Genau genommen ist es eine Abgrenzung zum Zeichen 282, welches ALLE Streckenverbote aufhebt.
Laut Anlage zur StVO sagt das Zeichen 278: „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“.
Es gilt dann NICHT die zuvor durch Zeichen begrenzte Höchstgeschwindigkeit, sondern die, die sich aus den Regeln der StVO ergebende, fahrzeug- und streckenbezogene. Also 50 innerorts, 100 außerorts, 1.079.252.849 auf Autobahnen für normale PKW.
Beispiel:
Autobahn ohne Limit
120
100
80
Baustelle
80 aufgehoben
Nun gilt wieder ohne Limit.
Wenn auf „Limit 70“ das „Limit 50“ kommt, dann ersetzt das 50er Limit das 70er Limit.
Eine Speicherung des alten Limits im Hintergrund erfolgt nicht.
Wenn nach dem 50er Limit nun das Zeichen 278 mit der durchgestrichenen 70 steht, dann geht das Raten los.
Das 70er Limit kann nicht aufgehoben sein, da es durch das 50er Limit bereits ersetzt wurde.
Wird das 50er Limit nun durch Zeichen 278 „durchgestrichene 70“ aufgehoben?
Ich bin mittlerweile der Meinung: Ja.
Der Gesetzestext sagt doch eindeutig:
„Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“
Dass da eine 70 drin steht, dient der Abgrenzung zu den Zeichen 280,281, 282 (Aufhebung Überholverbot, Aufhebung LKW Überholverbot, Aufhebung aller Streckenverbote zum Überholen und zur Geschwindigkeit).
Wichtig ist nicht dien Zahl, die drin steht, sondern DASS es eine Zahl ist.
Ich appeliere aber nochmal an den Verstand:
Wurde für eine Baustelle die Geschwindigkeit auf 50km/h begrenzt und befindet man sich noch mitten in der Baustelle, so wäre ein „70 aufgehoben“ Zeichen sicher eine Fehlbeschilderung, die offensichtlich nicht gültig ist.