Teilungserklärung

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Das Elternhaus von meinem Mann, werden wir in zwei Eigentumswohnungen umbauen. Wir waren auch beim Notar und möchten eigentlich in der Teilungserklärung festlegen, dass die andere Partei ein Vorkaufsrecht für die andere Wohnung hat (im Fall das einer im Streit verkaufen möchte). Der Notar meinte, dass dies so nicht möglich wäre? Hat jemand damit Erfahrung gemacht und kann mir allgemein mal einen Tip geben was man alles in der Teilungserklärung festlegen sollte? Unser Notar war bisher nicht so gesprächig und wir sind auch am überlegen einen anderen zu suchen :

Vielleicht antwortet auch ein Notar :slight_smile:

Vielen Dank

Hallo,

sagen wir es mal so: das Vorkaufsrecht müßte ins Grundbuch eingetragen werden, damit es ggü. allen Dritten gilt. Ansonsten fällt mir nichts ein, warum ein Vorkaufsrecht nicht möglich wäre. Es mag ja sein, daß der Notar nicht allzu gesprächig ist, aber auf die konkrete Frage, „warum?“ hätte er doch sicherlich etwas geantwortet. Und wenn das gefragt wurde, was hat er geantwortet?

Gruß
C.

Ich kann es nicht mehr genau sagen, aber er meinte das sowas sehr schwierig sei und man es lassen sollte. Ich habe es nicht wirklich verstanden, aber ich kann es mir nicht wirklich vorstellen, dass es ein großes Problem wäre ein Vorkaufsrecht zu erhalten.

Ich verstehe die Frage nicht in Gänze.

  • Wer ist Erbe des Elternhauses des Mannes?

  • Wer sind „wir“, die umbauen - mit welchen persönlichen Kostenanteilen?

  • sagt ein Ehevertrag irgendwas dazu?

  • Kommt ein gegenseitig eingetragenes Wohnrecht in Frage?
    LG
    Amokoma1

Wir sind mein Mann und ich. Aktuell gehört das Haus noch meiner Schwiegermutter. Nach dem Umbau besteht, dass Haus aus zwei Eigentumswohnungen. Wir haben eine Abgeschlossenheitserklärung machen lassen und kaufen die Eigentumswohnung von meiner Schwiegermutter. Der Grund für den Kauf, liegt darin das ich mit im Grundbuch stehen möchte und von meiner Schwiegermutter nicht verlange, dass sie die Wohnung uns beiden schenkt. Damit ich im Fall einer Scheidung auch abgesichert bin.(Kaufvertrag wird es geben). Mein Mann ist Einzelkind und würde die andere Eigentumswohnung irgendwann erben. Ein Ehevertrag gibt es nicht (Zugewinngemeinschaft).
Die Überlegung war: „Falls es Streit gibt und eine Partei auszieht, damit die ander die Möglichkeit hat die Wohnung zu kaufen“.

Ich bin nicht Juristin. eher praktisch erfahren. Gut, dass Du als Eigentümerin im Grundbuch stehst Das heißt allerdings nicht, dass Du im Falle einer Scheidung die Wohnung alleine behältst. Sie würde zum Vermögensgewinn während der Ehe gehören und also hälftig auch Deinem Mann zugeschlagen werden. Für das Erbe Deines Mannes - die andere Wohnung - gilt das nicht. Erbe muss nicht geteilt werden. Unterliegt nicht dem Vermögensausgleich.
Eine Lösung ist rechnerisch einfach (Das gesamte Haus wird m Grundbuch auf Dich eingetragen, bei Scheidung wird der Zugewinn geteilt, jeder bekommt die Hälfte),
Kommt mir nur nicht praktikabel vor.
LG
Amokoma1

Danke für die Antwort.

Das die Wohnung zum Zugewinn gehört und bei der Scheidung geteilt wird, ist mir natürlich klar. Wäre bei einem Neubau nicht anders (jeder bekommt die Hälfte). Es geht mir auch nicht um die Wohnung meiner Schwiegermutter. Die soll und darf meinem Mann auch alleine gehören. Sowie mein Elternhaus auch mir alleine zustehen wird. Die Frage war ja, dass mein Mann und ich die Wohnung von meiner Schwiegermutter kaufen (Vorkaufsrecht), falls wir mit meiner Schwiegermutter Streit bekommen und sie ausziehen möchte (damit wir keine „Fremden“ im Haus haben).

VG

Was ist los? Eine Scheidung ändert doch nichts an den Eigentumsverhältnissen an einer Immobilie. Das sagt doch auch schon das Wort Zu-gewinn-ausgleich. Zurecht heißt es nicht Vermögens-ausgleich, Eigentums-verteilungs-ausgleich usw.

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Die Wohnung gehört auch nach der Scheidung noch dem Eigentümer. Ausgeglichen wird der Zugewinn, d.h. der Teil, um sich der Wert des Vermögen der Eheleute geändert hat. Wenn der eine mit einer Immobilie im Wert von 100.000 Euro eingestiegen ist, die am Ende 200.000 wert ist und der andere mit Guthaben und Wertpapieren, die anfangs 100.000 wert waren und am Ende 150.000, dann werden die Zugewinne ausgeglichen, d.h.:
Zugewinn A: 100.000
Zugewinn B: 50.000

Überschuß Zugewinn A: 50.000
davon die Hälfte: 25.000 <— geht von A nach B

Das Eigentum an Wertpapieren und Immobilie ändert sich dadurch aber nicht. Es wird nur Geld verteilt.

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Der Notar wird dafür bezahlt, daß er Sachverhalte beurkundet und erklärt. Also noch einmal anrufen oder hinfahren und sich den Grund erklären lassen. Ein Vorkaufsrecht zu haben und auszuüben, ist so ziemlich das normalste der Welt.

Rein rechtlich und auch praktisch spricht nichts gegen die Aufnahme der Vorkaufsrechte in die Teilungserklärung. Diese Rechte müssten dann in das Wohnungsgrundbuch der beiden Wohnungen aufgenommen werden, und gut ist. So ein Konstrukt wird in vergleichbaren Fällen nicht so selten gewählt.

Wenn es im konkreten Einzelfall - z.B. aufgrund sonstiger spezieller Regelungen - Gründe gibt, die die Eintragung der Vorkaufsrechte nicht zulassen/ungünstig erscheinen lassen/… dann sollte der Notar in der Lage sein, dies zu erklären und zu begründen.

Eine während der Ehe erworbene Eigentumswohnung gehört m.W. zu dem Vermögen, das während der Ehezeit dazu gewonnen wurde.

Das stimmt. Das ist aber eine triviale Aussage, die weder etwas mit der Fragestellung noch generell mit der Fragestellung zu tun hat, wem was nach der Ehe gehört.

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Kommt auf die Art des Erwerbs an. Eine Erbschaft oder Schenkung gehört mitnichten automatisch beiden Ehepartnern zur Hälfte.