Telekom-Vertrag kündigen, da DSL zu langsam

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich eines Telekom DSL-Call&Surf-6000-Vertrags.

Und zwar sind die Personen im August 2010 in ein Neubaugebiet umgezogen.
Sie haben bei dem Umzug ihren Telekom-Vertrag verlängert.
Ab Oktober gab es Telefon und ab 15. Oktober dann auch Internet (war aber schon nicht mehr so einfach und bedurfte einiger Telefonate).
Dann haben sie festgestellt, dass das Internet ziemlich langsam ist, normalerweise werden so 2880 kbit Downstream erreicht (eigentlich sollten es ja 6000 kbit sein).
Nach etlichen Telefonaten und Nachforschungen (mit meist sehr uninformierten und unwissenden Telekom-Mitarbeitern) stellte sich heraus, dass in dem Haus nur maximal 3000 kbit möglich sind, weil der Verteiler, der das DSL aufschaltet, zu weit entfernt ist.
Von einem Kabelanbieter haben die 2 Personen erfahren, dass es vom Amtsgericht Führth ein Urteil gibt (Az.: 340 C 3088/08), dass dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt, wenn weniger als die Hälfte der zugesicherten DSL-Geschwindigkeit erreicht wird.
Die daraufhin geschriebene Kündigung wurde von der Telekom erst mit einer geraumen Verzögerung von über einem Monat bearbeitet (hier waren die 2 schon etwas mürbe und haben nicht mehr dauernd hinterhertelefoniert).
Eine 2. eingeschriebene Kündigung wurde dann zeitnah bestätigt, doch andere Anliegen wie der Widerruf der Einzugsermächtigung und die Mitteilung darüber, dass die ganze Zeit eine zu hohe Grundgebühr eingezogen wurde, einfach ignoriert.

Die Kündigung wurde aber erst zum 04.10.2012 bestätigt, wenn also die 2 Jahre vorbei sind; alle Argumente bezüglich Sonderkündigungsrecht wurden ignoriert und nicht darauf eingegangen.

Nachdem dann die nächste Rechnung wieder vom Konto abgebucht wurde, haben die 2 die Telekom angerufen und aufgefordert, den Rechnungsbetrag zurückzuerstatten, was zwar zugesichert wurde - passiert ist aber wieder nix.
Daraufhin haben die 2 das Geld zurückbuchen lassen: jetzt liegt eine Mahnung vor, in der die Kosten für die Rücklastschrift berechnet werden.

Seit kurzem wissen die 2 auch, dass 2 Häuser weiter eine Downstream-Geschwindigkeit von 10 Mbit möglich ist. Da es sich ja um ein Neubaugebiet handelt (in dem alle Kabel neu verlegt werden mussten), wurde hier einfach bei der Planung geschlampt. Die 2 fühlen sich von der Telekom nur noch verarscht und wollen aus ihrem bestehenden Vertrag raus.

Habt ihr irgendwelche Vorschläge, wie man das anstellen kann?

Oder einfach die Grundgebühr um die Hälfte kürzen, da ja auch nur die Hälfte der Geschwindigkeit geliefert wird?

Könnte die Grundgebühr auch rückwirkend (z. B. seit die Kündigung eigentlich wirksam sein sollte) gekürzt werden?

Die 2 wollen bloss nicht, dass sie trotz fristloser Kündigung die Grundgebühr für die restlichen 2 Jahre bezahlen müssen (ist die Telekom ja anscheinend nach §45 k Telekommunikationsgesetz zu berechtigt).

Ich bin für alle Informationen sehr dankbar, da der Klageweg zwar erfolgsversprechend sein könnte, aber ja auch mit sehr viel Mühe verbunden ist. Und die 2 sind es schon ziemlich leid; kriegen schon jedes Mal einen Schreikrampf, wenn sie Telekom nur hören.

