Telegate Media / KlickTel 11880 / Telefonvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

mal angenommen ein Bekannter von mir hat versehentlich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen, was für eine Möglichkeit hätte er da wieder raus zu kommen?
Das Problem ist, der Bekannte ist Selbständig (keine Angestellte, eine kleine Firma), ist also nichts mit 14 Tage Rücktrittsrecht.
Da Telefongespräch läuft folgender Maßen ab: Erst mal werden nur die Daten abgeglichen, dann erzählt die Dame wir toll Ihre Firma doch ist…Der Bekannte ist höflich, lässte Sie erzählen und stimmt zu. Zu Ende des Telefonats erzählt Sie plötzlich etwas von Kosten und ehe er sich versehen kann bedankt Sie sich und das Gespräch ist beendet.
Ihm dämmert er hat sich gerade ziemlich überrumpeln lassen und tatsächlich würden Ihm dann nach einigen Tagen ein Vertrag und eine Rechnung zu geschickt.
Der Bekannte würde dann einen Rechtsanwalt einschalten, aber Telegate lässt sich nicht beeindrucken und rückt auch die Aufnahme des Telefonats nicht herraus. Es würde also nur der Weg vor Gerricht bleiben und es stellt sich dir Frage lohnt sich das bei einer Rechnung von 1500?

Was würdet Ihr in diesem Fall tun?
Hat jemand etwas ähnliches erlebt?

Danke für eure Antwort!

Telegate muss vor Gericht beweisen können, dass ein Vertrag geschlossen worden ist. Das ist so wegen der Beweislast, denn wer das Vorliegen von Umständen behauptet, um eine für ihn günstige Rechtsfolge zu erreichen, muss das Vorliegen beweisen. Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Nach dem geschilderten Sachverhalt hat der Bekannte nichts unterschrieben. Also kommt es auf den mündlichen Vertragsschluss an. Telegate muss also beweisen, dass der Bekannte ein von T. gemachtes Vertragsangebot angenommen hat. Wenn der Bekannte dies bestreitet, müsste ein Mitschnitt des Telefonats her oder ein Zeuge, der bei T. am lautgestellten Telefon mitgehört hat. Ein Mitschnitt, so er den vorliegt, dürfte ohne Erlaubnis des Bekannten erfolgt sein. Hier bin ich mir nicht sicher, wie es dann mit der Verwertbarkeit aussieht (das müssten Sie mal selbst recherchieren). Die dürfte entfallen. Ein Vertragsabschluss wäre dann nicht zustandegekommen.
/Januario

Hallo Januario,

bei fast jeder größeren Firma wird man daraufhingewiesen, dass die Telefonate teilweise zu Schulungszwecken und zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden… also gültig wär der angebliche Beweis.
Die Telegate Media gibt die Aufnahme aber generell nur zu gerichtlichen Zwecken heraus, der Anwalt würde die Aufnahme erst vor Gericht zu hören bekommen.
Das Problem ist der Bekannte weiß nicht mehr wie das Gespräch im Detail abgelaufen ist, wer weiß nur dass er total überrumpelt wurde und keines Falls 1500€ für einen Interneteintrag bezahlen würde.
Komischer weise gibt es im Internet nur Privatpersonen die über Abzocke der Telegate beschweren…
Mal angenommen die Schreiben vom Anwalt bringen nichts, jetzt ist die Frage ob es nicht billiger ist die 1500€ zu bezahlen bevor es vor Gericht geht?
Weiß du was man als Unternehmer machen kann? Anzeigen? Wo kann man so etwas melden?

Grüße Boffel

Der Sachverhalt ist leider wenig liquide. Es ist insbesondere unklar, ob die Person den Vertrag fuer sich privat oder fuer die Firma abgeschlossen hat.

