Teilzeitjob - Krankengeld sowie Feiertagsbezahlung

Man hat einen Teilzeitjob, der AV besagt z. B. 30 Wochenstunden. Der Arbeitsplan ist flexibel von den Arbeitnehmern gestaltbar, man einigt sich miteinander, wer welchen Tag arbeitet.
Jetzt sind im Monat X Feiertage - also geht der AN davon aus, dass diese anteilig auch bezahlt werden. 30 Wochenstunden sagt der AV, also müssen diese gezahlt werden, egal ob man arbeitet oder Feiertag ist.
AG lehnt dies ab, da die AN sich ja ihre Arbeitstage heraussuchen können und der AG sie an Feiertagen nicht zur Arbeit anfordert. Also wird auch ein Feiertag nicht bezahlt. Obwohl der AV von einer bestimmten Wochenstundenanzahl spricht. AG sagt, dies sei ein flexibler AV und wenn der AN einen Feiertag bezahlt bekommen möchte, dann soll er an dem Feiertag auch arbeiten.
Das Arbeitsgesetz besagt, wenn man an einem Feiertag arbeitet, dann muss ein anderer freier Tag in einer bestimmten nachfolgenden Zeit bezahlt werden, den dann der AN frei nehmen kann.
Dies wird dem AN aber nicht gewährt. Wenn doch ein Feiertag ins Haus steht, an dem gearbeitet werden muss, wird dieser als normaler Arbeitstag vergütet ohne dass es einen freien bezahlten Tag im Nachhinein gibt (wie z. B. bei Krankenschwestern üblich)

Nun gibt es den Monat Y. Der AN hatte eine Änderungskündigung, es gibt jetzt eine monatliche Arbeitszeit von 80 Stunden im Monat. Im Monat Y liegt die Arbeitsplanung aber so, dass der AG statt der geplanten 80 Stunden nun 100 Stunden arbeitet, weil es arbeitstechnisch nicht anders zu bewältigen ist. Die Arbeitstage sind genau festgelegt im Vorfeld und vom AG abgesegnet. Nun wird der AN krank und 5 seiner Krankentage fallen in seine geplante Arbeitszeit (die ein anderer Kollege abdecken muss und dementsprechend Lohnkosten und Krankengeld anfallen). Nun sagt wiederum der AG - tut mir leid, im AV stehten 80 Stunden, auch wenn diesen Monat 100 Stunden geplant waren, weil der AN krank war, werden diesem nur diese 80 Stunden bezahlt.
Hätte der AG dieses dem AN vorher gesagt, hätte der AN dann geplante Arbeitstage, an denen er nicht mehr krankgeschrieben war, „streichen“ dürfen, um nicht über die 80 h zu kommen? (was zur Folge hätte, dass der andere AN diese Stunden hätte mit übernehmen müssen)
Feiertage, die in diese Krankentage fallen werden ebenfalls nicht bezahlt.
Der AN ist der Meinung: Was im Vorfeld als Arbeitszeit geplant war, muss auch im Krankheitsfall bezahlt werden.

Was ist hier rechtens? Kann der AN sein Recht nur einklagen, was einer Beziehung zwischen AG und AN sicherlich nicht gerade zuträglich ist?

Hi!

Das ist gar nicht so wahnsinnig einfach.

Normalerweise sagt man:
Wenn wegen des Feiertags nicht gearbeitet werden konnte, muss diese Zeit vergütet werden.
Das ist einfach bei immer gleichbleibenden Arbeitstagen oder sehr fixen Arbeitszeitmodellen.

Das Problem ist in Deinem Fall ja die Flexibilität, die allein in der Planung der Arbeitnehmer liegt.

Man könnte natürlich als AN vereinfacht einfach mal die Feiertage unberücksichtigt lassen und als fiktive Arbeitszeit mit verplanen.
Das Ganze macht man dann am besten etwas weiter in die Zukunft hinein und der Arbeitgeber hat das Problem, dass er da nicht mehr so einfach rauskommt.

Da da vermutlich kein Arbeitgeber so einfach mitspielt:
Es gibt die weitgehend einstimmige Meinung, bei derart flexiblem Abeitszeiten, die ausschließlich vom AN geplant werden, muss anteilig 1/5 (bei einer 5-Tage Woche) der Wochenarbeitszeit auf Basis der letzten 12 Monate vergütet werden.

Das Ganze fußt dann auf ein Urteil des BAG aus dem Jahre 2001.

Etwas verkürzt findest Du es hier

Ziemlich schön erklärt (wenngleich mit falschen Quellenangaben, was ich dem Haufe-Verlag mal mitgeteilt habe) ist es hier (du kannst 30 Minuten kostenlos testen) erklärt.

VG
Guido