Also danke
itzibitzi

Hi,

kleiner Tipp: Ruf mal hier an. http://www.br-online.de/ID1235519860871.xml

Klingt nach einem Fall für das Verbraucherteam von Bayern 2. Und glaub mir, auch die Telekom reagiert noch einen Tick freundlicher, wenn die Medien bei ihnen auf den Busch klopfen… :wink:

Alternativ kannst Du natürlich auch die Tipps von VerbraucherschutzministerinIlse Aigner umsetzen:
http://www.direktzu.de/aigner/messages/22539?order=r…

Viele Grüße
Stefanie

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe leider mehrfach die Meinung gehört, dass der Telekom noch mehr schlechte Publicity ziemlich egal ist (sie ist ja sowieso schon nicht besonders hoch angesehen).
Aber ich werde es mal versuchen.

Zum Link von Ilse Aigner:
Theoretisch gibt es einen Vertrag für 2000 kbit. Aber wenn man online Filme schauen will, ist die Geschwindigkeit einfach nicht ausreichend. Und da die 2 Leute in einer Großstadt leben, auch irgendwie nicht mehr zeitgemäß.

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich eines Telekom
DSL-Call&Surf-6000-Vertrags.

Dann haben sie festgestellt, dass das Internet ziemlich
langsam ist, normalerweise werden so 2880 kbit Downstream
erreicht (eigentlich sollten es ja 6000 kbit sein).

Mir ist kein Vertrag bekannt, in dem eine definierte Bandbreite garantiert wird. In der Leistungsbeschreibung der Telekom heißt es:

_ Übertragungsgeschwindigkeit
Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der folgenden Bandbreitenkorridore überlassen:

Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb des jeweiligen Bandbreitenkorridors kann nicht zugesagt werden , da die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit von den jeweiligen physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung abhängt, insbesondere von der sog. Leitungsdämpfung, die sich u. a. aus der Länge der Anschlussleitung und dem Leitungsdurchmesser ergibt._

Je nach Standort und technischen Möglichkeiten ist es also entsprechend weniger. Wenn der Anbieter in dem hier vorliegenden Vertrag eine Bandbreite von 6000 kbit fest zugesichert hat, muss er das auch erfüllen. Verpflichtet er sich hingegen eine Bandbreite von bis zu 6000 kbit, ist das kaum zu beanstanden. Alle voreiligen Kündigungen und Rückbuchungen wären daher natürlich außerordentlich unklug.

Generell sollte man derartige Schritte erst gehen nachdem man sich über die Rechtslage informiert hat.

Ein Blick in die Vertragsbedingungen kann da schon ungemein hilfreich sein.

Gruß

S.J.

Theoretisch gibt es einen Vertrag für 2000 kbit.

Wenn die Leitung nicht mehr hergibt, dann gibt sie halt nicht mehr her.

Aber wenn man
online Filme schauen will, ist die Geschwindigkeit einfach
nicht ausreichend.

Stimmt, aber wenn die Leitung nicht mehr hergibt, dann gibt sie halt nicht mehr her und online Filme schauen geht nicht.

Und da die 2 Leute in einer Großstadt
leben, auch irgendwie nicht mehr zeitgemäß.

Öhm, für Menschen die auf dem Land leben ist es zeitgemäßer?

Gerade Neubaugebiete werden oft auch über Kabelanbieter versorgt und warum soll dann die Telekom für vielleicht 2 Interessenten eine Leitung mit 16000 Leistung legen wenn diese beiden dann nach 1-2 Jahren zu günstigeren Anbietern wechseln?

Grüße
Bröselchen

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe leider mehrfach die Meinung gehört, dass der Telekom
noch mehr schlechte Publicity ziemlich egal ist (sie ist ja
sowieso schon nicht besonders hoch angesehen).
Aber ich werde es mal versuchen.

Eine kleine Anmerkung dazu: für mich hat die Telekom den besten Service den es zur Zeit gibt.
Erfahrungen mit Kabel-Deutschland + 1 mal 1 haben es fertig gebracht,
dass ich wieder zu telekom gewechselt bin.
1 mal 1 hat es fertig gebracht, dass alle 2 Stunden meine DSL-Verbindung gekappt wurde.

