Teleskop Beobachtungsorte

Hallo,

ich bin stolzer Besitzer eines 9.25" Schmidt-Cassegrain Teleskops und bin auf der Suche nach einen geeigneten Beobachtungsort in meiner Nähe, da ich der Meinung bin dass mein Standort nicht optimal für Dark Sky Objekte ausgelegt ist.

Nun bin ich in dieser Angelegenheit etwas unerfahren und frage mich, ob es irgendwelche Gesetze gibt, die es mir verbieten mein Teleskop z.B. auf einer Wiese aufzustellen. Schließlich gehört ja auch jemanden dieses Grundstück!
Auf welchen Plätzen kann ich bedenkenlos mein Teleskop nutzen ohne Ärger zu bekommen?

Zusätzlich hätte ich gerne gewusst, ob es vielleicht eine Art Datenbank im Internet gibt, in der geeignete Plätze (kostenfrei/kostengebunden) zu finden sind?

Moin,

ohne Deinen Standort zu kennen, wird Dir hier niemand wirklich helfen können.

Mögliche Ansprechpartner sind „Volkssternwarten“ o.ä, leider firmieren diese unter unterschiedlichen Namen.

Gruß Volker

Hallo Volker,

ohne Deinen Standort zu kennen, wird Dir hier niemand wirklich
helfen können.

Mein Standort ist in Hessen im Wetteraukreis.

Also in erster Linie würde man einen Astroclub oder Sternenwarte aufsuchen und bei denen anfragen?

Ich habe da zwar auch schon was in Aussicht (http://sternenwelt-vogelsberg.de), aber nehmen wir mal an ich fahre im Vogelsberg ein wenig rum und finde eine Wiese wo ich das ganze durchführen würde.
Unter welchen Bedingungen darf ich das machen und wann nicht?

Hallo Fragewurm,

Ich habe da zwar auch schon was in Aussicht
(http://sternenwelt-vogelsberg.de), aber nehmen wir mal an ich
fahre im Vogelsberg ein wenig rum und finde eine Wiese wo ich
das ganze durchführen würde.
Unter welchen Bedingungen darf ich das machen und wann nicht?

Das ist ganz normaler Landfriedensbruch und die Frage gehört ins Rechtsbrett.
Es gibt keine Sondergesetze für Besitzer von Fernrohren!

Du musst ganz normal den Besitzer um Erlaubnis fragen.
Einzig an öffentlichen Ortem, wie z.B. in einem Stadtpark, brauchst du keine explizite Erlaubnis, wenn der Park zur fraglichen Zeit betretbar ist.

MfG Peter(TOO)

Unter welchen Bedingungen darf ich das machen und wann nicht?

Das ist ganz normaler Landfriedensbruch …

Naja, ganz so schlimm ist es nicht. :wink:

(Das passende Delikt heißt „Hausfriedensbruch“, auch wenn kein Haus involviert ist.)

Ja - natürlich darf man das nicht und es ist ganz, ganz böse!

Aber mal ehrlich: Wenn man nachts auf eine gemähte (!) nicht umzäunte (!) Wiese geht und nichts weiter tut als ein Teleskop aufstellen, wird auf dieser Welt kein Bauer etwas dagegen haben. Im Gegenteil: In der Regel wird er sich eher für dieses Hobby interessieren - wenn er überhaupt etwas davon mitbekommt.

Das hat mit Recht und Gesetz nichts zu tun, sondern mit Lebenserfahrung.

Michael

Hallo,

es hat schon mit Recht und Gesetz zu tun und wird von den Bundesländern einzeln, aber meines Wissens ziemlich einheitlich in diversen Feld-, Flur- und Waldgesetzen geregelt:

Recht zum Betreten

(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.

(2) Nicht betreten werden dürfen

  1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,

  2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und

  3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
    Ein Stichdatum ist der erste April.

