Telefonleitung vom Vormieter belegt

Hallo,
immer wieder kommt es vor, dass ein Vormieter keinen Umzug beim Provider durchführen lässt, sondern statt dessen am neuen Wohnort einen neuen Vertrag macht und den alten Vertrag für die Restlaufzeit am alten Wohnort weiterlaufen lässt.
Für den Nachmieter kann das unter Umständen bedeuten, dass für seinen Anschluss keine Leitung mehr frei ist.

Eine Internetsuche zu diesem Problem findet hunderte Fälle, aber ich sehe kein Urteil bzw. keine praktikable Lösung.

Hat der Nachmieter Ansprüche gegen der Vormieter, gegen den Vermieter oder gegen den Netzbetreiber?
Kennt ihr ein Urteil dazu?

Die Beobachtungen in einem Forum der Telekom lassen erahnen, dass die Telekom dann auch schon mal bereit ist, auf dem „kleinen Dienstweg“ den blockierenden Anschluss einfach wegzuschalten.

Na, gegen den Vermieter auf jeden Fall ! da braucht es auch keine Urteile. Und der könnte es auch gegenüber dem Netzbetreiber rechtlich durchsetzen, die Leitung freizugeben, denn nach Auszug (und Mietvertragsende) enden die Rechte des Vormieters definitiv an der Nutzung der Telefonleitung.

MfG
duck313

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Telefonbetreiber der Wahl suchen. Anschluss bestellen. Fertig. Ggf. wird ein neuer Anschluss gelegt. Wir hatten das Problem vor… etwa 10 Jahren und es ist genau so gelöst worden. Die alte Leitung lag dann über ein Jahr ungenutzt rum, zwei Dosen nebeneinander. Sind für das Legen der Leitung keine großen baulichen Veränderungen nötig, braucht man den Vermieter nicht mal zu informieren. Selbst größere Eingriffe müssen aber geduldet werden, weil Anspruch auf Telefonleitung besteht. Das ist jedenfalls der Stand an Info, den wir damals hatten.