Teilzeitarbeit und Urlaubsanspruch

Ich möchte statt Vollzeit nur noch 35 Stunden in der Woche arbeiten. Also zwei Tage im Monat zu Hause bleiben.

Neben der Gehaltskürzung wurde mir in Aussicht gestellt daß auch die Urlaubstage um 10 % gekürzt werden. Also statt 30 Tage nur noch 27 Tage.

Wie kann es dann sein, daß Halbtageskräfte ihre 30 Tage behalten?

Ich habe das Gefühl daß ich hier übervorteilt werden soll.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag oder falls vorh. im Tarifvertrag ?

Die Zahl der Urlaubstage hat etwas mit den Wochenarbeitstagen, nicht -stunden zu tun.

Die Zahl der Urlaubstage müsste gleich bleiben, egal ob Voll oder TZ.
Es sei denn, es ist mit den zusätzlich gewährten Tagen (mehr als nach dem Bundesurlaubsgesetz) irgendwas vereinbart.

MfG
duck313

Wie Duck313 ausführt, hängt die Anzahl der Urlaubstage von den Arbeitstagen pro Woche ab.

Du könntest die Kürzung der Urlaubstage umgehen, indem offiziell eine 5-Tage-Woche vereinbart wird und Du durch flexible Arbeitszeitnutzung Deine 35h so verteilst, dass du die gewünschten zusätzlichen freien Tage „rausarbeitest“, wenn das vom Arbeitgeber aus erlaubt und möglich ist.
Bei uns nennt sich das dann Gleitzeit/Gleittag…

Beatrix

Die haben nur 30 HALBE Tage Urlaub.

Im Handwerk habe ich z.B. eine 38 oder 37,5 Stunden-Woche, wo dann Freitags früher Arbeitsschluss ist.

Da rechnet sich das Urlaubsentgeld eben mit der täglichen Durchschnittsstundenzahl von 7,4 oder 7,5 Stunden. Und wenn man nur einen Freitag Urlaub nimmt (z.B. Brückentag), dann ist auch ein ganzer Urlaubstag weg.

So gesehen ist die Kürzung des Urlabsanspruchs durchaus gerecht.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass dir jeder Urlaubstag mit nur 7 Stunden bezahlt wird.
Das Herunterrechnen ist dann unumgänglich, wenn sonst der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch unterschritten wird.