Telefonieren am Steuer

Hallo zusammen,
Herr H. fährt in einem Auto mit ab Werk eingebauter Freisprecheinrichtung an einem Autobahnkreuz auf eine andere Autobahn auf. Dabei  fährt beim Auffahren auf die Autobahn ein Polizeiauto links neben ihm. Herr H. fädelt hinter dem Polizeiauto ein und fährt dort weiter. Nach etwa zwei Minuten erscheint ein „Bitte Folgen“-Signal im Rückfenster des Polizeiwagens. Herr H. hat während der ganzen Zeit (und auch mind. eine Stunde davor) nicht telefoniert, weder mit noch ohne der Freisprecheinrichtung.
Nachdem auf einem Rastplatz angehalten wurde, wurden Führerschein und Fahrzeugpapiere verlangt. Herr H. hat diese bereitwillig ausgehändigt, da er von einer normalen Verkehrskontrolle ausging.
Anschliessend wurde ihm vorgeworfen, während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefoniert zu haben. Der Einwand, dass man überhaupt nicht telefoniert habe, interessiert die Polizisten nicht. Auch nicht der Hinweis auf die festeingebaute Freisprechanlage.
Herr H. unterschreibt nicht das Protokoll der Polizisten und fährt nach Androhung von 40€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg weiter.

Nun meine Fragen:

  • Wie kann Herr H. beweisen, dass er nicht telefoniert hat. Der Kontakt mit seinem Telefonprovider hat ihm mitgeteilt, dass es einen Einzelverbindungsnachweis nur für ausgehende Gespräche gibt

  • Hilft ein Photo der Gesprächsliste im Telefon?

  • Wenn Herr H. dem Bußgeld mit der Begründung, dass er eine Freisprecheinrichtung besitzt und in dieser Zeit überhaupt nicht telefoniert hat, widerspricht, kann Herr H. dann noch vor die Sache zum Gericht geht einlenken um Kosten zu sparen?
    Wegen 40€ und einem Punkt lohnt keine Klage mit ungewissem Ausgang. Zumal Herr H. noch ohne Punkte ist

  • Kann sich ein Widerspruch für Herrn H. lohnen?

Vielen Dank für eure Antworten und schöne Grüsse

Harri

Hallo Ripsche,
bist du denn sicher, dass Herr H seine Finger nicht am Telefon hatte?
Es ist nicht nur Telefonieren verboten, sondern auch simsen, mails lesen, im Telefonbuch suchen usw.
Zum „lohnen“ kann man keine Aussage treffen, weil man nie weiss wie der entscheidende Beamte gerade geneigt ist…

Gruß michael

Hallo Michael,
Herr H. hatte das Telefon während der ganzen Fahrt nicht in der Hand.
Mit „Ob es sich lohnt“ meine ich, dass ein Gerichtsverfahren für Herrn H. erheblich teurer kommt, als die 40€ und wenn ein Widerspruch von vornherein keine Chancen auf Erfolg hat, sich Herr H. den Aufwand auch sparen kann.

Schöne Grüsse

Harri

Hallo!

wo ist das Problem ?
legt man Widerspruch ein, dann kommt es zum Gerichtsverfahren, wenn nicht vorher(wegen der eigenen Begründung zum Widerspruch) die Sache fallen gelassen wird.

Nicht man selbst muss etwas beweisen.
Die Polizeibeamten müssen etwas beweisen durch ihre Zeugenaussage. Und die kann man doch mit seiner Schilderung widerlegen.
Irgend etwas müssten die Polizisten aber gesehen und dann womöglich falsch interpretiert haben. Was mag das gewesen sein ?

mfG
duck313

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Hallo duck313,
das Problem ist, dass wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und die Sache vor Gericht geht, die Kosten gegenüber den 40€ Bußgeld unverhältnismäßig ansteigen (Anwalts- und Gerichtskosten).
Wenn die Chancen, dass dem Widerspruch stattgegeben wird, von vornherein durch die Beweise so gering sind, dass es auf jeden Fall vor Gericht geht, würde Herr H. nicht widersprechen und die 40€ und den Punkt zähneknirschend in Kauf nehmen.

Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, geht die Sache dann automatisch an das Gericht oder kann der Vorgang auch abgebrochen werden und das Bußgeld bezahlt werden?

Danke für Deine Antwort und schöne Grüsse

Harri

Wenn es 2 oder mehr Polizisten waren, hat er schlechte Karten - die haben sich gegenseitig als Zeugen, du hast keinen Zeugen…

Ein Einzelverbindungsnachweis würde ihm aus den schon vom Vorposter n genannten gründen nichts nützen…

Es hat schon Fälle gegeben, da konnte ein Fahrer glaubhaft mache, dass die Polizisten sich verguckt haben, weil er z.B. seine Rasierer gehalten habe…
Also würde ich auch so ansetzen: Was könnten die Polizisten gesehen und ein Handy gehalten haben? Hat der Fahrer irgendwas gemacht? Essen? Kämmen? Nägel maniküren?
Wenn da gar nichts war, schätze ich seine Chancen auf erfolgreichen Widerspruch eher schlecht ein.

Viel Glück!

Hi,

also etweder hatten die Beamten Recht, dann lohnt kein Widerspruch oder es wurde tatsächlich nicht telefoniert. Im letzteren Fall sollte man es einfach aus Prinzip auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, die man dann nach zwei Polizeiaussagen wohl verliert. Aber vielleicht gibt es ähnliche Fälle von anderen Autofahrern und die Willkür wird irgendwann auffliegen. Evtl. trauen sich dann auch andere „Opfer“…

Viele Grüße
Marco.

