Telekom-Vertrag kündigen, da DSL zu langsam

Laut deinen Ausführungen wäre auch 300 Baud ausreichend, ist
ja auch „bis zu“. Die Frage ist dann, was darf man als übliche
Varianz ansehen, und ab wann ist eine Werbelüge.

die Frage ist aus moralischer Sicht sicher angebracht.
Gerichte sehen das aber in den meisten Fällen anders. Und in
dem hier vorliegenden Fall ist die Bandbreite bei ca. 50% der
maximal möglichen und nicht bei 5%.

Hast du Urteile? Meines Wissens nach wurde das bisher noch nicht gross prozessiert, und ich kenne mehrere Fälle (meistens Unitymedia), in denen nach Klagedrohung plötzlich „aus Kulanz“ die fristlose Kündigung (nach Aufforderung zur Fehlerbehebung natürlich) nachträglioch akzeptiert wurde.

DW.

Hallo,

Hast du Urteile? Meines Wissens nach wurde das bisher noch
nicht gross prozessiert, und ich kenne mehrere Fälle (meistens
Unitymedia), in denen nach Klagedrohung plötzlich „aus Kulanz“
die fristlose Kündigung (nach Aufforderung zur Fehlerbehebung
natürlich) nachträglioch akzeptiert wurde.

ad hoc fällt mir nur das Urteil des AG Oldenburg ein, dass sich ganz konkret damit befasst hat (http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikatio…). In anderen Urteilen geht es zwar auch häufig um die Bandbreite, aber immer in Verbindung mit Umzügen des Kunden. Aber die verbreitete Rechtsauffassung ist, dass die Formulierung „bis zu“ nicht zu beanstanden sei.

Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn sich die höheren Instanzen mal mit der Problematik befassen würden. Allerdings ändert sich die Realität durch den zunehmenden Ausbau der Infrastruktur auch, so dass an vielen Standorten inzwischen die volle Bandbreite zur Verfügung steht. Zudem gibt es Anbieter wie Alice, die grundsätzlich nur noch das Paket „bis zu 16.000“ anbieten und kleiner Pakete aus dem Programm genommen haben.

Ich denke, hier wäre eine Änderung des Wettbewerbsrechtes angeraten.

Gruß

S.J.

Hallo,

lass die Beiden doch mal in die Auftragsbestätigung schauen. Dort wird sicherlich DSL3000R stehen, soll heißen: DSL 3000 als Rückfalloption anstelle 6000. Damit liegst du mit 2880kbit sehr genau in dem Rahmen dessen, was dir vertraglich bestätigt wurde, nämlich 3Mbit, nicht mehr, nicht weniger.

Nun lass die Beiden mal in den Vertrag schauen. Dort steht frei zitiert „wenn 6000 nicht gehen, gibts das höchstmögliche.“

Genauer Text aus der AGB
„Die Deutsche Telekom überlässt auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6 016 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 3 072 kbit/s Down-stream und bis zu 384 kbit/s Upstream, von bis zu 2 048 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, von bis zu 1 536 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, von bis zu 1 024 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream, von bis zu 768 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream oder von bis zu 384 kbit/s Downstream und bis zu 64 kbit/s Upstream erreicht wird.
Die Leistung steht nicht flächendeckend zur Verfügung und muss für jeden Anschluss individuell überprüft und bestätigt werden. Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physi-kalischen Gegebenheiten der Anschlussleitung ab.
Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones und von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig.“

Den Vorschlag auf DSL3000R, welcher in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurde, hätten die Beiden nun widersprechen können und damit wäre kein Vertrag zustande gekommen. Die Beiden haben es aber angenommen und damit ist ein rechtsgültiger Vertrag entstanden.

PS: Die passenden AGB kann ich den Beiden durchaus zukommen lassen, musste danach selbst im Intranetarchiv schauen.

Hallo auch,

Hallo,

Ich bin nur etwas frustriert, dass ich im Endeffekt nur von
einer Person einen hilfreichen Beitrag bekommen habe.

wenn Du nur die Antworten als „hilfreich“ einschätzt, die
Deine m.E. nicht vertretbare Rechtsauffassung stützen…

Nein, tue ich nicht.
Aber einen etwas von oben herab vorgebrachten Vorschlag, ich solle doch bitte mal die AGBs lesen, den betrachte ich nicht als hilfreich.
Vielleicht siehst du das anders, aber ich gehe davon aus, dass man die AGBs einigermaßen liest, wenn man merkt, dass sich eine Sache zum Problem auswächst.
Deshalb auch meine Verärgerung.

Ich denke auch ein Hinweis, dass man sich im Unrecht befindet
und daher tunlichst keine unüberlegten Schritte unternehmen
sollte, kann durchaus hilfreich sein.

Ja, besonders wenn er irgendwie untermauert wird, z. B. die Aussagen, dass ein Amtsgerichtsurteil wirklich nur den Einzelfall beurteilt und nicht weisend für andere Urteilssprechungen ist, das kann auch hilfreich sein

Ich will auch keine breite Zustimmung, sondern nur Tipps, was
man in so einer Situation machen kann.
Und wenn ich richtig interpretiere, wäre dein Rat:
weiterzahlen, weil man eh nix machen kann oder?

