Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich eines Telekom DSL-Call&Surf-6000-Vertrags.
Und zwar sind die Personen im August 2010 in ein Neubaugebiet umgezogen.
Sie haben bei dem Umzug ihren Telekom-Vertrag verlängert.
Ab Oktober gab es Telefon und ab 15. Oktober dann auch Internet (war aber schon nicht mehr so einfach und bedurfte einiger Telefonate).
Dann haben sie festgestellt, dass das Internet ziemlich langsam ist, normalerweise werden so 2880 kbit Downstream erreicht (eigentlich sollten es ja 6000 kbit sein).
Nach etlichen Telefonaten und Nachforschungen (mit meist sehr uninformierten und unwissenden Telekom-Mitarbeitern) stellte sich heraus, dass in dem Haus nur maximal 3000 kbit möglich sind, weil der Verteiler, der das DSL aufschaltet, zu weit entfernt ist.
Von einem Kabelanbieter haben die 2 Personen erfahren, dass es vom Amtsgericht Führth ein Urteil gibt (Az.: 340 C 3088/08), dass dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt, wenn weniger als die Hälfte der zugesicherten DSL-Geschwindigkeit erreicht wird.
Die daraufhin geschriebene Kündigung wurde von der Telekom erst mit einer geraumen Verzögerung von über einem Monat bearbeitet (hier waren die 2 schon etwas mürbe und haben nicht mehr dauernd hinterhertelefoniert).
Eine 2. eingeschriebene Kündigung wurde dann zeitnah bestätigt, doch andere Anliegen wie der Widerruf der Einzugsermächtigung und die Mitteilung darüber, dass die ganze Zeit eine zu hohe Grundgebühr eingezogen wurde, einfach ignoriert.
Die Kündigung wurde aber erst zum 04.10.2012 bestätigt, wenn also die 2 Jahre vorbei sind; alle Argumente bezüglich Sonderkündigungsrecht wurden ignoriert und nicht darauf eingegangen.
Nachdem dann die nächste Rechnung wieder vom Konto abgebucht wurde, haben die 2 die Telekom angerufen und aufgefordert, den Rechnungsbetrag zurückzuerstatten, was zwar zugesichert wurde - passiert ist aber wieder nix.
Daraufhin haben die 2 das Geld zurückbuchen lassen: jetzt liegt eine Mahnung vor, in der die Kosten für die Rücklastschrift berechnet werden.
Seit kurzem wissen die 2 auch, dass 2 Häuser weiter eine Downstream-Geschwindigkeit von 10 Mbit möglich ist. Da es sich ja um ein Neubaugebiet handelt (in dem alle Kabel neu verlegt werden mussten), wurde hier einfach bei der Planung geschlampt. Die 2 fühlen sich von der Telekom nur noch verarscht und wollen aus ihrem bestehenden Vertrag raus.
Habt ihr irgendwelche Vorschläge, wie man das anstellen kann?
Oder einfach die Grundgebühr um die Hälfte kürzen, da ja auch nur die Hälfte der Geschwindigkeit geliefert wird?
Könnte die Grundgebühr auch rückwirkend (z. B. seit die Kündigung eigentlich wirksam sein sollte) gekürzt werden?
Die 2 wollen bloss nicht, dass sie trotz fristloser Kündigung die Grundgebühr für die restlichen 2 Jahre bezahlen müssen (ist die Telekom ja anscheinend nach §45 k Telekommunikationsgesetz zu berechtigt).
Ich bin für alle Informationen sehr dankbar, da der Klageweg zwar erfolgsversprechend sein könnte, aber ja auch mit sehr viel Mühe verbunden ist. Und die 2 sind es schon ziemlich leid; kriegen schon jedes Mal einen Schreikrampf, wenn sie Telekom nur hören.
Also danke
itzibitzi