Teilzeit-Arbeit während des Studiums

Teilzeit-Arbeit während des Medizinstudiums

Ich werde ab kommenden Wintersemester Medizin in Bochum studieren. Ich bin 25 Jahre alt und habe vorher eine Ausbildung als Krankenpfleger bis 2011 gemacht und arbeite derzeit noch Vollzeit (38,5 Stunden/Woche) in einer Klinik. Ich plane, meine Stundenzahl ab Oktober 2013 auf 10 Stunden/Woche erstmal befristet bis Ende März 2014 zu reduzieren. Also nehme ich keine geringfügige Beschäftigung auf, sondern arbeite in Teilzeit weiter.
Meine Frage: Wie verhält es sich dann mit der Sozialversicherung? Soweit ich das verstanden habe, rutsche ich dann in den Studententarif der Krankenversicherung nicht mehr wie vorher im normalen Tarif mit 15,5% drin. Ich kann mich nicht über meine Eltern familienversichern, da ich mehr als 385 Euro/Monat verdienen werde. Verheiratet oder verpartnert bin ich nicht. Verstehe ich das in soweit richtig?
Wie sieht es mit Beiträgen zu den restlichen Sozialversicherungen aus?

Was bedeutet in dem Zusammenhang „Werkstudent“?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort(en).

Hallo.

Meine Frage: Wie verhält es sich dann mit der
Sozialversicherung? Soweit ich das verstanden habe, rutsche
ich dann in den Studententarif der Krankenversicherung nicht
mehr wie vorher im normalen Tarif mit 15,5% drin. Ich kann
mich nicht über meine Eltern familienversichern, da ich mehr
als 385 Euro/Monat verdienen werde.

Hast du vor, BAföG zu beantragen? Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast du nur in dem Fall Anspruch auf diesen „Studententarif“ bei den Krankenversicherungen. Ich kenne Studenten, die keinen BAföG-Anspruch haben und deswegen auch nicht diesen Tarif bekommen.

Was bedeutet in dem Zusammenhang „Werkstudent“?

http://de.wikipedia.org/wiki/Werkstudent

Hallo,

Wenn ich das richtig in
Erinnerung habe, hast du nur in dem Fall Anspruch auf diesen
„Studententarif“ bei den Krankenversicherungen.

du musst das irgendwie falsch in Erinnerung haben. :wink: Es sei denn, „deine“ Studenten bekommen kein BAföG mehr wegen Überschreitung der Höchstdauer.
Die TK gibt sogar an, dass wenn man BAföG bekommt man noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen kann: http://www.tk.de/tk/jetzt-zur-tk/studenten/vorteile-…
Und das hier:
"Nicht versicherungspflichtig sind Studenten und Praktikanten, wenn sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, § 5 Abs. 5 SGB V, wenn also die selbständige Erwerbstätigkeit den Mittelpunkt des Erwerbslebens darstellt. "
dürfte auch nicht zutreffen, da die Tätigkeit auf 10 Stunden reduziert werden soll. Wie es nach dieser Reduzierung aussieht, ist eine andere Frage.

Viele Grüße
Christa

Hallo,

zunächst einmal Glückwunsch zum Studienplatz und zu Deinem Mut nach einer abgeschlossenen Ausbildung nochmal die „Schulbank“ zu drücken.

Am besten wird es sein, wenn Du zu Deiner Krankenkasse gehst und Dich dort beraten lässt. Auch ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung gemacht (und anschließend Vollzeit gearbeitet) und alleine dies war schon ausreichend, damit ich nicht mehr in den Studententarif der KK wechseln konnte. Die Begründung war in der Art, dass ich ja schon gearbeitet habe und voll einbezahlt habe und der Studententarif nur für Studies sei, die direkt nach der Schule an die Uni wechseln.

Was die Werkstudenten betrifft, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da ich bislang davon ausgegangen bin, dass ein Werkstudent jemand ist, der nebenbei bei einer Firma arbeitet und diese ihn finanziell unterstützt und ihm die Möglichkeit bietet, seine Praktika und Abschlussarbeitsthemen firmenspezifisch zu wählen um nach dem Studienabschluss in selbiger Firma Vollzeit zu arbeiten. Laut Wikipedia sind Werkstudenten jedoch Studenten, „die neben dem Studium eine Erwerbsarbeit ausüben, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder Praxiserfahrung zu sammeln.“

Gruß
stonehenge

Hallo Christa,

die sind raus wegen Überschreitung der Höchstdauer. Aber einer hat noch nie den günstigen Tarif bekommen…komisch…na egal.

Aber hab ich das richtig verstanden, dass man den Studententarif bekommt, wenn man das Studium beginnt und kein BAföG bekommt?

Grüße

Hi,
also ich bin bei der AOK und bei mir war es so:
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres war ich über meine Eltern mitversichert und musste selbst nichts zahlen.
Nach Vollendung des 25. Lebensjahres musste ich eine eigene (studentische) Krankenversicherung abschließen.
Diese läuft maximal bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (was danach ist, weiss ich nicht; ich selbst habe sie nur 6 Monate gebraucht, danach war ich mit dem Studium fertig).
Soweit ich weiss, ist es völlig egal, ob man BaföG bezogen hat oder nicht (ich habe z.B. keines bekommen und durfte trotzdem eine günstige studentische Krankenversicherung abschließen).

lg

PS: hier ein Link dazu:
http://www.aok-on.de/bayern/studierende/studium-zuku…