Für Filme anzusehen, empfehle ich eine Sat-Schüssel und ein Fernsehgerät.

Außerdem sollte man für Filme anzuschauen über DSL eine 25.000 er Verbindung haben.

Gruß

Eine kleine Anmerkung dazu: für mich hat die Telekom den
besten Service den es zur Zeit gibt.

Hi,

alles ist relativ. Meine Erfahrungen mit der Telekom sind grottenschlecht. Bei Kabel-D. hat es zwar einige Zeit gedauert, bis die Dinge ins Laufen kamen, dafür funktioniert es jetzt tadellos.

Gru
Tina

Zum Link von Ilse Aigner:
Theoretisch gibt es einen Vertrag für 2000 kbit. Aber wenn man
online Filme schauen will, ist die Geschwindigkeit einfach
nicht ausreichend.

Da gibt es ausreichend Möglichkeiten:

  1. Nicht in Gegenden ziehen, wo auf Grund langer Kabelwege kein schnelleres DSL möglich ist.
  2. Warten, bis der Netzbetreiber durch immense Investitionen das Netz ausbaut und auf V-DSL umstellt.
  3. Sat-TV schauen. Geht eigentlich immer!
  4. Kabel-TV bzw. Kabel-Internet ordern.

Man hat einen 6.000er DSL Vertrag. Der inkludiert DSL BIS ZU 6.000kBit/s. Damit kann man kein Fernsehenm schauen.

Und da die 2 Leute in einer Großstadt
leben, auch irgendwie nicht mehr zeitgemäß.

Aber was will man machen?
Die Kabel in den Straßen geben nicht mehr her.
Und die Netzbetreiber investieren gerade in größeren Städten sehr viel in die Netz, so werden auch bei dem Pärchen in diesem Beispiel sicher irgendwann mal Bautrupps auflaufen, die Glasfaserleitungen zu den neu installierten (super teuren und stromfressenden!) Verteilerkästen legen.

Hallo

Je nach Standort und technischen Möglichkeiten ist es also
entsprechend weniger. Wenn der Anbieter in dem hier
vorliegenden Vertrag eine Bandbreite von 6000 kbit fest
zugesichert
hat, muss er das auch erfüllen. Verpflichtet er
sich hingegen eine Bandbreite von bis zu 6000 kbit, ist das
kaum zu beanstanden. Alle voreiligen Kündigungen und
Rückbuchungen wären daher natürlich außerordentlich unklug.

Laut deinen Ausführungen wäre auch 300 Baud ausreichend, ist ja auch „bis zu“. Die Frage ist dann, was darf man als übliche Varianz ansehen, und ab wann ist eine Werbelüge.

Meiner Meinung nach müssten die Anbieter sehr wohl einen Min/Max-Rahmen angeben und einhalten. Einige Sonderstörungen lassen sich dann immer noch als höhere Gewalt auschliessen. Und bevor das Thema Genauigkeit kommt, das DSL-Modem weiss nach der Verbindung, welche Geschwindigkeit ausgehandelt wurde, das kann man Grundlage nehmen, ohne sich auf ungenaue Speedtests verlassen zu müssen.

Generell sollte man derartige Schritte erst gehen nachdem man
sich über die Rechtslage informiert hat.

Die ist meiner Meinung nach nicht eindeutig.
Aber du hast recht, jetzt agieren, ohne zu wissen ob die ursprüngliche Kündigung wirksam war, kann teuer werden.

Ein Blick in die Vertragsbedingungen kann da schon ungemein
hilfreich sein.

Naja, gerade den Telcos wurden in den letzten Jahren/Jahrzehnten oft genug ihre AGBs als nicht wirksam um die Ohren gehauen, darum ist es legitim, einen solchen Punkt zu hinterfragen.

Gruß, DW.

