Mal angenommen Personen A B C und D haben eine Wohnung zu viert gesucht. Und haben nach einiger Zeit eine entsprechende Wohnung gefunden . Diese haben die Personen A B C ujd D auch mündlich zugesagt. Das Problem ist das Person D es sich rausgestellt hat daß sich Person D die Miete nicht leisten kann am Tag der Zusage nach mehrmaligen Bestätigungen das er es kann. Nun ist Person D einfach abgehauen und Person C hat gesagt das er das nicht gut heißt und ist nun ebnfalls abgesprungen da die Kosten zu dritt höher sind. Und Person A ujd B können sich die Wohnung nicht leisten zu zweit.
Als die Personen erfahren haben das der andere gelogen hat haben Sie den Vermieter direkt kontaktiert und bescheid gegeben. Dieser pocht aber jetzt auf die mündliche Zusage.
Haben die Personen A und B die Möglichkeit die Zusage zurückzunehmen?
Man nehme an Der Einzug ist vorraussichtlich ab 01.06.2019 da die Wohnung noch renoviert wird.
Der Vermieter hätte noch genügend Zeit einen anderen zu finden.
Müssen die Personen A und B damit rechnen die Wohnung trotzdem zu nehmen ?