Howdy,

Fall vor Gericht geht, würde Herr H. nicht widersprechen und
die 40€ und den Punkt zähneknirschend in Kauf nehmen.

fällt der Punkt nach den grandiosen Plänen des Herrn Ramsauer nicht ohnehin Mitte des Jahres weg?

Gruss
E.

Hallo

Fall vor Gericht geht, würde Herr H. nicht widersprechen und
die 40€ und den Punkt zähneknirschend in Kauf nehmen.

fällt der Punkt nach den grandiosen Plänen des Herrn Ramsauer
nicht ohnehin Mitte des Jahres weg?

Du meinst das Handynutzung erlaubt wird? Mitnichten, der Preis wird auf 60€ erhöht, damit der Verstoß nicht unter die Punktegrenze fällt.

Grüße,
.L

Hallo,
hier geht es allein um die Beweislage, und zwar um das Telefonieren mit dem Mobiltelefon.
Dass auch eine Freisprechanlage im Auto vorhanden ist, spielt hier überhaupt keine Rolle.
Hat der Fahrer ein Mobiltelefon mitgeführt und während des Fahrens benutzt (in die Hand
genommen, ans Ohr geführt oder sonstwie ähnlich gehandhabt), so dass von den Polizisten in dem begleitenden Polizeifahrzeug klar von dem Tatbestand desTelefonierens am Steuer
ausgegangen werden musste, dann dürfte ein Widerspruch kaum Erfolg haben. Für die
widersprechende Behauptung des Fahrers fehlt der Beweis.
mfg
W.K.

Abend,

Im
letzteren Fall sollte man es einfach aus Prinzip auf eine
Gerichtsverhandlung ankommen lassen, die man dann nach zwei
Polizeiaussagen wohl verliert.

sagt wer?
Der Stammtisch oder ist das so?

RS99

Abend,

Wenn es 2 oder mehr Polizisten waren, hat er schlechte Karten

  • die haben sich gegenseitig als Zeugen, du hast keinen
    Zeugen…

interessant. Das heißt also, dass wenn ich mehr Zeugen habe ich auch gewinne.

RS99

Abend,

Zum „lohnen“ kann man keine Aussage treffen, weil man nie
weiss wie der entscheidende Beamte gerade geneigt ist…

aha, der Richter entscheidet also gerade danach wie er geneigt ist.
Die Antworten werden immer besser hier.

RS99

Gruß michael

Abend,

Zum „lohnen“ kann man keine Aussage treffen, weil man nie
weiss wie der entscheidende Beamte gerade geneigt ist…

aha, der Richter entscheidet also gerade danach wie er geneigt
ist.

Im Prinzip hat er Recht.

Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche Überzeugung des Richters.

Gerade bei widesprüchlichen Aussagen muss ein Richter werten, beurteilen, abschätzen.
Dass da neben harten Fakten auch weitere Umstände in die Beurteilung einfließen, liegt in der Natur des Menschen.
Ein Richter _sollte_ nicht richten, indem er persönliche Zu-/Abneigung gegen Zeugen/Angeklagten mit in das Urteil einfließen lässt. Ich vermute aber, dass bei unscharfer Beweislage die Tatsache, dass jeder Richter zugleich auch Mensch ist, einen Ausschlag geben kann. Sollte es nicht - aber Mensch bleibt Mensch!

Dabei ist seit der Einführung der freien richterlichen Beweiswürdigung (…) grundsätzlich nicht mehr auf bestimmte Beweisregeln (z. B. das mittelalterliche „Durch zweier Zeugen Mund wird allwegs die Wahrheit kund.“) abzustellen. Maßgebend ist (in den Worten des Bundesgerichtshofes) allein, ob der Richter persönlich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung überzeugt ist.

Die Antworten werden immer besser hier.

Wo bleibt denn DEINE?

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Upps,

Quelle vergessen.

Die Zitate stammen aus dem Wiki-Artikel zum Thema Beweis (Rechtswesen).

Sorry,

X-Strom

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Hallo,

ich habe alle Antworten gelesen und möchte dem nichts mehr hinzufügen. Einzig auf die Frage von Harri „Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, geht die Sache dann automatisch an das Gericht oder kann der Vorgang auch abgebrochen werden und das Bußgeld bezahlt werden?“ hat noch niemand geantwortet.

Sehr schön dargestellt ist der Ablauf eines Einspruchs gegen eine Bußgeldbescheid auf folgender Seite: http://www.strassenverkehrsrecht.net/bussgeldverfahr….

Vielleicht hilft das bei der Entscheidungsfindung.

Liebe Grüße
Sylvia

Hi Lutz,

Du meinst das Handynutzung erlaubt wird? Mitnichten, der Preis
wird auf 60€ erhöht, damit der Verstoß nicht unter die
Punktegrenze fällt.

ja, so sind sie, die Politiker. In einer der ersten Versionen stand noch drinnen, dass ab dann Handynutzung am Steuer nur noch Penunzen, aber keine Punkte mehr „kosten“ soll…

Gruss
E.

Vielen Dank an alle die geantwortet haben.

Herr H. wird nun, da bis zur Gerichtsverhandlung die Kosten überschaubar sind, Widerspruch einlegen. Da die Polizeibeamten nicht sein Telefon, welches er in der Hosentasche hatte, behaupten, kein Telefon dabei gehabt zu haben. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, ist alles gut, falls nicht, wird er die 40€ ungerechtfertiger Weise zahlen.

Vielen Dank und schöne Grüsse

Harri

Hi,

Da die Polizeibeamten nicht sein Telefon, welches er in der Hosentasche hatte,
behaupten, kein Telefon dabei gehabt zu haben.

Dann sollte es aber ausgeschaltet gewesen sein, anderenfalls kann man feststellen, wann das Ding in welcher Funkzelle eingebucht war (falls man sich die Mühe macht).

Gruß S