Tempo-Limit auf einem Hof?

Guten Tag Verkehrs-Experten,

gibt es eigentlich eine generelle / gesetzliche Bestimmung, dass man in einem Hof nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf? Oder kann man nur an das Verantwortungsbewusstein appellieren?

Ich habe gegoogelt, aber nichts gefunden.

Wenn ein Mitbewohner im gemeinsamen Hof unverantwortlich schnell fährt, was macht man da:

Schild „Schrittgeschwindigkeit“ aufstellen?
Schild „ max. 5 km/H“ aufstellen?
Eine Filmaufnahme durchführen und Anzeige erstatten?

… oder gar zur Selbsthilfe schreiten???

Vielen Dank für einen Hnweis.

Gruß Walter VB

Hallo!

Auf einem " Hof", also ein Privatgelände ohne öffentlichen Zugang ?

da gibt es auch kein Tempolimit. Weil dort die Vorschriften der StVO nicht gelten können. Schließlich darf man dort auch ohne Führerschein und unversichert fahren, wie könnte da ein Tempolimit vorgeschrieben sein ?

Aber ein „Mitbewohner“ muss sich dort so verhalten wie es die anderen Bewohner/Nutzer/Eigentümer fordern. Sie können das anordnen, was offenbar aus eigener Einsicht nicht gemacht wird.
Schilder braucht man nicht. Nicht für bekannte Nutzer des Hofes.

MfG
duck313

Hallo Walter,

Die StVO hat, im Allgemeinen keine Gültigkeit.
Allerdings gelten Zivil- und Strafgesetz auch auf dem Hof.

In deinem Fall muss man zuerst abklären in welchem rechtlichen Verhältnis du zum Hof stehst.

Inbesonders kann der Hausherr über sein Hausrecht auch bestimmen, dass z.B. am Samstag keine roten Autos parkieren dürfen. Aber er kann auch Schritttempo oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen.

Je nach Verhalten kann auch noch Nötigung als Strafbestand zur Anwendung kommen.

Je nachdem kann auch das Mietrecht betroffen sein.

Allerdings kann nicht jeder Strafantrag stellen, sondern im Allgenmeinen nur direkt betroffene.
Wen also dein Nachbar in seinem Garten rumrast, kannst du dagegen nichts unternehmen. Wenn er dabei aber viel Krach macht, kannst du wegen Lärmbelästigung gegen ihn vorgehen.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Es ging um einen gemeinsamen Hof, da können ganz schnell Kinder unter die Räder kommen.

Schilder kannst du auf Privatgrundstück aufstellen, wie es dir beliebt. Die Frage ist, ob du etwas dagegen tun kannst, wenn der Mitbewohner sich davon nicht beeinflussen lässt. Das weiß ich allerdings leider nicht.

Gruß
Christa

Hallo Christa,

Du hast meine Aussage aus dem Zusammenhang gerissen!!

Du weisst da noch mehr nicht!

Als Eigentümer des Grundstücks kann er Schilder aufstellen oder auch ein richterliches Verbot erwirken.
Als Mieter hat er kein Recht Schilder auf den Grundstück aufzustellen, der Eigentümer kann das erlauben oder aber auch verbieten.

Nun wissen wir aber nicht, in welchem Rechtsverhältnis der Fragesteller zum Grundstück steht. Deshalb ist dieser Satz auch fett markiert.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,

ja. :slight_smile: Ich wollte nur unterstreichen, dass es etwas ist, was hier gar nicht in Frage kommt.

Was das Aufstellen der Schilder angeht: ich habe es allgemein und deshalb so salopp formuliert, weil das, worauf ich hinauswollte, das nächste war, was ich schrieb: dass nur Schilderaufstellen allein nicht reicht, wenn man es dabei belässt und trotzdem nichts weiter mach/machen kann.

Gruß
Christa

Moin,moin Walter,

kannst ja auch mal mit dem Vermieter Sprechen, ob er den „Rennfahrer“ nicht mal ein Schrieb Senden kann, das auf seinem Grundstück nur mit Schritt Geschwindigkeit gefahren werden darf.

evtl.noch ein Schild dazu und fertig ist der Lack, sonst droht die Kündigung.

PS. Schilder Kosten ja nur ein Paar €.

Gruß
Mücke. :bus:

Wir hatten auch immer einen Lieferanten, der glaubte er hätte freie Fahrt auf unserem Betriebshof. Seit dem Zusammenstoß mit unserem großen Radlader ist er geheilt.

Hallo liebe Leute,

es geht hier um den gemeinsamen Hof einer Zweier-Wohngemeinschaft, eine davon ist mit uns befreundet und fragt gelegenntlich um Rat.

Die Ermahnung der betreffenden anderen Person während einer Eigentümer-Versammlung hat bis jtzt nichts genutzt, sie fährt weiterhin zu schnell.

Daher meine Frage an die Community - danke für die umfangreichen Antworten, wir wissen nun woran wir sind.

Freundliche Grüße

Walter VB