Telefonstörung beheben

Liebe www-Gemeinde,

ein Bekannter ist Kunde bei Tele 2. Zur Zeit ist sein Telefon gestört. Nach seinem Anruf per Handy bei Tele 2 wurde sein Router aus der Ferne getestet und für gut befunden. Er wurde dann „abgewimmelt“ mit der Aussage, der Fehler liege bei Ihm im Haus.

Nun meine Frage: Muss denn eine Telefongesellschaft, deren Leistungen man bezahlt, nicht für den ordnungsgemäßen Betrieb Sorge tragen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kunde in so einem Fall eine Fremdkraft beordern und auch noch bezahlen muß.

Wer kennt hier die Rechtslage?

Gruß Wolfgang

Hallo,

wenn der Router und alles, was bis dahin geht, in Ordnung ist, ist der Anbieter erstmal aus dem Schneider. Aber das behaupten solche Firmen gerne…

Also, erstmal prüfen, ob nicht die Hardware, die nicht vom Anbieter gestellt wurde, wirklich funktionieren. Evtl. mal ein anderes Telefon anschließen. Konfiguration im Router prüfen…

Wenn dein Toaster kaputt ist, repariert das ja auch nicht der Energieversorger.

Haelge

Hallo Wolfgang,

Grundsätzlich ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass seine Teile funktionieren.

Beim klassischen Telefon, ist das meist der Übergabepunkt im Keller, alles davor ist in der Verantwortung der Telekom. Ab da ist dann der Hauseigentümer in der Verantwortung. Bei einer Mietwohnung ist dann alles hinter der Telefondose in der Verantwortung des Mieters.

Je nachdem wo jetzt der Fehler liegt, muss eigentlich auch der betroffene Eigentümer die Rechnung bezahlen.
Das da jeder die Verantwortung auf den anderen schiebt, ist naheliegend.

Rechtlich brauchst du also einen Fachmann, welche den Fehler findet. Dann erst lässt sich festlegen, in welcher Verantwortung es liegt und wer entsprechend die Rechnung bezahlen muss, bzw. auf wen er dann gegebenen Falls zurückgreifen kann, z.B. bei Fremdeingriff.

Früher war es einfacher, da gehörte alles der Post und war nur gemietet. :smile:

In deinem Fall, stellt sich schon die Frage ob der Router Eigentum vonTele2 ist oder nicht. Wenn Tele2 den Router verschenkt oder verkauft hat, ist der Router Eigentum des Kunden und somit ist de Kunde auch für diesen verantwortlich. Ist der Router Besitz von Tele2, ist Tele2 in der Haftung.

MfG Peter(TOO)

Besten Dank für Eure Antworten. Hat mir weitergeholfen.

Gruß Wolfgang

1 Like