Liebe ExpertInnen,
ich habe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragt, um eine Eigentümergemeinschaft aufzulösen. Von den 14 Eigentümern stehen 8 im Grundbuch, außerdem 4 Verstorbene. Nun schreibt der Rechtspfleger:
„…wenn der Antragsgegner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder wenn er Erbe ist.“
Wer ist denn hier der Antragsgegner?
Dank & Gruß
Ralf