Am vergangenen Freitag kam ein Herr von der Telekom um in meiner neuen Wohnung das Telefon anzuschließen. Als er ging funktionierte alles noch. Abends war die Leitung tot. Dann Wochenende. Störungsmeldung. Ich bekam erst für den darauffolgenden Dienstag einen Techniker-termin (4Tage!). Während diesen 4 Tagen konnte ich weder telefonieren (mußte das Handy -teuer- benutzen) noch ins Internet. Kann ich bei der Telekom einen gewissen „Ausfall-Geldbetrag“ oder einen Nachlaß für die Anschlußgebühr (oder eine Gutschrift o.ä.) einfordern/erbitten? 1000Dank für Eure Hilfe!
Servus!
Du warst mit dem Termin für Dienstag einverstanden und hast nicht auf die vertraglich zugesicherte 24h-Entstörfrist bestanden?
Dann wird es schwer eine Entschädigung zu bekommen.
Dein Ansprechpartner ist die Rechnungsstelle; wenn du glaubhaft verärgert (ohne Beleidigungen u.ä.) rüber kommst hast du möglicher Weise Chancen auf „Kulanz“. In welcher Höhe - k.A.
es grüßt
karline
Guten Tag,
ergänzend dazu sieht es so aus, dass wenn von deiner Seite unvermeidliche Kosten aufgetreten sind, wo nachweisbar der Fehler beim Provider liegt, als Beispiel durch Telefonate mit der Hotline oder alternativer Internetgang der notwendig war (Facebook oder chat ausgenommen), solltest du diese Umkosten belegen können und schriftlich dies bei der Telekom einreichen.
Dies ist, wie oben erwähnt, nur dann der Fall, wenn tatsächlich der Fehler bei der Telekom liegt.
Durch Schaltkastenausfall oder Techniker, beispielsweise.
Schönen Gruß
Hein
Dann solltest du mal die AGB lesen bevor du sowas behauptest
Ich antworte auch gerne noch einmal hier öffentlich.
Du hast am Wochenende eine Störung gemeldet. Laut AGB fängt die Entstörungsfrist Montag 7 Uhr an.
Dienstag 7 Uhr ist die frist abgelaufen, ab dann kannst du laut den AGBs Grundgebührerstattung fordern. Das dürften dann ein paar Cent sein.
Dein Anbieter garantiert dir nicht 100% der Zeit eine Telefonverbindung, wenn du also mit dem Handy telefonierst geht das ganz alleine auf deine eigenen Kosten.