Hallo,
angenommen jemand hätte einen Minijob und würde zusätzlich einen Teilzeitjob annnehmen.
Würde dann für den Teilzeitjob weil zwei Jobs vorliegen würden Steuerklasse 6 gelten?
Oder würde für den Teilzeitjob bei alleinstehenden Steuerklasse 1 gelten und für den Minijob garkeine Steuerklasse?
Weil sonst würde ein Minijob nur dann Sinn machen, wenn man sonst keine andere Beschäftigung hätte, weil die Steuern den Verdienst aus dem Minijb komplett wegnehmen würden.
Gruß
Darius