Auf irgendwelchen Feldwegen kannst Du Dein Instrumentarium aufstellen, so lange Du willst und keiner durch will. Wenn Du im näheren Umkreis Jägerstände siehst, würde ich mal zumindest eine Warnweste anziehen, solange ich nicht mit dem Jagdpächter gesprochen habe!
Am ungestörtesten dürftest Du an Baggerseen oder flachen Kiesgruben sein!

Viel Erfolg,
Manfred

Hallo,

schaue etwas irritiert auf den Gesetzestext. Hätte mir auch einfallen müssen, aber (bleibt unter uns) ich komme nicht über die „Walddickung“ hinweg. Da schweigen Wiki, Google und Duden.
Fast. Ein älterer Duden sagt „waidmännisch für Dickicht“. Wenn da bloß keine Saatkämpe drin verborgen ist …

Grüße Roland

Hallo Roland,

schaue etwas irritiert auf den Gesetzestext. Hätte mir auch
einfallen müssen, aber (bleibt unter uns) ich komme nicht über
die „Walddickung“ hinweg. Da schweigen Wiki, Google und Duden.

???
http://de.wikipedia.org/wiki/Dickung

Bitte sehr!

Gruß
Jörg Zabel

Hallo johnny,

aber nehmen wir mal an ich
fahre im Vogelsberg ein wenig rum und finde eine Wiese wo ich
das ganze durchführen würde.
Unter welchen Bedingungen darf ich das machen und wann nicht?

Wie wärs mit einem Parkplatz? Da oben dürfte es genug Wanderparkplätze geben. Natürlich werden nicht alle geeignet sein …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

ich will keine Haare spalten, die direkte Suche bringt keinen Erfolg
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Walddickung
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Saatk%C3%A4mpe
(Die Saatkämpe ist sowas wie eine eingezäunte Saatfläche)

Nur meiner überdurchschnittlichen Intelligenz verdanke ich einen Ausweg aus dem Dilemma … :smile:

Roland

Hallo,

Ich habe da zwar auch schon was in Aussicht
(http://sternenwelt-vogelsberg.de), aber nehmen wir mal an ich
fahre im Vogelsberg ein wenig rum und finde eine Wiese wo ich
das ganze durchführen würde.

Der Vogelsberg ist jedenfalls schon mal eine geeignete Gegend dafür. Relativ dunkel, hoch gelegene Beobachtungsorte, für Hessen sicherlich eine der besten Beobachtungsgegenden. Am Vogelsberg findet auch alljährlich im Mai das Internationale Teleskoptreffen statt. Wenn du in der Gegend wohnst, ist das auf jeden Fall einen Besuch oder gar eine Teilnahme wert. Dort kannst du dir so ziemliches alles an Tricks und Kniffen, Teleskopen, Okularen, Filtern etc anschauen, was es so im Amateurbereich gibt.

Unter welchen Bedingungen darf ich das machen und wann nicht?

Solange die Wiese abgemäht und das Gras daher nur kurz ist, kannst du auf der Wiese getrost beobachten. Die Naturschutzgesetze in Deutschland räumen dir explizit das Recht zum Betreten von freien Landschaftsflächen ein. Falls keine gemähte Wiese vorhanden ist, bieten sich Feldwege, Wanderparkplätze oder ähnliches an. Auch da hat nachts, wenn diese Dinge ohnehin nicht genutzt werden, kein Mensch was dagegen.
Ansonsten: Keine gesperrten Wege mit dem Auto befahren, nicht im Parkverbot parken, keinen Müll hinterlassen, keine Felder niedertrampeln, etc… aber das sollten wohl eh Selbstverständlichkeiten sein.
Ich hatte bis dato jedenfalls noch nirgends das Problem, einen geeigneten Beobachtungsstandort zu finden. Aus Wanderkarten oder aus den Satellitenbildern von Google Earth kann man von zu Hause sehr schön mögliche Beobachtungsorte suchen, die freien Blick zur gewünschten Richtung ermöglichen. Da kann man sich dann auch als Ortsunkundiger ein paar Plätze suchen und diese dann mal am Tag anschauen und auf ihre Eignung prüfen.

