Hallo, angenommen A stellt einen Antrag und beruft sich auf §8 TzBfG.
A stellt einen Antrag auf 60%.
Nun kommt im Gespräch heraus, dass der AG Person A gerne für 2,5 Monate 80% arbeiten lassen würde und dann auf 60% herunterstuft.
Soweit sollte das ja rechtlich kein Problem sein wenn A dieses Angebot annimmt. Diese Vereinbarung wird natürlich schriftlich festgehalten.
Jetzt will der AG aber, dass der Teilzeitvertrag immer für ein Jahr befristet wird.
A möchte aber gerne unbefristet. Liest man sich etwas ein, ist eine Reduzierung wenn man einen Antrag nach §8 TzBfG stellt immer als unbefristet anzusehen. Hätte A eine Befristung in den Antrag geschrieben, wäre es ja auch kein Antrag nach diesem Gesetz wenn man Urteile liest.
Also hat A ja alles richtig gemacht.
Was macht A nun?
Der AG hat noch 7 Tage Zeit den Antrag abzulehnen oder zu genehmigen.
Weigert sich A die Befristung anzunehmen, kann der AG natürlich ablehnen.
Was ist aber nun, wenn A die Befristung unterschreibt? Hat A dadurch Nachteile sollte der AG der jährlichen Verlängerung irgendwann nicht mehr zustimmen?
Oder ist dies als Formfehler durch den AG anzusehen und tritt dadurch automatisch ein unbefristeter Vertrag in Kraft, da laut diesem Gesetz eine Befristung gar nicht möglich ist, sondern dies unter die normale Vertragsfreiheit fällt, der TZ Antrag aber nicht abgelehnt wurde und somit als genehmigt gilt wie beantragt?
A möchte halt Planungssicherheit zur Betreuung des Kindes.
Danke für eure Antworten