Hallo. Ich arbeite seid 2 jahren teilzeit,jetzt haben wir eine neue chefin die mir am donnerstag mitgeteilt hat das ich ab sofort ganze tage arbeiten muss obwohl ich ihr vorher mitgeteilt habe das ich das nicht kann.ich habe ihr auch gesagt warum doch bekomme nur als antwort das ist halt so und ich muss abstriche machen.2 jahre hat es super geklappt.was kann ich tun ? Muss ich tatsächlich nun ganze tage arbeiten? Gibt es für mich rechtliche hilfe ?
Hallo!
Das kenne ich, ist meiner Frau auch so passiert. Selbst wenn Du einen entsprechenden Arbeitsvertrag hast und Dir rechtliche Unterstützung holst (Gewerkschaft, Arbeiterkammer usw.) hindert das Deinen AG nicht, Dich ordentlich zu kündigen, Hundert andere Bewerber sind bereit zu solchen Bedingungen zu arbeiten.
Tut mir leid, aber so ist es.
MfG
airblue21
Braucht eine kündigung nicht einen grund ?
Ganz so ist das nicht. Wenn du, wie @airblue21 schon richtig sagt, einen Arbeitsvertrag hast in dem ggf. eine tägliche Arbeitszeit von XX Stunden festgelegt ist hat der auch Bestand. Das ist natürlich Voraussetzung. Ordentliche Kündigung ist natürlich möglich, muß aber begründet werden. Such dir Rat bei einem Fachanwalt (nicht Gewerkschaft oder ähnliches) Zumindest eine kleine Abfindung, meinetwegen auch auf freiwilliger Basis sollte drin sein. Leider muß ich o. g. auch Recht geben wenn er sagt das diese Praktiken heute Gang und Gäbe sind. Sollte dein neuer Chef dich rauskriegen wollen, wird er das auch schaffen. Leider. Aber nochmal: Versuche mit einem Fachanwalt das Beste draus zu machen.
Als allererstes was steht im Vertrag? Der ist das A&O und daran kann Deine neue Chefin eher schwer rütteln. Es ist auch wichtig zu unterscheiden ob Du nicht kannst oder nicht willst, und was sind Deine Beweggründe? Hast Du ein Rückenleiden? Dann wird es schwierig Dich zur Mehrarbeit zu zwingen.
Wenn Deine Chefin Dich zwingt, dann kannst Dienst nach Vorschrift machen, Du machst was muss und nicht mehr aber auch nicht weniger. Je nachdem was wie Deine bisherige Arbeitsleistung war kann das durchaus ins Gewicht fallen. Vor allem wenn es um Überstunden oder ähnliche Extraarbeitsleistungen geht.
ABER: Dies kann auch richtig nach hinten losgehen und die Chefin motivieren einen Grund zu suchen Dich los zu werden. Handy laden in der Arbeit, Müll mitnehmen oder andere "Kleinigkeiten die trotzdem zur Kündigung reichen.
Am besten gehst Du zum Fachanwalt und lässt Dich beraten und dann suchst Du das Gespräch mit Deiner Chefin und versuchst das zu klären. Meistens wenn man weiß warum jemand etwas macht ist man auch bereit darauf einzugehen. Stur zu behaupten, „Das mache ich nicht, weil ich das so bisher noch nie gemacht habe.“ wird eher selten zum Erfolg führen.
Wenn das ruhige Gespräch nicht und Du bist im Recht zieh sie vor das Arbeitsgericht. Aber erst reden.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen.
Hallo,
zunächst: was steht im Arbeitsvertrag? Sind dort die Tage bzw. die Stunden je Wochentag geregelt?
Generell versetzt das (Teilzeit- und Befristungsgesetz den Arbeitnehmer in eine sehr starke Position. Der Arbeitnehmer Anspruch auf Reduzierung der Stundenzahl, der Arbeitgeber muß geeignete Stellen anbieten, er ist verpflichtet, eine Vereinbarung zu erzielen und „er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.“ (§ 8 Abs. 3 S. 2 TzBfG).
Einschränkend wirken hier nur die betrieblichen Belange und eventuell vorhandene tarifvertragliche Vereinbarungen. §8 Abs. 4 TzBfG:
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen
Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
An die betrieblichen Gründe werden regelmäßig hohe Anforderungen gestellt. Allein schon der Umstand, daß Du schon zwei Jahre in der gewünschten Form gearbeitet hat, spricht dafür, daß es diese betrieblichen Gründe nicht gibt, es sei denn, an den Abläufen, der Auftragslage o.ä. hat sich etwas gravierend geändert.
Bevor man mit Fachanwälten auf möglicherweise einfach nur forsche, unwissende oder übermotivierte Vorgesetzte schießt, sollte man mit dem Betriebs-/Personalrat sprechen oder - sofern vorhanden - mit dem Gleichstellungsbeauftragten. Möglicherweise kann man sich aber schon diese Schritte sparen, wenn man nur auf die aktuelle Rechtslage (wie dargestellt) verweist.
Gruß
C.
Im Arbeitsvertrag sind leider keine Tage oder Stunden je Wochentag festgehalten lediglich die Stundenanzahl im Monat. Im Betrieb hat sich im Gegensatz zu letztem Jahr auch nichts verändert. Der nächste Ansprechpartner ist der Bezirksleiter, an diesen habe ich mich bereits gewand. Er wolle ein Gespräch mit ihr führen aber eigentlich ist sie für die Planung zuständig er schaue nur ob alles arbeitsrechtlich ist.
Hallo,
die Vorschreiber waren leider etwas pauschal.
Wenn Du deine monatliche Stundenzahl im Vertrag hast, ist das schon mal ein Argument. Wenn Dein AG bisher eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit akzeptiert hat, wird das nach einer gewissen Zeit für ihn bindend, denn auch mündliche Absprachen haben im Arbeitsrecht rechtliche Wirkung.
Dann kann er Änderungen einseitig nur noch mit einer Änderungskündigung herbeiführen, gegen Du Dich auf dem Rechtsweg wehren kannst.
Wenn die Teilzeit von Anfang an vereinbart war, spielt auch das genannte TzBfG hier keine Rolle.
Du solltest unbedingt fachlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort einholen.
&Tschüß
Wolfgang