Servus,
dass
heißt nicht, dass der Arbeitgeber irgendwelche Kosten steuerfrei erstatten würde - unabhängig davon, dass er das in diesem Fall nicht dürfte.
Schau Dir doch mal die Gehaltsabrechnung genau an - ich bin ziemlich sicher, dass diese „Internetpauschale“ steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird.
Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die beruflich veranlassten Telekommunikationskosten als Werbungskosten geltend machen. Ob diese sich auswirken, steht auf einem anderen Blatt: Erst wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € übersteigen, wirkt sich das überhaupt aus. Da packst Du dann die üblichen nicht beanstandeten Beträge auch noch mit rein, Kontoführungsgebühr 30 € und Fachliteratur 200 €, dann kommt wenigstens ein bissele was dabei raus.
Schöne Grüße
MM