Gemaess § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Somit waere es moeglich, dass der Unternehmer in seiner privaten Kapazitaet gehandelt hat und somit vom Widerrufsrecht von §§ 312 b ff. BGB Gebrauch machen kann. Wenn das nicht zutrifft, empfiehlt es sich, den Vertrag mit eingeschriebenem Brief zu kuendigen und allenfalls telefonisch Zahlungsunfaehigkeit geltend zu machen, worauf sich die Dienstleistungsanbieter idR eher darauf einlassen, einen reduzierten Restsaldo, der in Raten abbezahlt wird, zu akzeptieren.

Angenommen, das Gespräch ist aufgezeichnet worden. Dann müsste der Gesprächsinhalt einen Vertragsschluss hergeben. Wenn dein Bek. erklärt, „überrumpelt“ worden zu sein und „keinesfalls“ einen Vertrag für 1500 € abgeschlossen haben will, dann wird die Aufzeichnung diesen Vertragsschluss nicht hergeben. Dann wird T. einen etwaigen Prozess verlieren. Hilfsweise kann B. anfechten, und zwar jede Äußerung, die sich auf die Annahme eines Vertragsangebotes bezieht. Argument: Was auch immer ich da von mir gegeben habe, war nicht auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet.

Mir fällt noch ein, dass es äußerst unseriös anmutet, sich darauf zu versteifen, man habe einen Vertrag am Telefon abgeschlossen. Seriös wäre eine telefonische Geschäftsanbahnung mit anschließender Übersendung eines Vertragsentwurfs, der unterzeichnet wird.

Übrigens hat 11880 es bei mir auch schon mal versucht. Ich lasse mich auf solche Gespräch nicht ein, denn es handelt sich um Kaltakquise-Anrufe. So wird es auch bei B. gewesen sein. Man könnte damit drohen, eine Unterlassungsklage gegen 11880 zu erwirken mit dem Verbot, weiter unerwünschte Anrufe bei B. zu tätig. Oder abmahnen.

Mir scheint es, dass hier dein B. über den Tisch gezogen werden soll.

Wahrscheinlich ist es das Beste, erst einmal gar nichts zu tun und irgendwelche Mahnschreiben mit der o.g. Argumentation zu beantworten. Sollte dann ein Mahnbescheid eintrudeln, diesem unbedingt widersprechen. Dann kommt es zum Verfahren vor dem Amtsgericht und da muss man nicht anwaltlich vertreten sein. Dort einfach darauf beharren, dass man einen Vertragsschluss im Telefonat nie gewollt hat.

Alle Angeben ohne Gewähr (hier wird aus Gefälligkeit geholfen)

Es wäre fair von dir, wenn du mich über den Fortgang dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten würdest. Das würde vermutlich viele weitere Teilnehmer bei werweißwas interessieren.

/Januario

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

zunächst einmal ist nicht klar, ob ein Widerrufsrecht nicht doch Anwendung findet. Allein die Tatsache, dass jemand selbständig ist, lässt nicht automatisch das Widerrufsrecht entfallen. Es entfällt nur dann, wenn ihr Bekannter auch hinsichtlich des Abschlusses des telefonischen Vertrages gewerblich tätig war.

Weiterhin wäre es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung an Telegat nachzuweisen, dass tatsächlich Ihr Bekannter am Telefon war. Das Abgleichen der persönlichen Daten reicht da nicht aus, um die Identität gerichtsfest festzustellen.

Man sollte daher gegenüber Telegate den Vertrag widerrufen und höchst vorsorglich anfechten, da man über die Absicht, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen nicht aufgeklärt wurde.

Ansonsten einfach nichts bezahlen und es ggf. darauf ankommen lassen. Selbst gerichtlich aktiv sollte man nicht werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

BITTE BEACHTEN: DA RECHTSBERATUNGEN NACH §§ 3, 6 Abs. 2 RDG IM VORLIEGENDEN RAHMEN NICHT ERLAUBT SIND, STELLT DER BEITRAG NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG ZU EINEM FIKTIVEN BEISPIELSFALL DAR UND BEGRÜNDET KEINE ANSPRÜCHE GEGEN MEINE PERSON!

Hallo!

