Liebe Kollegen,
ich würde mich über die Beantwortung der folgenden Frage freuen:
Was muss ich bei einer Umstellung von einem Voll- auf ein Teilzeitstudium beachten? (Versicherungen…)
Beste Grüße und vielen Dank!
Liebe Kollegen,
ich würde mich über die Beantwortung der folgenden Frage freuen:
Was muss ich bei einer Umstellung von einem Voll- auf ein Teilzeitstudium beachten? (Versicherungen…)
Beste Grüße und vielen Dank!
Hallo, bleiben Sie vom Status her Student mit einer Arbeit als Werkstudent? Dann ändert sich nichts. Arbeiten Sie aber im Angestelltenverhältnis und studieren Sie nebenher, dann ändert sich mindestens die Krankenversicherung und sonst alle Rabatte, die man als Student erhalten hat.
Grüße Susanne Kohout
Hallo!
Ich habe weiterhin Studentenstatus, allerdings nennt sich das meines Wissens nach nicht Werkstudent.Ich arbeite mindestens 17 Stunden pro Woche, es ist also ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis. Die Rabatte müsstens eigentlich erhalten bleiben - immerhin zahle ich weiterhin die Hälfte der Studiengebühren.
Momentan bin ich noch privat über meinen Vater versichert…
Wenn Sie weiterhin einen Studentenausweis haben, bleiben die Rabatte wohl erhalten.
Die aktuelle max. Stundenanzahl, die Studenten pro Woche soz.vers.frei arbeiten dürfen, weiß ich nicht.
Wegen der Krankenversicherung ist wichtig, ob man Student ist oder eben Arbeitnehmer.
Mehr weiß ich zum Thema leider nicht.
Hoffe, es nützt.
Grüße Susanne Kohout
Hallo, Lesobue,
diese Frage ist leider zu allgemein, da ich nicht annähernd weiß, ob Sie eine Krankenversicherung meinen und wenn ja, wie Sie zur Zeit versichert sind und wenn Sie jetzt Teilzeit studieren, haben Sie noch eine Nebentätigkeit, mit der Sie Ihr hauptsächliches Einkommen generieren? Sind Sie angestellt oder nicht, das sind Informationen die wichtig sind, um diese Frage zu beantworten. Sie sehen also,es sind genauere Angaben erforderlich. Wenn Sie nähere Auskünfte wünschen, wäre es nett, wenn Sie Ihre Frage konkretisieren, dann kann ich Ihnen vielleicht helfen.
In diesem Sinne viele Grüße an Sie, Cl. Lauer
Hallo lesobue !
Du hast kaum Informationen geliefert. Was soll ich Dir da sagen ? Nicht einmal ist bekannt, was für ein Studium das ist. Bist Du handwerklich tätig oder kaufmännisch? Wie alt bist Du, alleinstehend oder verheiratet? Ist die Frau berufstätig? Hast Du Kinder?All das ist wesentlich aber unbekannt.
Klar ist aber, dass Du mit Deiner Krankenversicherung
verhandeln musst! (bei einer Ersatzkasse)
Wenn Du vom Alter her bislang in einer günstigen
Studentenklasse warst, so dürfte das jetzt vorbei sein.
Ist aber auch dann schon geklärt, wenn Du berufstätig bist und pflichtversichert sein wirst neben des Studiums.
Wenn Du privat versichert bist, ändert sich wahrscheinlich nichts, außer dass Du wieder Tagegeld versichern solltest.Privathaftpflicht ( wenn denn eine besteht) kann so bleiben, sonst
abschließen wenn Du eine abgeschlossene Berufsausbil-dung hast.
Unfall und Lebensversicherung bleiben unberührt.
Bei Berufseintritt aber unbedingt auf BUZ achten.
Alle anderen Versicherungen sollten ohnehin
unberührt bleiben. Ggf. noch Rechtsschutz. Wenn Du bislang mitversichert warst, dann ist das genau zu klären ob Du einen eigenen Vertrag benötigst.
Auf jeden Fall mit all Deinen Versichrungsgesell-schaften sprechen bzw. besser schriftlich klären, dass kann Dir ansonsten niemand abnehmen.
