Telegate Media / KlickTel 11880 / Telefonvertrag

Mein Bekannter hat ettliche Mahnung bekommen, bis zur „letzten ausgerichtlichen Mahnung“ und dann ein Schreiben vom Inkossodienst Creditreform. Darauf hin hat er einen Anwalt eingeschaltet. Der hat zwei Briefe an Telegat geschrieben, Telegate hat geantwortet dass Sie weiter auf das Geld bestehen . Inzwischen sind fast 3 Monate vergangen und es ist nichts weiter passiert.
Wenn noch etwas kommt melde ich mich…das müsste ja dann ein Brief vom Gericht sein.
Eine CD wollten er auch haben oder zumindest das Gespräch anhören, Telegat möchte diese aber nicht herausgeben.
Der Anwalt der die Briefe geschrieben hat ist in Hamburg, sollte jamand Interesse an den Kontaktdaten haben.

Grüße Boffel

Wir haben das gleiche Problem, die Kontaktdaten von dem Anwalt hätten wir gerne. So wie das oben beschrieben worden ist, war es im ähnlichen auch, nur das ein Angestellter der nicht befugt ist Verträge abzuschliesen. Die IHK sagte auch schon, dass das Rechtsempfinden und Recht haben zwei verschiedene Sachen sind.

Sorry, nicht mein Gebiet.

Hallo LeidensgenossInnen,

mir geht es gerade ähnlich mit Klicktel.

Ich bin Freiberufler und bei Google mit einem kostenlosen Basiseintrag registriert. Nun rief mich einer an wegen einer Optimierung meines Google-Eintrags. In dreistündigen zähen Verhandlungen wurde zwar erwähnt, dass er von der Firma Klicktel bzw. Telegate Media aus anrief, aber er sagte mir dazu auch, dass Google zu ihnen gehöre und das ganze Gespräch drehte sich um meine „Ergooglebarkeit“. Aufgezeichnet wurde nur quasi ein Skelett dieses Gespräches in Form eines Standardvertrags. Kosten für mich: 925 Euro im Jahr. Ich stimmte dem blutenden Herzens zu in der Annahme der von dem Verkäufer nicht nur suggerierten, sondern offen ausgesprochenen „Drohung“, ich sei ohne diese Optimierung in Google überhaupt nicht mehr auffindbar. Der Anruf kam auch noch sehr ungünstig, weil ich grade arbeitslos geworden war und mir überlegt habe, ob aus meiner nebenberuflichen Selbständigkeit nicht vielleicht doch noch ein paar Euro mehr herauszuholen wären.

Wenige Tage später rief mich eine Sachbearbeiterin von Google an zwecks Optimierung meines Google-Eintrags. Da wurden mir die Augen geöffnet. Ich widerrief den Vertrag sofort per Email und ließ mir den Eingang der Mail telefonisch und schriftlich bestätigen. Und dann belehrte man mich, dass ich als Geschäftsperson kein Rücktrittsrecht hätte!! Ich sagte, ich bin Privatperson und in sehr geringem Umfang Freiberufler. Auf einmal war meine Person völlig unwichtig, sondern maßgeblich war, dass es ein kommerzieller Eintrag sei. Wie es grade passt …

Kulanterweise hat man mir eine Gutschrift von 150 Euro angeboten, wenn ich meinen Widerruf zurückziehe. Der Vertrag würde auf jeden Fall ein Jahr bestehen. Alternativ wurde mir eingeräumt - als Kulanzleistung betitelt - dass ich den Vertrag fristgemäß zum Ablauf des Jahres kündigen könnte. Hm … verarschen die mich?? Ich bat mir Bedenkzeit aus, die ich auch bekam. Immerhin.

In der Zwischenzeit habe ich mich ein wenig schlau gemacht, habe mir den Gesetzestext zu Fernabsatzgeschäften ausgedruckt und auch mal ins Vertragsrecht reingeschaut. Ich habe noch eine Mail verfasst, in der ich a. ausdrücklich die Erbringung von Leistungen vor endgültiger Klärung der Verhältnisse untersagt habe, b. meine Einwilligung zum Lastschriftverfahren widerrufen habe, c. mir gut gemerkt habe, was man mir als Nutzung des Vertrags auslegen könnte und was ich daher unbedingt vermeiden muss! Auch ist die Rechnung inzwischen eingegangen, aus der nun endlich alle Details hervorgehen und siehe da: der Google-Eintrag, um den es eigentlich gegangen war, ist gar nicht im Leistungsumfang enthalten. Noch nicht einmal ein Basiseintrag.

