Telefonvertrag

Hallo an alle,
ich habe am 10.01.2023 einen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser abgeschlossen.
Bis heute ist noch nichts passiert und es ist auch nicht abzusehen wann die Arbeiten beginnen.

Habe ich die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen um einen neuen Anbieter mit dem Anschluß zu beauftragen ?

Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe

Hi,
gibt es denn überhaupt andere Glasfaseranbieter bei euch? Meistens ist es nur einer, dann wird’s schwierig …
Gruß
Christa

Hallo

Telekom bietet jetzt auch eine vernünftige Verbindung an.

Da ich bei der Deutschen Glasfaser unterschrieben habe . kann es sein das ich dann zwei Verträge habe.

Die Glasfaser hat noch keine Kabel verlegt , wer weis wie lange das noch dauert.

Wurde der Vertrag durch die DG bestätigt?
Achtung: Eine Bestätigung des Auftragseingangs ist keine Auftragsbestätigung.

Wo / wie wurde der Auftrag erstellt? Online, an der Haustür oder vor Ort in einem Geschäft?

Ohne Auftragsbestätigung ist der Vetrag noch gar nicht zustande gekommen.

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Hallo,

der Vertrag kostet dich doch keinen Cent, so lange der Abschluss nicht gelegt und aktiv ist.

Das Einzige, was du mit einer Kündigung jetzt erreichst, ist die Anzahl der Interessenten zu reduzieren. Machen das genügend Leute, gibt’s am Ende für niemanden Glasfaser.

So ein Ausbau ist eben ein Infrastruktur-Projekt und kein Prime-Paket. Da ist Geduld gefragt. Die musste ich auch zwei Jahre haben, aber jetzt war der Bagger endlich da.

Gruß,
Steve

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Wahrscheinlich aber keinen Glasfaseranschluss. Da du schreibst

kannst du doch das bessere Angebot der Telekom solange nutzen, bis Glasfaser verlegt wird.
Die Frage

ist schon mal berechtigt, allerdings finde ich das wiederum

irrelevant, denn es war Anfang 2023, für einen Widerruf dürfte es zu spät sein. :sweat_smile:

Und, ganz wichtig:

Nö. Die Widerrufsfrist brginnt ab Vertragsschluss, also mit der Annahme des Angebots durch die DG. Das kann durch Auftragsbestätigung oder konkludentes Handeln geschehen.

Wobei ich bei einer bestehenden Auftragsbestätigung den nächsten Schritt gehen würde:
Wäre ein Vertrag, bei dem man sich nicht über den Beginn der Ausführung geeinigt hat, überhaupt wirksam?

Ja, aber weil das bald 2 Jahre her ist, habe ich angenommen, dass DG das inzwischen geklärt haben dürfte. Bei unserem Glasfaseranschluss (anderer Anbieter) war das auch kein Vertrag, sondern ein Vorvertrag, und bei unseren Nachbarn hat es z. B. auch fast ein Jahr länger als bei uns gedauert, obwohl sie direkt vor ihrem Haus einen Anschluss hatten, der aber lange Zeit nicht zu ihrem Haus geführt wurde. :woman_facepalming:

Man müsste genau wissen, was DG so unters Volk gebracht hat.