Tempolimit 50, dann Aufhebung 70

N’Abend,

kann (als Beispiel) ein Aufhebungszeichen (Nr. 278) „70 km/h“ auch ein vorangestelltes Tempolimit (Zeichen 274) „50 km/h“ aufheben oder wäre es dann nichtig?

So etwas findet man ja immer wieder mal, wenn temporäre Beschilderung zwischen stationärer Beschilderung stattfindet.

Grüße
Marius

Hi,

man war sich hierzu schon vor ein paar Jahren nicht einig:

Die Kontrahenten damals:

  • X_Strom. Behauptung: Es wird nicht aufgehoben, es sei denn das (erste) Zeichen ist mit einem weiteren Gefahrenzeichen versehen , welches implizit die Länge des Verbots/Gebots spezifiziert,
  • Maureen: Behauptung: Es wird aufgehoben, wenn das Aufhebeschild deutlich außerhalb der Baustelle liegt (in dem konkreten Fall damals gab es eine Baustelle).

Gruß
BW

Hallo,

IMHO bedeutet das Verkehrszeichen, dass eine zuvor signalisierte Beschränkung beendet ist und die vorher erlaubte Maximalgeschwindigkeit wieder gültig wird.

LG

SL99

Die Beschränkung vorher lautete aber nicht auf 70 km/h, sondern in diesem Beispiel auf 50 km/h. Von daher ist die Frage durchaus berechtigt (Sie basiert ja auf wissentlich oder unwissentlich falsch aufgestellten Verkehrszeichen).

Schild 1: 70 km/h
Schild 2: 50 km/h
Schild 3: 70 km/h aufgehoben

Es geht aber noch komplexer, wenn das Ganze innerorts ist:

innerorts
Schild 1: 80 km/h
Schild 2: 60 km/h
Schild 3: 30 km/h
Schild 4: 60 km/h aufgehoben

Gilt nun 80 km/h, 50 km/h oder 30 km/h?

Gruß
BW

Genau genommen ist es eine Abgrenzung zum Zeichen 282, welches ALLE Streckenverbote aufhebt.
Laut Anlage zur StVO sagt das Zeichen 278: „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“.
Es gilt dann NICHT die zuvor durch Zeichen begrenzte Höchstgeschwindigkeit, sondern die, die sich aus den Regeln der StVO ergebende, fahrzeug- und streckenbezogene. Also 50 innerorts, 100 außerorts, 1.079.252.849 auf Autobahnen für normale PKW.

Beispiel:
Autobahn ohne Limit
120
100
80
Baustelle
80 aufgehoben
Nun gilt wieder ohne Limit.

Wenn auf „Limit 70“ das „Limit 50“ kommt, dann ersetzt das 50er Limit das 70er Limit.
Eine Speicherung des alten Limits im Hintergrund erfolgt nicht.
Wenn nach dem 50er Limit nun das Zeichen 278 mit der durchgestrichenen 70 steht, dann geht das Raten los.
Das 70er Limit kann nicht aufgehoben sein, da es durch das 50er Limit bereits ersetzt wurde.

Wird das 50er Limit nun durch Zeichen 278 „durchgestrichene 70“ aufgehoben?
Ich bin mittlerweile der Meinung: Ja.
Der Gesetzestext sagt doch eindeutig:
„Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“

Dass da eine 70 drin steht, dient der Abgrenzung zu den Zeichen 280,281, 282 (Aufhebung Überholverbot, Aufhebung LKW Überholverbot, Aufhebung aller Streckenverbote zum Überholen und zur Geschwindigkeit).
Wichtig ist nicht dien Zahl, die drin steht, sondern DASS es eine Zahl ist.
Ich appeliere aber nochmal an den Verstand:
Wurde für eine Baustelle die Geschwindigkeit auf 50km/h begrenzt und befindet man sich noch mitten in der Baustelle, so wäre ein „70 aufgehoben“ Zeichen sicher eine Fehlbeschilderung, die offensichtlich nicht gültig ist.

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