Heute hat mich der Sachbearbeiter nochmal angerufen. Bevor es zu größeren Ausführungen kam, sagte ich ihm, es bleibe definitiv bei dem Rücktritt, da ich inzwischen auch keine Homepage mehr habe und damit alles hinfällig ist. Daraufhin sagte er mir, dass man mir nun die Ablehnung meines Widerrufs zukommen lassen würde.

Soweit Stand der Dinge. Hier müssen sich mal ein paar hundert Geschädigte zusammen schließen damit etwas passiert! Denn offensichtlich profitiert die Firma Telegate Media von einer juristischen Grauzone, um ganz legal (?) die Leute zu betrügen. Wenn ich dann von Euch lese, dass sie möglicherweise die Bandaufnahme mit dem Vertragsabschluss manipulieren, was ja technisch einwandfrei möglich ist, müsste man da vielleicht zuerst ansetzen. Der Gesetzgeber sollte diese Art von Vertragsabschluss verbieten.

Ich habe bei meinen Nachforschungen aber auch festgestellt, dass diese Firma in vielen Foren ihre eigenen Blogger hat und auf Beschwichtigung macht sowie auf ihre „tollen“ Leistungen hinweist. Fallt darauf nicht rein. Stand up and fight!

LG

Hallo,

Ich hatte ja den ersten Beitrag hier geschrieben und immer wieder einen Zwischenstand hier gepostet.
Vor 2,5 Monaten hatte mein Bekannter ein Schreiben vom Amtsgericht Coburg bekommen (gelber Brief). Dem Mahnbescheid hat er auf anraten seines Anwalts wiedersprochen. Jetzt müsste Telegate ersteinmal Beweise vorlegen und dann wird entschieden ob es überhaupt ein Verfahren gibt. Wichtig ist, man muss dem Bescheid innerhalb von 2 Wochen widersprechen, bloß nicht ignorieren!!! Der Anwalt meint dass die jetzt oft aufgeben, da sie das viel Zeit und Geld kostet.
Inzwischen sind aus 1500€ über 1900€ geworden, davon aber bitte nicht abschrecken lassen!
Ich kann nur jedem zu einem Anwalt raten, der hat uns bis jetzt 190€ gekostet.
Aber ich denke das ist es wert, dass man sich dass nicht gefallen lässt.
Das Telegate in diversen Foren Beiträge schreib ist mir im Übrigen auch schon aufgefallen, davon bitte nicht beeindrucken lassen.

Grüße Boffel

Telegate Media / KlickTel 11880 / Telefonvertrag
Hallo Boffel,

mein Name ist Alexander Güler und ich bin bei telegate Media im Bereich der Kundenbetreuung tätig. Im Rahmen meines Aufgabenbereichs bin ich auf Ihr Posting gestoßen und möchte daher gerne die Gelegenheit nutzen, um auf Ihre Fragen einzugehen.

Anhand der von Ihnen geschilderten Situation gehe ich davon aus, dass Ihr Bekannter von einem unserer Mediaberater bezüglich eines Adressabgleichs in unserem Online-Branchenbuch kontaktiert wurde. Standardmäßig informieren wir unsere Kunden in diesem Zuge auch über weitere Möglichkeiten des Online-Marketings, so dass es im Rahmen eines solchen Servicegesprächs auf Kundenwunsch auch zu einem kostenpflichtigen Vertrag mit uns gekommen sein kann. Um einen solchen Vertragsabschluss zu dokumentieren, werden alle in unserem Haus erfolgten Vertragsabschlüsse in der Regel mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Kunden aufgezeichnet.

Wie Sie bereits richtig erkannt haben, besteht für Ihren Bekannten kein klassischer Anspruch auf einen Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Dies liegt daran, dass das BGB zwar unter anderem das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen regelt – aber nur bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (siehe §§ 312 ff., 355 BGB) Anwendung findet.

Ihr Bekannter kann daher nur versuchen, den mit uns geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Damit dies möglich ist, muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

Sollte dies so sein, kann Ihr Bekannter nur noch versuchen, den mit uns geschlossenen Vertrag anzufechten – jedoch bedarf es hierfür auch einen tatsächlichen Anfechtungsgrund. Ein solcher Anfechtungsgrund wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn Ihr Bekannter über den Inhalt seiner Vertragserklärung im Irrtum war (Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 Fall 1 BGB), er eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 Fall 2 BGB), oder aber er den Vertrag aufgrund von arglistiger Täuschung nach § 123 BGB mit uns geschlossen hätte.