Auch wenn ein Unternehmer nicht die vielen großzügig gestalteten Rechte des Verbraucherschutzes genießt, steht ihm das Recht der Anfechtung zu. Wer durch Täuschung zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung gebracht wurde, der kann binnen eines Jahres anfechten. Damit wird der Vertragsschluss rückwirkend nichtig, dass heißt, Dein Bekannter stünde, als hätte er den Vertrag nie geschlossen, §§ 123, 124 BGB.

Wichtig ist, dass es sich nach der Gesamtschau wirklich um eine Täuschung handelte. Insoweit sollte dein Bekannter das Telefonat gut in Erinnerung haben, sich evtl. sofort ein Gedächtnisprotokoll davon erstellen. Sollte es nämlich zum Prozess kommen, würde die Gegenseite mittels der Telefonataufzeichnung zu beweisen versuchen, dass der Vertrag wirksam zustande kam.

Bei diesem Streitwert braucht man glücklicherweise vor Gericht keinen Rechtsanwalt (bis 5.000 Euro, § 23 GVG) und die Gerichte sind meist auf der Seite des potentiell Abgezockten, sodass hier kein hohes Kostenrisiko besteht. Die Einstellung der Gerichte kennen auch die „Telfonvertragsschließer“, sodass sie zwar einschüchternde Briefe schreiben, aber es meist nicht auf einen Prozess ankommen lassen, den sie 1. verliern könnten und der 2. für zukünftige Fälle ihre Masche verderben könnte.

Wichtig: Wenn keine Täuschung vorliegt, sondern nur ein vermeidbarer Irrtum Deines Bekannten, kann er nach § 119 BGB anfechten, macht sich aber damit unter Umständen Schadensersatzpflichtig, § 122 BGB. Aber auch hier ist die Höchstgrenze der Betrag, den Dein Bekannter sowieso hätte zahlen müssen.

Ich würde nach alledem so vorgehen: Anfechtungserklärung „Ich fechte den durch Täuschung zustande gekommenen Vertrag … nach § 123 BGB an und betrachte gleichsam Ihre Rechnung vom … als gegenstandslos.“ per Einschreiben mit Rückschein an den „Vertragspartner“ senden und danach alles weitere ignorieren. Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, wird gegen diesen Widerspruch eingelegt, § 694 ZPO. Dann sollen Betrüger mal versuchen, ihr Geld einzuklagen - es wird höchstwahrscheinlich scheitern.

Viele Grüße!

Mal angenommen, der Bekannte wäre zum Anwalt gegangen, dann hätte der ihm geraten, den Vertrag anzufechten bzw. zu erklären, dass überhaupt kein Vertrag geschlossen worden ist. Dann müßte in einem Gerichtsverfahren der Telefonanbieter seine Rechnung einfordern und vor allem beweisen, daß doch ein Vertrag geschlossen wurde.

Darauf sollte man es ankommen lassen, wenn man sicher ist, telefonisch keinen Vertrag geschlossen zu haben.

":Vertrag am Telefon abgeschlossen, was für eine Möglichkeit

hätte er da wieder raus zu kommen?"

Was würdet Ihr in diesem Fall tun?

Hallo,

nun, 1.500,00 € sind kein Pappenstiel, ich würde in jedem Falle ine Rechtsanwalt konsultieren. Es gibt durchaus Möglichkeiten, zum Beispiel im Wege der Anfechtung, von dem Vertrag wieder loszukommen, auch wenn einen Verbraucherwiderufsrecht nicht besteht.

MfG

Vierten

Wenn Sie keine Zusage gegeben haben, sollten Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Hallo Boffel,

ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen, und wenn dieser auch evtl. nicht greift.

Weiterhin würde ich sofort die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben; bei 1.500,00 lohnt sich dies in jedem Fall.

Wenn die Aussichten gleich null sind, wird ein guter Rechtsanwalft von weiteren Maßnahmen abraten und Zahlung empfehlen.

Aber erst einmal Gegenwehr !!!

