Hallo chho,
das Ganze ist kein technische Problem. Heut zu Tage ist es problemlos möglich, die Rufnummer des Anrufers zu übermitteln, egal welchen Netz der Anrufer und der Angerufene hat.
Diese Übermittlung kann vom Anrufer fallweise oder permanent unterdrückt werden.
Im analogen T-Net, was deine Großeltern vermutlich haben, kann man, wenn grundsätzlich freigegeben, diese Unterdrückung mit *31# vor dem Anruf aktivieren.
Ich gehe mal davon aus, dass der Anschluss vor dem 15.01.1998 bereits bestand. Daher ist dieses Leitungsmerkmal „Übermittlung der Rufnummer“ nicht freigeschaltet. Mann kann es über die Servicehotline (wenn man mal darnkommen sollte) 0800 33 01000 freischalten lassen.
Warum das so ist hat mit dem Telekommunikationsgesetz, Paragraph 102 zu tun.
Dort ist geregelt dass die Übermittung ausgeschaltet werden können muss. Weiterhin, dass bei Teilnehmern, die nicht der Veröffentlichung ihrer Telefonnummer zugestimmt haben, dieser Dienst dabei deaktiviert wird und der Teilnehmer ihn ausdrücklich aktivieren muss.
Nach einer Audführungsverordnung zur Privatisierung des Fernmeldewesens sind Teilnehmer, die aus dem Bestand der (staatlichen) Post übernommen worden sind, Teilnehmern gleichzustellen, die der Veröffentlichung ihrer Telefonnummer nicht zugestimmt haben. Es besteht Bestandsschutz, es darf kein inzwishen technisch mögliches Leistungsmerkmal ohne Zustimmung freigeschaltet werden, das dem Teilnehmer zum Nachteil ist.
Daher auch o.a. Datum und vermulich deshalb ist dieses Leistungsmerkmal bei deinen Großeltern nicht freigeschaltet werden.
Grüße
Tom