Hallo,
lass die Beiden doch mal in die Auftragsbestätigung schauen. Dort wird sicherlich DSL3000R stehen, soll heißen: DSL 3000 als Rückfalloption anstelle 6000. Damit liegst du mit 2880kbit sehr genau in dem Rahmen dessen, was dir vertraglich bestätigt wurde, nämlich 3Mbit, nicht mehr, nicht weniger.
Nun lass die Beiden mal in den Vertrag schauen. Dort steht frei zitiert „wenn 6000 nicht gehen, gibts das höchstmögliche.“
Genauer Text aus der AGB
„Die Deutsche Telekom überlässt auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6 016 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 3 072 kbit/s Down-stream und bis zu 384 kbit/s Upstream, von bis zu 2 048 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, von bis zu 1 536 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, von bis zu 1 024 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream, von bis zu 768 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream oder von bis zu 384 kbit/s Downstream und bis zu 64 kbit/s Upstream erreicht wird.
Die Leistung steht nicht flächendeckend zur Verfügung und muss für jeden Anschluss individuell überprüft und bestätigt werden. Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physi-kalischen Gegebenheiten der Anschlussleitung ab.
Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones und von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig.“
Den Vorschlag auf DSL3000R, welcher in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurde, hätten die Beiden nun widersprechen können und damit wäre kein Vertrag zustande gekommen. Die Beiden haben es aber angenommen und damit ist ein rechtsgültiger Vertrag entstanden.
PS: Die passenden AGB kann ich den Beiden durchaus zukommen lassen, musste danach selbst im Intranetarchiv schauen.