MfG

Stefan Seidel

Ist der Gegenstand des Vertrags die selbständige Tätigkeit?

Nach der Schilderung ist ein Vertrag nicht zustandegekommen, wenn vor der Zustimmung nicht über Kosten gesprochen worden war und der Bekannte davon ausgegangen ist, daß es nichts kosten würde.

Den Vertragsschluß muß jedenfalls die Gegenseite beweisen.

Es gibt eine Tonaufnahme des Gesprächs? Hatte der Bekannte der Aufnahme zugestimmt?

Hallo liebe WerWeissWas-Nutzer,

vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Hier ein Bericht über den aktuellen Stand:
Mein Bekannter hat sofort schriftlich angezweifelt dass ein Vertrag zustandegekommen ist und diesen aber auch vorsorglich widerrufen. Einige Wochen später kam dann nach der letzten Mahnung ein Schreiben von Creditform.
Darauf hin ist mein Bekannter dann doch zum Rechtsanwalt.
Dieser hatte zufällig im Freundeskreis einen ähnlichen Fall und hat deshalb angeboten erste mal kostenlos ein oder zwei Briefe zu schreiben.
Daraufhin hat der Anwalt ein Schreiben bekommen, in dem weiter auf einen Vertrag bestanden wird, alle Anschuldigungen bestritten werden und im letzten Satz fordern Sie weiter die 1500€.
Seit dem ist ein Monat vergangen…Ich halte euch weiter auf dem laufenden.

Grüße Boffel

Hallo!

Es würde also nur der
Weg vor Gerricht bleiben und es stellt sich dir Frage lohnt
sich das bei einer Rechnung von 1500?

Was würdet Ihr in diesem Fall tun?

Ich würde den Rechtsanwalt fragen. Daneben verstehe ich aber auch nicht, warum der Bekannte vor Gericht ziehen sollte. Die Gegenseite will doch etwas von ihm haben, oder?

Das sind die größten abzocker!!!
sorry daß ich nur klein schreibe.
wir hatten den selben fall, kostenlosen eintrag bei klicktel, heute telegate media ag, 2 tage später den anruf. wir waren erst im aufbau unserer firma, noch keinen gewerbeschein. wir wollten nur ein angebot, was mit dem netten herrn min 45 min besprochen. wir haben ihn darauf hingewiesen (meine frau) daß wir noch keine firma haben, erst im aufbau sind und lediglich ein schriftliches angebot haben wollen. klar, war er einverstanden. er wollte das gespräch dann aufzeichnen damit beim angebot nichts falsches drin steht.
gesagt getan, nach ein paar tagen kahm eine rechnung über ca 1000€. boooaaaaaaaaaaa
sofort wiederrufen!!!
keine reaktion. wir haben sämtliche vorstände der firma angeschrieben. keine reaktion.
stattdessen mahnungen.
wir sind letztendlich vor gericht.
und was soll ich euch sagen???
heute kahm das urteil ins haus geflattert.
verloren!!!
anwälte bezahlen, gerichtskosten und natürlich die media ag. diese betrüger!!!
jetzt müssen wir überlegen wie das nun weiter geht.
hat denn von euch jemand ne ahnung???
wir wollen das nicht auf uns sitzen lassen!!!
evtl sollten sich hier mehrere betroffene zusammen tun und gegen diese abzocker vorgehen.
wer den mut hat, bitte mail an uns:
[email protected]

ZDF Recherche - Untergeschobene Verträge
Liebe User Boffel und dieschg,

im Auftrag des ZDF recherchieren wir gerade zum Thema telefonisch untergeschobene Verträge aus den Bereichen Festnetz, Mobilfunk, Internet und Kabel. In diesem Zusammenhang suchen wir noch nach Fällen von Geschädigten. Es wäre nett, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen würden, telefonisch unter der 0561 - 10 39 23 oder per E-Mail - natürlich völlig unverbindlich. Vielen Dank.