Ich übernehme keinerlei Verantwortung für diese Ausführungen und verweise an die Versicherungs-
gesellschaften.
Gut ist auch ein Sonderheft von „Waren - Test“ für
Versicherungen.
Gruß aus Iserlohn von D.G.
Hallo,
im Versicherungsbereich musst du als TeilZeit-Student deine private Haftpflichtversicherung beachten. Denn sobald du zu arbeiten beginnst (erste Lehre und Studium ist man noch bei seinen Eltern mitversichert.) Musst du dich selbst versichern. Allerdings gibt es recht kostengünstige Singeltarife Jahresbeitrag je nach Gesellschaft zw. € 40 - € 80.
Außerdem solltest du beachten wie dein Krankenschutz ist.
Weiteres ändert sich nicht.
Hoffe dir damit geholfen zu haben.
Hallo,
danke für die Anfrage. Zuerst einmal muss ich Ihnen mitteilen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren im Finanz- und Versicherungsbereich tätig bin.
Nun zu Ihrer Anfrage :
Geht es hierbei um die privaten Versicherungen oder um die Gesetzlichen?
Bei den privaten handelt da jeder Versicherer nach eigenen Regeln. Bei dem einen gibt es dafür spezielle Tarife [Studenten ( voll-/ Teilzeit ) Jugendliche, Singles, Senioren, etc. )], dass hängt immer ganz von Ihrem Versicherer ab.
Ich würde mich bei Ihrem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens einmal erkundigen.
Viel mehr kann ich Ihnen von hier aus leider nicht mitteilen, da ich Ihre Versicherungen und Verträge ( Tarife ) nicht kenne.
Ich hoffe Ihnen dennoch ein wenig weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Auf welche Versicherung bezieht sich Deine Frage?
Sorry, aber diese Frage ist zu allgemein gestellt.Ausserdem kenne ich mich nur bei Schweiz. Hochschulen einigermassen aus.
MfG Roggenmoser
Hallo Frau Lauer,
danke für die Rückmeldung.
Ja, es geht auch um die Krankenversicherung. Momentan bin ich privat familienversichert. wahrscheinlich muss ich dann eine eigene Versicherung abschließen. Es wird sich um einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob (50-60%) handeln und ich werde 2Tage die Woche studieren. Bis jetzt habe ich keine eigene Versicherung - in allen Bereichen. Und ich frage mich was ich an Versicherungen brauche und was nicht bzw. ob ich noch bei meinen Eltern mitversichert sein kann.
Beste Grüße,
lesobue
Ich studiere Soziale Arbeit im Master, 24, ledig, keine Kinder.
Derzeit bin ich in allen Bereichen noch über meine Familie versichert. Krankenversichert bin ich privat.
Ich zahle weiterhin Studiengebühren, habe also weiterhin Studentenstatus.
Bei Berufseintritt aber unbedingt auf BUZ achten.
Was ist BUZ?
Vielen Dank!
Beste Grüße,
lesobue
Hallo, Lesobue,
okay, da es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, wird es wohl so sein, dass es ein Einkommen über 400,-€ sein wird, dann sind Sie eh pflichtversichert und müssen in eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeber wird Ihnen aber da auch weiterhelfen, gut zu empfehlen hierbei ist eine TK oder die VBB Verkehrsbauunion oder die HEK.
Die private Familienversichrung war das eine Beihilfeberechtigung über die Eltern? Die Beihilfeberechtigung würde sowieso mit dem 25. Lj. enden.
Also das erst einmal die Antwort mit den Informationen, die ich Ihrem Text entnommen habe.
