Teilzeitantrag abgelehnt - Frist & nichtiger Grund?

Moin ihr Lieben :smile:

also, ich möchte mich nebenberuflich Selbstständig machen, bin bereits 2 Jahre im Unternehmen und arbeite als Zeichnerin (meiner Meinung nach ein Beruf der Teilzeit auszuführen ist)
Nebenberuf ist genehmigt - Teilzeit bzw Stundenreduzierung wurde mir nun zunächst mündlich abgelehnt - wobei hier betriebliche Gründe genannt wurden die ich aber nicht ganz für rechtens halte - Kernaussage war hier dass der Arbeitsmarkt so schlecht aussieht und niemand Qualifiziertes für meine 10 Stunden (die ich weniger arbeiten möchte) zu finden ist …ich verstehe es zwar das denen es nicht gefällt, da auch ordneltich zu tun ist - aber als wirklich betrieblichen Grund sehe ich das nicht? Zudem ist hier ein großes Unternehmen mit paar Hundert Mitarbeitern…

Meine Frage ist nun, solange es nur mündlich geäußert wurde - gilt hier dann immer noch die 3 monatige Ablauffrist mit der die Teilzeit automatisch genehmigt wird?
Schließlich möchte ich eventuell dagegen angehen und wenn ich nach 3 Monaten nichts schriftliches habe - gilt dann automatisch mein Teilzeitantrag als genehmigt auch wenn wir mündlich darüber gesprochen haben?

Danke vorab.

Hallo,

§ 8 Abs. 5 TzBfG schreibt die Schriftform einer Ablehnung vor.
Ein Teil der mir bekannten Kommentierung (zB ErfK, Preis, § 8 TzBfG Rn 17) will auch die sog. „Textform“


gelten lassen.
Auf alle Fälle reicht eine nur mündliche Ablehnung nicht aus und hemmt oder unterbricht auch nicht die Frist des § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG.
Allerdings verwechselst du etwas.

3 Monate beträgt die Mindestfrist zur Ankündigung der Verringerung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG).

Die Erklärungsfrist des AG endet einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit.

&Tschüß
Wolfgang