Teilzeitjob und Mibijob = Steuerklasse 6 für für Teilzeitjob?

Hallo,

angenommen jemand hätte einen Minijob und würde zusätzlich einen Teilzeitjob annnehmen.

Würde dann für den Teilzeitjob weil zwei Jobs vorliegen würden Steuerklasse 6 gelten?

Oder würde für den Teilzeitjob bei alleinstehenden Steuerklasse 1 gelten und für den Minijob garkeine Steuerklasse?

Weil sonst würde ein Minijob nur dann Sinn machen, wenn man sonst keine andere Beschäftigung hätte, weil die Steuern den Verdienst aus dem Minijb komplett wegnehmen würden.

Gruß

Darius

Hallo!

Nein.

Ja.

Die endgültige Besteuerung erfolgt - bei Abgabe einer Steuererklärung - vollständig unabhängig von der Steuerklasse, das sei aber nur nebenbei bemerkt.

Schöne Grüße!

3 Like

Nein, du wärst nicht in Steuerklasse 6. Ich persönlich würde allerdings immer alles genau durchrechnen und ggf. nochmal mit einem Steuerberater sprechen, da ich nicht genau sagen kann wie und ob sich das bei der Steuererklärung bemerkbar macht. Gleichzeitig muss natürlich alles mit beiden Arbeitgebern abgeklärt sein.

1 Like

Wenn Du´s nicht weißt warum antwortest Du dann?

Das wollte er/sie garnicht wissen, warum antwortest Du dann? Fragt sich
ramses90

1 Like

Die Hauptfrage konnte ich ja beantworten. Dass das mit dem Arbeitgeber abgeklärt sein muss, war eine Nebeninformation die ich für wichtig halte, deshalb habe ich sie dem hinzugefügt.

Wenn du nichts weiteres in einem Kommentar machst, als meinen zu kritisieren hilft das übrigens auch nicht weiter. @ramses90