Ja, Sie benötigen auch jetzt langsam eigene Versicherungen, die ich aber in dem Status des Studenten, und vielleicht noch nicht so hohem Einkommen auf das Wichtigste beschränken würde.Da wäre die private Haftpflicht. Sie können weiter über Ihre Eltern versichert bleiben, wenn Sie immer noch nach der Schule im ersten Berufsausbildungsweg sind. Wenn nicht benötigen Sie eine eigene Haftpflicht, die finde ich wichtig, sollte aber mit dem Baustein Forderungsausfall sein.Kostet im Jahr, je nach Status öD oder freie Wirtschaft zwischen 56,- und 76,-€, ca.Wichtig in jungen Jahren finde ich persönlich auch eine Unfallversicherung, da Sie noch keine Rentenansprüche haben und im Falle eines Unfalles mit Invaliditätsfolgen, kann man durch diese Versicherung einen Teil seiner Verbindlichkeiten absichern. Später ist wohl eine Berufsunfähigkeit Thema. Letztendlich wäre aber hier wirklich eine gute Beratung nöig, das würde den hiesigen Rahmen sprengen.
Nun hoffe ich, dass ich Ihnen helfen konnte, aber fragen Sie, wenn etwas unklar ist. Je konkreter die Angaben, je konkreter kann ich antworten. Ihre Daten sind auf jeden Fall in sicheren Händen. Alles Gute für Sie und viel Glück für alles, Cl. Lauer
Liebe Frau Lauer,
herzlichen Dank für ihre nette und ausführliche Antwort! Sie haben mir damit sehr geholfen. Was eine Beihilfeberechtigung ist weiß ich nicht. Ich bin über meinen Vater versichert - nach der Scheidung meiner Eltern wurde das so in einem Scheidungsvertrag geregelt, dass ich bis zum Ende meiner ersten Ausbildung über meinen Vater privat krankenversichert bin.
Ich denke ich werde mich nocheinmal ausführlich beraten lassen.
Auch Ihnen alles Gute!
Und vielen Dank nochmal!
Lesobue
Hallo Lesobue !
-Was ist BUZ?
Die BUZ ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese
kann sowohl als reine Risikoversicherung als auch mit
der Komibination als Kapitalversicherung abgeschlossen
werden. Es wird, je nach gewählter und zulässiger Versicherungssumme, bei Berufsunfähigkeit, abhängig vom jeweiligen Grad der Beeinträchtigung, eine monatliche Barrente ausgezahlt. Und das so lange, wie eine solche Laufzeit vereinbart wurde. In der Regel sollte das mindestens bis zum 60. LJ sein, besser aber noch einige Jahre länger, bis dann später einmal die richtige Altersrente greift und die BUZ ablöst.
Auf jeden Fall hierzu das Sonderheft von Warentest kaufen oder zumindest heranziehen. - Wichtig -
In der Krankenversicherung wird es, wenn eine ver-
sicherungspflichtiger Tätigkeit ausgeübt wird, schwierig die private beizubehalten. Da gibt es sehr viel zu beachten und ist u.a.abhängig vom monatl. Einkommen.
Auf jeden Fall zur Befreieung, wenn eine solche dann gewünscht ist, die eigene Versicherung um schriftliche
Stellungnahme bitten und auch die zuständige AOK ein-
binden. Sie ist allein für die endgültige Befreiung
zuständig.
Gruß aus Iserlohn von
D.G.
Hallo, Lesobue,
nur zum Verständnis, Beihilfe gilt nur für die Beamten in unserem Land, auf diese Weise beteiligt sich der Dienstherr an der Krankenvrsicherung ihrer Beamten und der Beamte muss sich sozusagen nur über den Rest versichern. Das ist aber, wie es scheint bei Ihnen nicht der Fall. Mit der Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit werden Sie aber pflichtig und müssen sich gesetzlich versichern.
In diesem Sinne viel Glück und alles Gute, Cl.Lauer
Krankenversicherung geht dann über die Arbeit und eine eigene Private Haftpflicht wäre gut.
Gruß
Dennis
Hallo,
das kommt auf die bestehenden Verträge an.
Daher frage bitte den Vermittler / Betreuer des entspr. Vertrags.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo lesobue!
Kannst Du die Frage etwas präziser stellen? Geht es um die Krankenversicherung? Wenn ja, bist Du gesetzlich oder privat studentenversichert?
Wenn Du ein Teilzeitstudium machst, bist Du dann anderweitig beschäftigt und somit pflichtversichert?
Oder geht es evtl. um die Privathaftpflicht? Wenn ja, was hast Du vorher gemacht?
Gruß
KeckP
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße