Hallo,
mein Vater (82) wurde letztes Jahr bei einer Telefonumfrage über seine Weinvorlieben ausgehorcht. Er erlaubte ihnen dann auch, dieses Jahr sich wieder bei ihm zumelden. So kam es dann auch. Aus „Dankbarkeit“, Dass er sich die Zeit zu diesem Gespräch genommen hatte würde man ihm dann kostenlos eine Kiste Wein zusenden. 2 Kisten würden dann 116.-€ kosten. Nein, sagte mein Vater, er wolle dann nur eine Kiste. Spedition teilte nun mit, Dienstag wird geliefert. Nun vertraute mein Vater uns diese Angelegenheit mit und wir haben jetzt die Vermutung, dass daraus eine Abzocke wird.
Frage: Kann man die Annahme verweigern? Und wenn ja, reicht das wohl aus? Muss man bei der Verweigerung etwas unterschreiben? Ist so ein „Telefongeschäft“ gültig?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Schöne Grüße
Hallo esorenna_71,
laut RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) sind Rechtsberatungen im Einzelfall Rechtsanwälten vorbehalten. Daher kann hier nur allgemein auf die Frage geantwortet werden.
Zunächst teile ich die Auffassung einer Abzocke, es gibt zwei, drei Gesellschaften die Wein auf diese Art und Weise vertreiben und Mondpreise verlangen.
Verträge mit Verbrauchern, die am Telefon abgeschlossen wurden, unterliegen den sogenannten „Fernabsatzregelungen“ im BGB. Hier hat der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, außer bei Software, wenn die Verpackung (Siegel!) geöffnet wurde oder bei verderblichen Waren. „Nach § 355 Abs. 1 S. 2 BGB kann der Widerruf durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erklärt werden; hierbei genügt gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 2. Hs. BGB zur Fristwahrung die rechtszeitige Absendung der Sache.
Eine Absendung (an den Absender) ist mit einer Annahmeverweigerung gleichzusetzen. Nimmt ein Verbraucher eine Ware nicht an, hat er deutlich gemacht, dass er am Vertrag nicht weiter festhalten will.
Der Zusteller notiert bei der Verweigerung der Annahme „AV“ - da Paket geht zurück an den Absender. Sollten, z.B. Nachbarn das Paket annehmen, kann man es zu eine Shop des jeweiligen Versenders (also DHL, Hermes etc…) bringen und dort die Annahme verweigern. Eine Unterschrift ist in beiden Fällen nicht nötig.
Es sei noch erwähnt, dass diese Gesellschaften gerne Mahnungen versenden oder gar einen Manbescheid beantragen. Alles weitere dazu erfährt man hier:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlo…
und
http://www.antispam-ev.de/wiki/Vertrag
und
http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerru…
Mit freundlichen Grüßen
truelife
Hallo truelife,
vielen Dank für die prompte und ausführliche Antwort. Das hat mir schon weitergeholfen. Dann werde ich mal sehen wie dies weitergeht, und ob dann wirklich noch Mahnungen folgen.
Besten Dank!
Gruß
esorenna