Telefonmarketing 'Cold Calls' rechtliche Stellung?

Hallo,

hier im Forum wurde mehrfach von Telefonmarketing gesprochen (zur Kundenakquise). Ist das überhaupt erlaubt? Ich kenne mich in dem Bereich leider nicht aus, aber ich dachte immer das ist grundsätzlich verboten?

Wer kann mir hierzu vielleicht ein paar Infos (gerne auch Links) geben ob das und in welchem Umfang das überhaupt erlaubt ist.
(Ich hab z.B. noch nie so einen Anruf erhalten, was ja bereits daraus schließen läßt, dass das zumindest im Privat/Endkunenbereich verboten ist?! Wie sieht das im geschäftlichen Bereich aus?)

Vielen Dank
Thomas

Hallo Thomas,

die Branche und das Telefonmarketing ist wieder in Bewegung geraten. Da gibt es einen Gesetzentwurf, der die Möglichkeiten selbst bei b2b-Kunden stark einschränken soll:

http://www2.nachrichten.t-online-business.de/dyn/bus…

Ansonsten geht man heute noch davon aus, daß der Privatkunde n i e „kalt“ angerufen werden darf, was allerdings von einigen Branchen nicht immer so ernst genommen wird.

Im b2b-Breich gilt meines Wissens der Grundsatz, daß der Anruf und das angebotene Produkt in irgendeiner Art und Weise dem Geschäftszweck des Angerufenen dienen soll.

Einen etwas älteren Text habe ich hier gefunden:

http://www.sakowski.de/verbr-r/verbr-r18.html

Schau mal rein. Vielleicht hilft es ja schon.

Grüße

Markus

Hallo Thomas,
was Markus schreibt ist absolut richtig:
Bei Geschäftsadressen muß ein sog. „berechtigtes Interesse“ an dem zu verkaufenden Produkt/Dienstleistung vorhanden sein.

Privatpersonen dürfen auf keinen Fall ohne vorherige Zustimmung akquriert werden!

Gruss
Kirstin