Da aber, wie bereits angesprochen, alle für das Zustandekommen eines Vertrages notwendigen Daten in einer Gesprächsaufzeichnung festgehalten werden und diese für das Zustandekommen des Vertrages zusätzlich durch den Kunden bestätigt werden müssen, gehe ich zunächst einmal davon aus, dass kein Grund zur Anfechtung des mit uns geschlossenen Vertrags vorliegt.

Wir prüfen jedoch jeden als Widerruf bezeichneten Vertragseinwand und entscheiden anschließend individuell je nach Sachlage über diesen. Sollte Ihr Bekannter uns also einen solchen Vertragseinwand noch nicht eingereicht haben, empfehle ich Ihnen, dass er dies zunächst einmal tut. Gerne überprüfen wir auf dieser Basis noch einmal die bei Vertragsabschluss angefertigte Gesprächsaufzeichnung…

Weitere Informationen zum Thema Vertragsrecht, Kündigungen etc. finden Sie auch in unserem telegate Blog: http://bit.ly/nV6qbK

Erfahrungen und Stimmen weiterer Kunden von telegate MEDIA finden Sie hier: http://bit.ly/eey3Yk und hier: http://bit.ly/qhZ0ia

Bei weiteren Fragen stehen meine Kollegen, Kolleginnen und Ich Ihnen selbstverständlich auch gerne in einem persönlichen Gespräch unter der kostenlosen Servicerufnummer 0800- 0167 100 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Alexander Güler
telegate MEDIA Customer Care Media Specialist

Vielleicht hilft es wenn sich einige Geschädigte - natürlich am Besten so viele wie möglich - gegenseitig durch Zeugenaussagen unterstützen. Denn gerade das Vorbereitungsgespräch, in dem sozusagen der „Unfall“ passiert und das sich im eigentlichen Vertrag in keiner Weise wiederspiegelt, ist ja maßgeblich für den betrügerischen Tatbestand. Ich stelle meine Aussage gern zur Verfügung.

Hallo Herr Güler von Telegate Media,

der Inhalt des auf Band gesprochenen Vertrages ist ausreichend allgemein gehalten, dass Täuschungen gar nicht auffallen. Wie z.B. in meinem Fall, dass sich der Verkäufer bei mir als Mitarbeiter von Google vorgestellt hat, und als ich später stutzig wurde, als er plötzlich von Telegate sprach, sagte er mir, das sei die selbe Firma - das waren gleich zwei faustdicke Lügen, die ich auf die Schnelle nicht nachprüfen konnte. Auch wollte er mir keinerlei Unterlagen zur Prüfung zukommen lassen, wie es bei Verträgen üblich ist, und keine Bedenkzeit gewähren! Da es nach seinen ursprünglichen Aussagen um meinen Eintrag bei Google ging (er sagte mehrmals, es ginge darum, mich zu „ergoogeln“) und ich in meiner verzweifelten Situation die paar Euro fünfzig, die ich zur Zeit mit meiner geringfügigen freiberuflichen Tätigkeit nebenbei verdiene, nicht auch noch verlieren wollte dadurch, dass ich im Internet nicht mehr präsent war, war ich praktisch gezwungen, dem Vertrag zuzustimmen. Wenn das keine arglistige Täuschung ist dann weiß ich nicht was das sonst sein soll.

Schreiben Sie mich persönlich an, dann geb ich Ihnen meine Referenznummern zu dem Vertrag, und dann dürfen Sie versuchen, mich da rauszuholen. Ich bin arbeitslos, bekomme keine Leistungen, bin gesundheitlich schwer angeschlagen und weiß nicht, ob ich jemals wieder einen Job finde. In jeder noch so miesen Firma gibt es vernünftige Menschen. Vielleicht sind Sie einer. Dann sparen wir uns das Gezerfe vor Gericht, das sicher weder Ihre Firma noch ich will. Danke.

Ja hallo,

ich bin auch auf der suche nach einem Anwalt der Erfahrung hat gegen T. Kann mir jemand helfen? Für Hilfe wäre ich dankbar!

Hallo Suesue,

vielen Dank für Ihren Kommentar und dem damit verbundenen Interesse an einem offenen Dialog mit uns.

Ich möchte Ihnen versichern, dass der von Ihnen dargelegte Sachverhalt nicht unserer üblichen Firmenphilosophie entspricht und wir gerne auf Ihr Gesprächsangebot eingehen.