Hallo Tina,

alles ist relativ. Meine Erfahrungen mit der Telekom sind
grottenschlecht. Bei Kabel-D. hat es zwar einige Zeit
gedauert, bis die Dinge ins Laufen kamen, dafür funktioniert
es jetzt tadellos.

na, das ist doch auch klar. Die Dramen spielen sich immer nur ab, wenn sich etwas ändert/ändern soll. Wenn man erst einmal eine funktionierende Leitung hat, ist jeder Anbieter gut. Nur kann es halt dauern, bis es erst einmal so weit ist.

Gruß
Christian

Hallo Tina,

alles ist relativ. Meine Erfahrungen mit der Telekom sind
grottenschlecht. Bei Kabel-D. hat es zwar einige Zeit
gedauert, bis die Dinge ins Laufen kamen, dafür funktioniert
es jetzt tadellos.

na, das ist doch auch klar. Die Dramen spielen sich immer nur
ab, wenn sich etwas ändert/ändern soll. Wenn man erst einmal
eine funktionierende Leitung hat, ist jeder Anbieter gut. Nur
kann es halt dauern, bis es erst einmal so weit ist.

Hi,

nein. Die Kündigung bei der Telekom erfolgte aus zwei Gründen: Zum einen war unser Telefonanschluß innerhalb kürzester Zeit 2 x kaputt und dies jeweils für einen Zeitraum von über 1 Woche.Das Verhalten war damals wirklich unter aller s…

Zum anderen hat es die Telekom bis heute nicht schaffen wollen, einen einigermaßen akzeptablen Internetanschluß herzustellen, hätten wir nicht gewechselt, würden wir heute noch über ISDN surfen müssen.

Gruß
Tina

Hallo,

ich habe in meinem Artikel doch auf das Urteil des Amtsgerichtes Fürth verwiesen.
Es ist also nicht völlig legal, irgendeine Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Sie muss sich irgendwo in Relation zu der im Vertrag zugesicherten befinden.
Und das Amtsgericht Fürth sagt hier: weniger als die Hälfte reicht nicht!

Ich hatte eigentlich auf konkrete Hilfen und nicht auf Rechtsbelehrungen gehofft.
Denn das sich die Internetprovider durch „bis zu“-Regelungen aus der Verantwortung ziehen wollen, weiß ich schon länger.

danke
itzibitzi

Danke für die netten Hinweise.

Aber wie ich schon geschrieben habe:
Die 2 sind in ein Neubaugebiet gezogen, d. h. alle Kabel neu verlegt. Die Ausrede „alte Kabel“ zählt nicht und außerdem sind es bei uns nicht die Kabel (bitte doch erst einmal die ursprüngliche Anfrage lesen, bevor man seinen Senf dazu gibt).

Und die 2 wohnen in einer Großstadt!

Ich hatte auf konkrete Hilfen gehofft.

naja
itzibitzi

Hallo,

Laut deinen Ausführungen wäre auch 300 Baud ausreichend, ist
ja auch „bis zu“. Die Frage ist dann, was darf man als übliche
Varianz ansehen, und ab wann ist eine Werbelüge.

die Frage ist aus moralischer Sicht sicher angebracht. Gerichte sehen das aber in den meisten Fällen anders. Und in dem hier vorliegenden Fall ist die Bandbreite bei ca. 50% der maximal möglichen und nicht bei 5%.

Meiner Meinung nach müssten die Anbieter sehr wohl einen
Min/Max-Rahmen angeben und einhalten.

Deine Meinung in allen Ehren. Nur geht es nicht um Deine Meinung.

Ein Blick in die Vertragsbedingungen kann da schon ungemein
hilfreich sein.

Naja, gerade den Telcos wurden in den letzten
Jahren/Jahrzehnten oft genug ihre AGBs als nicht wirksam um
die Ohren gehauen, darum ist es legitim, einen solchen Punkt
zu hinterfragen.

Hier wurde wohl weniger gelesen und hinterfragt als vielmehr aus dem Bauch heraus eine Rechtsfindung angestellt.

