Hallo Wolfgang,
Grundsätzlich ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass seine Teile funktionieren.
Beim klassischen Telefon, ist das meist der Übergabepunkt im Keller, alles davor ist in der Verantwortung der Telekom. Ab da ist dann der Hauseigentümer in der Verantwortung. Bei einer Mietwohnung ist dann alles hinter der Telefondose in der Verantwortung des Mieters.
Je nachdem wo jetzt der Fehler liegt, muss eigentlich auch der betroffene Eigentümer die Rechnung bezahlen.
Das da jeder die Verantwortung auf den anderen schiebt, ist naheliegend.
Rechtlich brauchst du also einen Fachmann, welche den Fehler findet. Dann erst lässt sich festlegen, in welcher Verantwortung es liegt und wer entsprechend die Rechnung bezahlen muss, bzw. auf wen er dann gegebenen Falls zurückgreifen kann, z.B. bei Fremdeingriff.
Früher war es einfacher, da gehörte alles der Post und war nur gemietet.
In deinem Fall, stellt sich schon die Frage ob der Router Eigentum vonTele2 ist oder nicht. Wenn Tele2 den Router verschenkt oder verkauft hat, ist der Router Eigentum des Kunden und somit ist de Kunde auch für diesen verantwortlich. Ist der Router Besitz von Tele2, ist Tele2 in der Haftung.
MfG Peter(TOO)