Teilungsversteigerung - wer ist der Antragsgegner?

Liebe ExpertInnen,

ich habe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragt, um eine Eigentümergemeinschaft aufzulösen. Von den 14 Eigentümern stehen 8 im Grundbuch, außerdem 4 Verstorbene. Nun schreibt der Rechtspfleger:
…wenn der Antragsgegner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder wenn er Erbe ist.“

Wer ist denn hier der Antragsgegner?

Dank & Gruß
Ralf

alle übrigen, also alle außer Dir !
Die Gemeinschaft die Du doch verklagst die Teilung /Auflösung durchzuführen.

1 Like

Kannst Du den ganzen Satz einstellen?

Tschulljung, Quelle vergessen: ZVG § 17 Abs1:

(1) Die Zwangsversteigerung darf nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen oder wenn er Erbe des eingetragenen Eigentümers ist.

Gruß
Ralf

Danke, das leuchtet ein. Mir war erst nicht klar, dass der Rechtspfleger einfach den Text aus der §Bib kopiert hat, so dass ich über „der Antragsgegner“ gestolpert bin.

Gruß
Ralf