Ich schätze die Sache so ein, dass auf der formaljuristischen
Schiene nicht viel zu machen ist. Man kann natürlich mit dem
Vertragspartner versuchen eine einvernehmliche Lösung zu
finden (empfehlenswert) oder einen Rechtsstreit riskieren, was
ich nicht empfehlen würde.

Genau so eine Aussage schätze ich als hilfreich ein.

Danke.
itzibitzi

Gruß

S.J.

Hallo

Hallo,

lass die Beiden doch mal in die Auftragsbestätigung schauen.
Dort wird sicherlich DSL3000R stehen, soll heißen: DSL 3000
als Rückfalloption anstelle 6000. Damit liegst du mit 2880kbit
sehr genau in dem Rahmen dessen, was dir vertraglich bestätigt
wurde, nämlich 3Mbit, nicht mehr, nicht weniger.

Angeblich wurde den beiden so ein Schreiben zugestellt. Zumindest laut der Telekom.
In Wirklichkeit kam dieses Schreiben nie an.
Kann von der Telekom natürlich auch nicht bewiesen werden. Sie behaupten, dass es laut ihrem System zugestellt wurde.

Und da das Schreiben nie den Empfänger erreicht hat, konnte natürlich auch niemals Widerspruch eingelegt werden.

Beweis für die Aussage des Pärchens ist die schriftliche Fixierung der Inhalt der Telefonate, die mit den Telekommitarbeitern geführt wurden. Dem Pärchen wurde erst von einer Technikerin mitgeteilt, dass die eigentlich festgelegte DSL-Geschwindigkeit technisch nicht erreicht werden kann (einige andere Telekommitarbeiter hatten wieder mal keine Ahnung).
Ist natürlich relativ bequem, einfach zu behaupten, dass das Schreiben zugestellt wurde, wenn nix bewiesen werden kann.

Übrigens nicht das einzige Schreiben, das angeblich zugestellt wurde, tatsächlich aber nie ankam.

Scheint irgendwie ein größeres Problem der Telekom zu sein.

Grüße
itzibizi

Hallo,

Angeblich wurde den beiden so ein Schreiben zugestellt.

da der Text wortgleich in der Leistungsbeschreibung steht, die Vertragsbestandteil ist, dürfte das relativ egal sein.

Gruß

S.J.

hallo auch

Hallo,

Angeblich wurde den beiden so ein Schreiben zugestellt.

da der Text wortgleich in der Leistungsbeschreibung steht, die
Vertragsbestandteil ist, dürfte das relativ egal sein.

Und wo kann man diese Leistungsbeschreibung einsehen, wenn nicht in der Auftragsbestätigung?
Denn wenn man diese nicht erhält, kann man ja auch nicht rechtzeitig widerrufen.

Grüße
itzibitzi

Hallo,

Und wo kann man diese Leistungsbeschreibung einsehen, wenn
nicht in der Auftragsbestätigung?
Denn wenn man diese nicht erhält, kann man ja auch nicht
rechtzeitig widerrufen.

das kann im Einzelfall nicht beantworten. Es ist doch aber klar, dass irgendwo festgelegt sein muss, dass man einen Internetanschluss und keinen Tanzkurs oder Waschvollautomat bestellt. Ich vermute stark, dass irgendwo Bezug darauf genommen wird. in den AGB heißt es „Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen“.

Im Zweifelsfall hält man der Telekom den Sachverhalt einfach vor. Die werden schon belegen können und müssen, wo was verbindlich vereinbart wurde.

Gruß

S.J.

hallo,

das kann im Einzelfall nicht beantworten. Es ist doch aber
klar, dass irgendwo festgelegt sein muss, dass man einen
Internetanschluss und keinen Tanzkurs oder Waschvollautomat
bestellt.

ich habe die 2 gerade noch einmal gebeten, ihre Unterlagen durchzusehen. Die einzigen Auftragsbestätigungen, die vorliegen, sind einmal für den Umzugstransfer und zweitens für einen Call Comfort/Standard-Telefonanschluss (zu Beginn war nämlich - da Neubaugebiet - noch kein Internet verfügbar). In dieser Auftragsbestätigung steht natürlich nichts von Internet-Geschwindigkeiten.

Im Zweifelsfall hält man der Telekom den Sachverhalt einfach
vor. Die werden schon belegen können und müssen, wo was
verbindlich vereinbart wurde.

Und natürlich haben die 2 schon telefonisch darauf hingewiesen, dass sie die andere Auftragsbestätigung nie erhalten haben (sie haben auch erst telefonisch davon erfahren, dass sie solch eine überhaupt erhalten haben sollten).
Die Telekom-Mitarbeiter (alle, mit denen dies besprochen wurde) sagen einfach, in ihrem System stehe, dass die Auftragsbestätigung zugestellt wurde.
Punkt und Ende.
Auf die schriftliche Anfrage wurde einfach nicht eingegangen.

Grüße
itzibitzi

Hallo,

In dieser Auftragsbestätigung steht natürlich nichts von
Internet-Geschwindigkeiten.

bei vielen Anbietern kann man die AGB auch online einsehen.
Gruß
loderunner