Hallo zusammen,
Herr H. fährt in einem Auto mit ab Werk eingebauter Freisprecheinrichtung an einem Autobahnkreuz auf eine andere Autobahn auf. Dabei fährt beim Auffahren auf die Autobahn ein Polizeiauto links neben ihm. Herr H. fädelt hinter dem Polizeiauto ein und fährt dort weiter. Nach etwa zwei Minuten erscheint ein „Bitte Folgen“-Signal im Rückfenster des Polizeiwagens. Herr H. hat während der ganzen Zeit (und auch mind. eine Stunde davor) nicht telefoniert, weder mit noch ohne der Freisprecheinrichtung.
Nachdem auf einem Rastplatz angehalten wurde, wurden Führerschein und Fahrzeugpapiere verlangt. Herr H. hat diese bereitwillig ausgehändigt, da er von einer normalen Verkehrskontrolle ausging.
Anschliessend wurde ihm vorgeworfen, während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefoniert zu haben. Der Einwand, dass man überhaupt nicht telefoniert habe, interessiert die Polizisten nicht. Auch nicht der Hinweis auf die festeingebaute Freisprechanlage.
Herr H. unterschreibt nicht das Protokoll der Polizisten und fährt nach Androhung von 40€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg weiter.
Nun meine Fragen:
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Wie kann Herr H. beweisen, dass er nicht telefoniert hat. Der Kontakt mit seinem Telefonprovider hat ihm mitgeteilt, dass es einen Einzelverbindungsnachweis nur für ausgehende Gespräche gibt
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Hilft ein Photo der Gesprächsliste im Telefon?
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Wenn Herr H. dem Bußgeld mit der Begründung, dass er eine Freisprecheinrichtung besitzt und in dieser Zeit überhaupt nicht telefoniert hat, widerspricht, kann Herr H. dann noch vor die Sache zum Gericht geht einlenken um Kosten zu sparen?
Wegen 40€ und einem Punkt lohnt keine Klage mit ungewissem Ausgang. Zumal Herr H. noch ohne Punkte ist -
Kann sich ein Widerspruch für Herrn H. lohnen?
Vielen Dank für eure Antworten und schöne Grüsse
Harri