Telefondienst GmbH Rechnung ?

Hallo zusammen,

Meine Eltern sind schon ewig bei der Telekom, gehen auch ins Internet über diese (ISDN auf dem Land).
Nun wurde von eine Telefondienst GmbH rund 25 Euro per einzugsermächtigung eingezogen. Diese wurde nie erteilt und auch sonst wurde mit dieser Firma noch nie etwas gemacht!

Gehört dies irgendwie zu Telekom?
Eine einzugsermächtigung kann doch auch nicht weiter gegeben werden oder?
Wollen das Geld rücküberweisen lassen?

Vielen dank für irgendwelche Ratschläge!

MfG

Hallo !

Unklare Abbuchungen widerruft man bei der Bank,ohne wenn und aber !
Nicht an die Firma direkt wenden,verzögert die Sache nur.

Wenn die etwas wollen,dann werden sie sich schriftlich melden.
Und dann müssen die auch etwas beilegen,nachweisen,was es mit der Rechnung auf sich hat,wie sie begründet ist usw.
Dann kann man prüfen und entscheiden,ja oder nein,habe ich bestellt,genutzt oder eben nicht.

MfG
duck313

Meine Eltern sind schon ewig bei der Telekom, gehen auch ins
Internet über diese (ISDN auf dem Land).
Nun wurde von eine Telefondienst GmbH rund 25 Euro per
einzugsermächtigung eingezogen. Diese wurde nie erteilt und
auch sonst wurde mit dieser Firma noch nie etwas gemacht!

Gehört dies irgendwie zu Telekom?

Es gibt unzählige Firmen, die so einen ähnlichen Namen haben.
An Hand des genauen Firmennamens könnte man ja mal recherchieren.

Wollen das Geld rücküberweisen lassen?

Zuerst sollte man sicher sein, dass man keine Dienste dieser Firma beansprucht hat. Und man sollte sich fragen, woher die die Kontodaten haben.

Wenn dem so ist, dann informiert man seine Bank und holt sich SEIN Geld zurück.

Eine Einzugsermächtigung, die man z.B. der Telekom erteilt hat, kann nicht als Grundlage für eine Lastschrift von irgeneinem anderen Dienstleister dienen. (Davon abzugrenzen ist der Normalfall, dass der eigene Netzbetreiber Beträge anderer Anbieter mit auf seiner Rechnung berechnet und dann auch abbucht.)

Nicht an die Firma direkt wenden,verzögert die Sache nur.

stimmt

Wenn die etwas wollen,dann werden sie sich schriftlich melden.
Und dann müssen die auch etwas beilegen,nachweisen,

diese Nachweise sollte man JETZT einfordern.

Dann kann man prüfen und entscheiden,ja oder nein,habe ich
bestellt,genutzt oder eben nicht.

das sollte man vorher prüfen. Hat man nämlich Leistungen beansprucht, wird es dann nur noch teurer, weil die Rücklastschrift dann zu Recht auch noch in Rechnung gestellt wird.