ein Notar
Vielen Dank