Tipp:
Am besten überlegt man sich vor dem Beobachten, was man genau beobachten will. Denn man braucht normal nie freie 360°-Sicht, sondern eine Himmelshälfte reicht meist immer. Dann kann man sich gezielter Beobachtungsplätze auswählen, die zum einen freie Sicht in die Richtung ermöglichen und die keine hellen Lichtquellen in dieser Richtung haben, wie z.B. größere Ortschaften, befahrene Straßen etc.

vg,
d.

Moin,

Auf welchen Plätzen kann ich bedenkenlos mein Teleskop nutzen
ohne Ärger zu bekommen?

auf öffentlichen Flächen. Aber auch nicht unbeschränkt.
Unser Oberförster hat mich mal darüber aufgeklärt, daß er mich, so ich zu bestimmten Zeiten nachts auf einem Forstweg erwischt würde, von ihm was zu hören kriegte, weil ich z.B. die Tiere nachts stören würde.
Abseits von Wegen erwischt würde die Predigt entsprechend eindringlicher.

Gandalf

Womit der Förster aber nicht recht hat, genauer nicht im Recht ist. Du hast zu jeder Tages und Nacht Zeit das Recht den Wald zu betreten. Dagegen kann der nichts machen. Es zeigt sich leider in letzter Zeit immer öfter, daß mache (nicht alle) Jäger und/oder Förster den Wald als ihre Private Spielwiese betrachten.
Aber der Jäger kann Dir gar nichts, auch wenn die betreffende Klientel gerne damit Droht, daß der Nächtliche Aufenthalt im Wald Konsequenzen hätte etc. Das stimmt aber nicht. Der Wald (und genauso das freie Feld) sind Allgemeingut, ausgenommen speziell eingezäunte oder anderweitig gekennzeichnete Flächen. Auf diesen darfst Du Dich zu jeder Tages und Nacht Zeit aufhalten so lange Du willst. Und auch so oft Du willst.
Natürlich darfst Du keine Dinge tun, die die Umwelt schädigen, oder die Tiere gezielt stören, wie zB Feuerwerkskörper oder sonstiger Lärm. Mit dem Teleskop auf einem Feldweg zu stehen, kann Dir aber keiner verbieten, selbst wenn Du da jede Nacht von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang stehst.

1 Like

Hallo,

Nur zur Ergänzung:
Es kann schon Einschränkungen im Betretungsrecht des frei zugänglichen Waldes geben, z.B. kann in ganz sensiblen Naturschutzgebieten (ähnlich wie in Nationalparks) von bestimmten Behörden, wie z.B. den unteren Naturschutzbehörden, dieses Recht eingeschränkt werden. Ein Beispiel wäre z.B. ein jahres- oder tageszeitlich begrenztes Wegegebot oder gar Betretungsverbot.

Dies ist aber wirklich nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich, wenn es um wichtige Artenschutzmaßnahmen geht, z.B. um gefährdete brütende Vögel wie hier im Naturschutzgebiet Hainberg bei Nürnberg, in dem in der Kernzone ein ganzjähriges und in der Brutschutzzone ein zeitlich begrenztes Wegegebot erlassen wurde.

Aber wie gesagt: So was gibt es nur in sensiblen Naturschutzgebieten (und ob man sich in so einem befindet ist dort in aller Regel entsprechend gekennzeichnet) und solche Regelungen können nur von den zuständigen Naturschutzbehörden ausgesprochen werden, aber keinesfalls von Jägern oder Förstern.

In einem normalen, forstwirtschaftlich genutzten Wald spielt das aber keine Rolle. Ein normaler Nutzwald kann jederzeit von jedermann betreten werden. Da kann der Jäger oder Förster im Dreieck hüpfen wenn er lustig ist.

vg,
d.