Da eine Übermittlung von persönlichen Nachrichten jedoch portalbedingt nur begrenzt möglich ist, http://bit.ly/oTM5wM möchte Ich Sie bitten uns hierfür unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0167 100 zu kontaktieren und sich anschließend zu mir durchstellen zu lassen. Gerne gehe ich in diesem Fall auf den von Ihnen dargelegten Sachverhalt ein und überprüfe ob die Möglichkeit besteht Ihnen bezüglich Ihres Anliegens weiterzuhelfen.

Ich freue mich auf unseren weiteren Dialog!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alexander Güler
Customer Care Media Specialist

Hallo Boffel,

zunächst einmal wünsche ich Dir ein frohes Weihnachtsfest und entschuldige mich hiermit für die reichlich späte Antwort. Leider habe ich Deine Anfrage versehentlich übersehen.

Vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt. Daher kann und darf ich hier keinen umfassenden Rechtsrat zu eine bestimmten Sachverhalt erteilen.

Zur Sache:

Zunächst ist es durchaus nicht so, dass das Widerrufsrecht gem. § 312d BGB grundsätzlich ausgeschlossen ist, nur weil Ihr Bekannter ein Kleinunternehmer ist. Auch dieser handelt im täglichen Leben als Verbraucher, wenn das fragliche Geschäft seinen privaten und nicht seinen geschäftlichen Bereich zuzuordnen ist.

Aber selbst wenn man annähme, Ihr Bekannter hätte das fragliche Geschäft als Unternehmer abgeschlossen, wäre die Firma immer noch für den Abschluss eines Vertrages beweispflichtig.

Den Beweis könnte sie dadurch erbringen, dass die Dame, die mit Ihrem Bekannten telefoniert hat, als Zeugin benannt würde - vorausgesetzt, diese sagt auch entsprechend vor Gericht aus. Manchmal hat man Glück und das Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, die Mitarbeiterin als Zeugin zu benennen, weil diese etwa unbekannt (z.B. ins Ausland) verzogen ist oder die Mitarbeiterin sagt wirklich die Wahrheit.

Letztlich muss Ihr Bekannter selbst einschätzen, wie sehr er übers Ohr gehauen wurde. Die Zahlungsverweigerung und damit einen Prozess zur riskieren wäre sicherlich alles andere als risikolos, aber je nachdem wie sehr man sich übers Ohr gehauen fühlt, eine Option, die man nicht ausschließen sollte; vor allem auch deshalb, weil man sich vor dem Amtsgericht auch selbst vertreten kann, also keine Anwaltspflicht herrscht.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

Viele Grüße

H.K.

Hallo Forum Nutzer,

seit meinem letzten Beitrag am 14.09.2011,
hat sich Telegate nicht mehr bei meinem Bekannten gemeldet. Scheint ausgestanden zu sein, wenn nicht würde ich mich noch mal melden.

Grüße Boffel

Guten Tag,

ich bin so wütend! Nach drei Monaten als Kunde von Telegat Media habe ich erst jetzt gecheckt, dass ich betrogen wurde. Mir wurde viel versprochen, was natürlich nie gekommen ist und ich muss anscheinend auch die nächsten 9 Monate dafür bezahlen. Hat irgendjemand herausgefunden, wie mann aus den Vertrag kommt? Ich würde gerne mir die 500 Euro sparen, weil es natürlich auch nichts in den nächsten 9 Monaten bringt. Hilfe!

-RS

Hallo,
gibt es neue Erkenntnisse über Telegate Media? Sind auch betroffen, es wurde sofort widerrufen, als eine Rechnung über einen Vertrag kam. Auch die Höhe war für uns nicht nachvollziehbar. Telegate akzeptiert nicht, pocht auf fehlenden Widerruf Gewerbe, wie üblich. Sind jetzt schon beim Inkasso. Aber wir werden uns gerichtlich zur Wehr setzen. Bin über alle Infos dankbar, die ihr mit euren Fällen hattet und sammle.

Hallo an alle, ich muss euch enttäuschen, mir ist das gleiche passiert wie Euch vor 3 Jahren kam die Rechnung, Inkasso, Anwalt, u.s.w dann war Ruhe, jetzt nach 2,5 Jahren kam ein Gerichtsankündigung, z.Z sind wir mit dem Anwalt am hin und her schreiben, aber sieht nach einen Gericht aus. Mal sehen wie es ausgeht, die Lassen nicht nach. Angeblich wurde eine Aufzeichnung an das Gericht verschickt. Ich bin mir fast sicher das die Aufzeichnung in der Zeit gefälscht wurde.