A: Studentin verheiratet,32. möchte gerne Teilzeit arbeiten. (
als Experte für österr. Steuerrecht beantworte ich regelmäßig nur Fragen dazu - falls es sich um österr. Recht handelt, so ersuche ich, dies in der Anfrage zu vermerken - ansonsten bitte ich die deutschen Experten, die Frage zu beantworten.
Mit einem Minijob kann man bis 400 € im Monat zuverdienen.
In dem vorliegenden Fall wäre eine Normaler Verdienst mit eigenem GKV-Beitrag (Familienversicherung würde wahrscheinlich entfallen) und Steuerzahlung wahrscheinlich sinnvoller, weil höherer Verdienst abrechnenbar ist. Bei der Jahressteuererklärung wird dann das Gesamteinkommen als Steuerbasis veranlagt werden. Je nach Steuerklassen wird die mon. Steuer Einzeln berechnet werden.
Betreffs GKV kann bei der zuständigen Krankenkasse konkret nachgefragt werden.
Bei Steuer FA, Steuerberater o.ä., Steuerrechner nutzen.
Servus,
es sind 450 €, und wenn diese Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten ist, auch für die Familienversicherung unschädlich.
Schöne Grüße
MM
Genau. Also genauer genommen sind es etwa 385€ + ca. 86 € Werbekosten bei Studentin in
GKV.
Ich ruf morgen bei FA an und frag da mal nach.
Wenn ich es richtig verstanden und recherchiert hab,
Kann man als Student Teilzeit arbeiten?! Oder ?
Danke an die Antworten.
Servus,
das ist kein Fall fürs Finanzamt - deswegen kommen die Leute dort zu nichts, weil sie ständig mit Banalitäten aufgehalten werden, für die man ganz bestimmt keinen ausgebildeten Finanzwirt braucht, zumal das FA nichts mit Sozialversicherungsbeiträgen am Hut hat.
Die Grenze für den „Minijob“, der für den Arbeitnehmer abgabenfrei ist, wurde Dir schon genannt.
Für die Besteuerung und (in der Regel) auch für die SV-Beiträge ist es völlig egal, ob man für 400 € zwei Stunden oder siebzig Stunden in der Woche arbeitet.
Werkstudenten bieten in nicht pauschal versteuerten und verbeitragten Jobs dem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Beiträge zur Krankenversicherung zu sparen, wenn sie nicht mehr als 20 h / Woche außerhalb der vorlesungsfreien Zeit arbeiten.
Was bedeutet die Zahl, die Du als „Werbungskosten“ angibst? Wird der Job jetzt pauschal verbeitragt und versteuert oder wird er es nicht?
Schöne Grüße
MM
Servus,
in welchem Land ist das so, wie Du beschreibst?
Schöne Grüße
MM
Hallo Alexis82, die Grenze für den Minijob liegt jetzt bei 450 €. Pauschal versteuert, wird es bis zu dieser Grenze auch nicht zum Einkommen erfasst (Achtung:wenn nicht pauschal versteuert, führt es bei Zusammenveranlagung als Ehepaar zu Steuernachzahlung). Die Grenze für die Familienversicherung sollte nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt werden, könnte aber auch bei 450 € liegen.
Hoffe es hilft estwas weiter
P.D.