Gruß

S.J.

hallo

bitte einfach mal den ursprünglichen Artikel lesen, dann erübrigen sich solche Kommentare.

Es liegt nämlich nicht an den Kabeln.

Und das Problem ist, dass die 2 gerne zu Internet via Kabel wechseln würden, doch keine Lust haben, 1 1/2 Jahre doppelte Grundgebühr zu zahlen.
Und die Telekom ist auch nicht gerade billig
(Vergleich: Kabel 32Mbit 20 € pro Monat, Telekom 6 Mbit (de facto 3 Mbit) 35 € !!!)

Noch etwas

Und da die 2 Leute in einer Großstadt
leben, auch irgendwie nicht mehr zeitgemäß.

Öhm, für Menschen die auf dem Land leben ist es zeitgemäßer?

ich wollte nicht über die Richtigkeit des von Bund und Telekom betriebenen Internetausbaus streiten (denn dass dem so ist, dass die Landbevölkgerung hier vernachlässigt wird, kann man in jeder Zeitung oder eben im Internet nachlesen), sondern hatte eigentlich auf konkrete Hilfe zu dem von mir beschriebenen Problem gehofft.

In diesem Sinne etwas frustrierte Grüße
itzibitzi

Hallo

Hallo,

ich habe in meinem Artikel doch auf das Urteil des
Amtsgerichtes Fürth verwiesen.
Es ist also nicht völlig legal, irgendeine Bandbreite zur
Verfügung zu stellen. Sie muss sich irgendwo in Relation zu
der im Vertrag zugesicherten befinden.
Und das Amtsgericht Fürth sagt hier: weniger als die Hälfte
reicht nicht!

Ich hatte eigentlich auf konkrete Hilfen und nicht auf
Rechtsbelehrungen gehofft.
Denn das sich die Internetprovider durch „bis zu“-Regelungen
aus der Verantwortung ziehen wollen, weiß ich schon länger.

Konkrete Rechtsberatung erfolgt in diesem Forum aus Rechtsgründen ja gar nicht (FAQ 1129), es werden immer nur Rechtsfragen diskutiert. Und Rechtsbelehrungen (=wie ist die Rechtslage) helfen ja auch bei der Falllösung :smile:

Die Entscheidung des AG Fürth ist eine erstinstanzliche Entscheidung, die für andere Gerichte nicht bindend ist, daher ist das nicht verlässlich. Aber natürlich ein Indiz, das man heranziehen kann bei der Argumentation. Kann man auch der Telekom vorlegen.

Grundsätzlich gilt, dass man manchmal nur weiterkommt, wenn man den Rechtsweg beschreitet, um feststellen zu lassen, dass das Vorgehen eines Vertragspartners rechtlich falsch ist. Aber miteinander Reden hilft natürlich auch manchmal, den Sachbearbeiter anrufen oder mal vorbeifahren. Bei den letzten Problemen mit der Telekom bin ich beim zuständigen Büro vorbeigefahren und dann hat sich die Sache innerhalb einer 1/2 Stunde geklärt. War zwar ein Vormittag weg, aber danach lief wieder alles. Ohne Gericht und zu viel Ärger.

Und man kann sich immer in der Mitte treffen, um Ruhe zu haben, z.B. ab jetzt den 2000er-Tarif zahlen bis zum Vertragsende. Wie unten schon gesagt reicht ja 6000 auch nicht zum Filmegucken, das wär also kein Argument dagegen.

