Hallo,
ich habe eine komplexe Frage und hoffe jemand kann mir helfen: ich habe einen Telearbeitsplatz. D.h. mein Arbeitgeber stellt mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung und ich arbeite von zu Hause aus. Da dies in einer 2 Zimmer Wohnung nicht mehr zu bewerkstelligen war, sind meine Freundin und ich in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die kompletten Umzugskosten steuerlich absetzen kann oder nicht. Es besteht eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen meiner Meinung nach und der Umzug war notwendig.
Ich würde abrechnen:
1.Umzugsunternehmen und Fahrten zur Wohnung
2.doppelte Miete
Sind dies dann haushaltsnahe Aufwendungen oder Werbungskosten? Wo kann die doppelte Miete eingetragen werden?
Ich hoffe jemand weiß bei diesem komplexen Thema weiter.
MfG
Björn