Telekommunikationsgesetz von Oktober 2010 ?

Hallo Leute

Es geht um folgendes: ich war seit Jahren kunde der Telekom, habe dann zwecks Umzug gekündigt.
Kündigung wurde erst zum November diesen Jahres angenommen.
Schwiegermutter ähnliches Spiel: vor 4 Wochen gekündigt. Kündigungsannahme zum März 2012.
Begründung der Telekom : Oktober 2010 neues Gesetz.
Jeder Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr.Kündigung erst zum Ende des Vertrages möglich.
Kennt jemand das Gesetz oder erzählen die mir nur Müll?

Einen Tipp haben sie mir gegeben: Ich soll auf Ablöse beantragen ,dann bräuchte ich nur die Hälfte der offenen Rechnung begleichen.

Danke schon mal für Die Antworten

bye Rob

frag lieber bei verbraucherschützern oder im Rechtsbrett nach, aber m. W. stehen im BGB andere Fristen. Ich denke, dass sind max. Fristen, nicht minimale.
Du kannst auch versuchen, über Netzagentur oder Ministerien eine Antwort zu erhalten.

Hallo Leute

Es geht um folgendes: ich war seit Jahren kunde der Telekom,
habe dann zwecks Umzug gekündigt.
Kündigung wurde erst zum November diesen Jahres angenommen.
Schwiegermutter ähnliches Spiel: vor 4 Wochen gekündigt.
Kündigungsannahme zum März 2012.
Begründung der Telekom : Oktober 2010 neues Gesetz.
Jeder Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr.Kündigung
erst zum Ende des Vertrages möglich.
Kennt jemand das Gesetz oder erzählen die mir nur Müll?

Im _November_ 2010 hat der BGH entschieden, dass es kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt.

Dass Verträge, die mit z.B. monatlicher Kündigungsfrist abgeschlossen wurden, seit Oktober 2010 auf einmal 1 Jahr Kündigungsfrist haben, ist meines Wissens nach unrichtig.

Zumal ja weiterhin Verträge mit kürzeren Kündigungsfristen als 24 / 12 Monate angeboten werden.

Ich vermute mal, dass bei beiden Fällen ein üblicher Vertrag bestand, der einmalig 24 Monate Laufzeit hatte, dann aber jährlich verlängert wurde.
Das würde man wissen, wenn man uns sagen würde, wie die GENAUE Vertragsbezeichnung lautete.

Hi Danke schon mal für ne Antwort
Der eine Vertrag nennt sich Call & Surf und der andere Call Basic/ Standard.
Aber rein vom logischen: wie kann es sein dass ich für nen Anschluss zahlen muss den ich nicht mehr erreichen kann, den möglicherweise der nächste Mieter auf meine Kosten missbrauchen kann
bis dann
bye

Hi Danke schon mal für ne Antwort
Der eine Vertrag nennt sich Call & Surf und der andere Call
Basic/ Standard.

Da hat man mindestens 12 Monate Laufzeit.
Es sind Verträge, die man irgendwann mal eingegangen ist.
Meist hat es mal einen Vetragswechsel gegeben.
Sie verlängern sich nach Ablauf automatisch um 12 Monate.

Aber rein vom logischen: wie kann es sein dass ich für nen
Anschluss zahlen muss den ich nicht mehr erreichen kann, den
möglicherweise der nächste Mieter auf meine Kosten
missbrauchen kann

Man muss zahlen, weil man einen Vetrag hat.
Wenn der Anschlussnehmer umzieht, ist das kein Grund für eine Sonderkündigung.
Statt dessen kann man:
Entweder den Vertrag mitnehmen oder ihne am alten Standort weiter laufen lassen (Gefahr!) oder ihn in Absprache mit dem Netzbetreiber gegen eine einmalige Sonderzahlung auflösen.

Lezteres dürfte die richtige Vorgehensweise sein. So ist eine Nutzung durch dritte ausgeschlossen.
Aber leider muss man der Telekom einen Teil der Grundgebühr bezahlen, dies ist quasi der Schadenersatz.

Also: Telekom anrufen, Situation erklären und dann sollte die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag gegen Entgelt kein Problem sein.