Telefon/Internet Anbieterwechsel, kein Anschluss mehr

Hallo liebe Community,

ich habe Mitte Juni 2013 meinen Telefon/Internet Anschluss bei o2 gekündigt und auch prompt die Kündigungsbestätigung erhalten. Am selben Tag habe ich bei Vodafone einen neuen Anschluss mit Telefon/Internet/TV in Auftrag gegeben und ein paar Tage später auch die Bestätigung des Auftrags bekommen. Die Rufnummernportierung wurde von mir auch am selben Tag losgeschickt.

Nachdem am 1.8.2013 mein Telefon- bzw. Internetanschluss nicht mehr funktionierte, rief ich bei Vodafone an um zu erfahren daß der Portierungsauftrag noch nicht durch sei und ich mich bei o2 melden sollte. Nach mehrmaligen Anrufen bei o2 und Vodafone, bekam ich von Vodafone die Bestätigung des Anschalttermins zum 11.9.2013!

Nach Bitte um Weiterversorgung, wurde mir von o2 telefonisch mitgeteilt daß ich Schuld sei weil ich nicht früh genug um die Weiterversorgung gebeten hatte.

Stimmt das? Ist o2 nicht verpflichtet mich weiter zu versorgen? Wwas kann ich noch tun ausser mich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren? Würden rechtliche Schritte etwas bringen oder ist das nur Geldverschwendung? Ich bin beruflich auf meinen Anschluss angewiesen und kann deswegen nicht weiterarbeiten.

Vielen Dank für die Geduld beim lesen!

Elliott

Stimmt das? Ist o2 nicht verpflichtet mich weiter zu
versorgen? Wwas kann ich noch tun ausser mich bei der
Bundesnetzagentur zu beschweren?

Zunächst mal wäre das das Erste, was ich machen würde.
Dann würde ich eine angemessene Notversorgung aufbauen und sämtliche anfallenden Kosten genau protokollieren.

Dabei ist das alles doch so einfach geregelt:
TKG:
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
(1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.

Nun stellt sich also das abgebende Unternehme dumm. Es könnte in der Tat behaupten, man wisse ja gar nicht, dass es ein Anbieterwechsel sei.
Wer hat jetzt geschlampt, das ist die Frage?