Telearbeitsplatz Steuererklärung

Hallo,

ich habe eine komplexe Frage und hoffe jemand kann mir helfen: ich habe einen Telearbeitsplatz. D.h. mein Arbeitgeber stellt mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung und ich arbeite von zu Hause aus. Da dies in einer 2 Zimmer Wohnung nicht mehr zu bewerkstelligen war, sind meine Freundin und ich in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die kompletten Umzugskosten steuerlich absetzen kann oder nicht. Es besteht eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen meiner Meinung nach und der Umzug war notwendig.
Ich würde abrechnen:
1.Umzugsunternehmen und Fahrten zur Wohnung
2.doppelte Miete
Sind dies dann haushaltsnahe Aufwendungen oder Werbungskosten? Wo kann die doppelte Miete eingetragen werden?

Ich hoffe jemand weiß bei diesem komplexen Thema weiter.

MfG
Björn

Hallo !

Guck mal hier rein:

Stichwort „Verbesserte Arbeitsbedingungen“.

mfG
duck313

Es können Werbungskosten sein, wenn keine private Mitveranlassung vorliegt.

Die weniger günstige Möglichkeit des Ansatzes als haushaltsnahe Dienstleistungen kannst Du immer noch (im Weg des Einspruchs) beantragen, wenn das mit den Werbungskosten nicht hinhaut.

(Ich täte hier, wenn ich das zu veranlagen hätte, unter Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO veranlagen und bei Geburt des nächsten Familienangehörigen einen Bescheid des Inhalts „Schiet Di wat - ich seh hier kein Arbeitszimmer!“ verschicken.)

Schöne Grüße

MM