M. Böhle
Exit Film- und Fernsehproduktion
redaktion [at] exitfilm.tv

Mir ging es ähnlich,

ich habe beim Anruf der Vermittlerin am Telefon sogar geweint, weil mir meine finanzielle Situation bewusst wurde und habe tausende male gesagt „ich kann nicht“. Dann sagte sie, sie wäre mein Glücksengel und ich sollte ihr vertrauen und sagte immer, sagen sie jetzt „ja“. Scheinbar würde dieser Mitschnitt nicht vor Gericht gelten, so rief sie mich noch einmal an und sie wollte dasselbe noch einmal. Daraufhin widersprach ich schriftlich, da mir nicht das mitgeteilt wurde, was in den AGB steht. Gerade rief mich ein Mitarbeiter zurück, dass der Widerspruch ungültig ist, da es sich um eine Firma handelt und es da kein Widerspruchsrecht gibt, er bot mir einen Rabatt von 50 € an. Da es sich bei mir „nur“ um einen betrag von 300 € handelt, überlege ich nun, ob ich das Angebot so annehmen sollte, oder probieren sollte den Widerspruch durchzusetzen. Unglaublich, wie dreist die Mitarbeiter sind, einem Menschlchkeit vortäuschen und einen gleichzeitig ausnehmen wollen. Was ist das nur für eine Gesellschaft, wo auf ein ehrliches, menschliches Miteinander kein Wert mehr gelegt wird.

Hallo,
bei uns das gleiche.
1 Mann Firma. Anruf von Telegate, kostet nur: 50 Euro, Brief bekommen, 2200.- €.
Ich einschreiben mit Kündigung abgeschickt. Anruf der Firma, Telefonat ist aufgezeichnet, es wurde zu allem ja gesagt. Jetzt habe ich wieder einen Brief abgeschickt. Verschärft. Wieder eine Nachricht. Dem Stornowunsch wurde wiedersprochen. Es wird immer auf den Vertragsabschluss per Telefon hingewiesen.
Vorhin sehe ich das Telegate schon 2 mal abgebucht hat. Habe ich sofort zurückgeholt. Jetzt schreibe ich einen letzten Brief. Die CD der Firma mit dem Verkaufsabschlussgespräch habe ich bereits erhalten. Mein Mann ist aus allen Wolken gefallen, als er die Cd angehört hat. Das meiste hat er gar nicht gehört, ich glaube die schneiden da was rein.
Mir egal, diese Abzocker können bis zum Gericht gehen.
Ich habe eine riesen Wut!!!
Am besten gleich auflegen!!

Aktueller Stand:
Hallo an Alle!

Seit meinem letzten Forum-Eintrag von 14.02.11 hat die Telegat Media nichts mehr von sich hören lassen.
Freiwillig werden die aus Prinzip schon kein Geld bekommen, was die machen ist meiner Meinung nach Betrug und müsste verboten werden!
Und mein Bekannter scheint ja nicht der Einzige sein der so überrumpelt wurde.

Ich weiß inzwischen auch wie mein Bekannter zu dem Anruf von Telegat gekommen ist. Er hatte sich Tage zu vor bei 11880 online kostenlos in Branchbuch eingetragen.

Also am Besten auflegen wenn einer was am Telefon verkaufen möchte. Oder immer betonen dass man nichts am Telefon kaufen möchte und darauf bestehen, dass man schriftlich ein Angebot oder Unterlagen bekommt um dann in aller Ruhe einen Vertrag zu schließen.

Grüße Boffel

Heuter wieder eine Mahnung bekommen. Die haben gesehen das ich die Beträge zurückgeholt habe. Heute werden die den Brief bekommen ( Per Einschreiben), worin ich erkläre das sie nichts mehr abbuchen dürfen und ich den Vertrag anfechte. Auserdem habe ich darauf hingewiesen, das die CD der Verdacht hegt, etwas eingespielt zu haben. Den vollständigen Namen meines Mannes wurde z.B. gar nicht komplett gehört. Also irgendwie vorher abgewürgt. Es hört sich alles so an, das alles zusammengeschnitten wurde.