Gruß
cosis

Hallo,

ich habe in meinem Artikel doch auf das Urteil des
Amtsgerichtes Fürth verwiesen.
Es ist also nicht völlig legal, irgendeine Bandbreite zur
Verfügung zu stellen. Sie muss sich irgendwo in Relation zu
der im Vertrag zugesicherten befinden.
Und das Amtsgericht Fürth sagt hier: weniger als die Hälfte
reicht nicht!

zum einen ist ein Urteil eines Amtsgerichts kaum das Papier wert, auf dem es geschrieben ist. Ein Amtsgerichtsurteil ist ein Urteil aus erster Instanz, bei dem noch nicht ein Mal sicher ist, ob dieses von einer höheren Instanz nicht längst aufgehoben wurde. Keinesfalls hat ein solches Urteil irgend eine grundsätzliche Bedeutung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzurteil

Zitat: In Rechtssystemen, die auf kodifiziertem Recht basieren, haben Grundsatzentscheidungen über den einzelnen Fall hinaus keine direkt bindende Wirkung. Die Ursache dafür liegt in der Ansicht, dass die Rechtssetzung allein der Legislative zusteht und Richter in ihrer Unabhängigkeit nicht eingeschränkt werden sollen.

Es mag für den konkreten Einzelfall anwendbar sein, der hier auch von dem abweicht, was hier Sache ist. Das Problem ist, dass ein Urteil nur in Teilen zitiert wird. Dabei handelt es sich natürlich um die Teile, die dem Meinungsbild der jeweiligen Internetseite entspricht. Ein ganz wesentlicher Punkt ist in dem zitierten Urteil, dass der Internetanschluss nicht nur mit einer Geschwindigkeit geliefert wurde, die nur 50% der vereinbarten Bandbreite erbrachte, sondern darüber hinaus mit einer 16.000er Speed Option, die niemals hätte erbracht werden können. Über die einzelnen Urteilsgründe kann man nur mutmaßen, solange der Urteilstext und die beanstandeten AGB nicht komplett vorliegen.

Ein Gericht - und es war sogar ein Landgericht - hat vor einigen Jahren den berühmten Dieter Bohlen zugebilligt Polizisten zu Duzen. Dürfen wir jetzt alle Polizisten per Du anreden? Ja, so ist das mit den Urteilen. Allen liegen individuelle Sachverhalte zugrunde, womit sie kaum auf andere Fälle anwendbar sind.

Ich hatte eigentlich auf konkrete Hilfen und nicht auf
Rechtsbelehrungen gehofft.

Nun ja. Du scheinst Dir ja ziemlich sicher zu sein, dass Du im Recht bist. Hattest Du jetzt auf breite Zustimmung gehofft? Nur weil Deine Auffassung offensichtlich nicht der Rechtslage entspricht und Du somit von mir nicht das gehört hast, was Du gerne gehört hättest, musst Du ja nicht gleich unfreundlich werden.

S.J.

Hallo

sorry, sollte nicht unfreundlich gemeint sein.
Ich bin nur etwas frustriert, dass ich im Endeffekt nur von einer Person einen hilfreichen Beitrag bekommen habe.
Ich will auch keine breite Zustimmung, sondern nur Tipps, was man in so einer Situation machen kann.
Und wenn ich richtig interpretiere, wäre dein Rat: weiterzahlen, weil man eh nix machen kann oder?

also danke und Grüße
itzibitzi

Hallo,

Ich bin nur etwas frustriert, dass ich im Endeffekt nur von
einer Person einen hilfreichen Beitrag bekommen habe.

wenn Du nur die Antworten als „hilfreich“ einschätzt, die Deine m.E. nicht vertretbare Rechtsauffassung stützen…

Ich denke auch ein Hinweis, dass man sich im Unrecht befindet und daher tunlichst keine unüberlegten Schritte unternehmen sollte, kann durchaus hilfreich sein.

Ich will auch keine breite Zustimmung, sondern nur Tipps, was
man in so einer Situation machen kann.
Und wenn ich richtig interpretiere, wäre dein Rat:
weiterzahlen, weil man eh nix machen kann oder?

Ich schätze die Sache so ein, dass auf der formaljuristischen Schiene nicht viel zu machen ist. Man kann natürlich mit dem Vertragspartner versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden (empfehlenswert) oder einen Rechtsstreit riskieren, was ich nicht empfehlen würde.

Gruß

S.J.