Wurde das Zeichen „vergessen“ und es gibt auch kein anderes
Verkehrszeichen das die Begrenzung aufhebt oder eine neue
Höchstgeschwindigkeit vorschreibt dann gilt die Letzte weiter.
Also weiter mit 60 fahren.
Nein, eben nicht, sondern nur, wenn das Schild nicht in Verbindung mit Zeichen 123 (Schippemann) aufgestellt wurde - aber dann hat das Tempolimit auch nichts mit der Baustelle zu tun.
„Vergessen“ … ich habe den
Eindruck, das wird überhaupt nicht von sachverständigen Leuten
kontrolliert, die Schilder einfach nur so von Bauarbeitern
aufgestellt. Manchmal ist 60 an Stellen, an denen man
gefahrlos auch für andere locker 100 fahren könnte, manchmal
80 an Stellen, wo auch das schon grenzwertig ist.
Das wird speziell auf Autobahnen schon genehmigt, überwacht und kontrolliert und folgt außerdem alles bestimmten Vorgaben (RSA), über die sich der durchschnittlich baustellenunerfahrene Verkehrsteilnehmer nicht den Kopf von Verkehrsingenieuren zu zerbrechen braucht. Ein wild aufgestelltes Verkehrsschild käme den Aufsteller auch verdammt teuer, und zwar nicht nur, wenn deswegen ein Unfall passiert.
Übrigens: Ein Freund wurde ganz fies geblitzt: Baustelle mit
Begrenzung, Ende der Baustelle, Begrenzungs-Endeschild erst
100 m oder so weiter. Er hatte etwas zu früh Gas gegeben,
Blitz … Kein Witz, Tatsache!
Übrigens: Ich wurde auf einer Straßenbaustelle mal fast von einem LKW mitgerissen, der so nah an mir vorbeifuhr, dass sich meine Warnweste in seinem Auflieger verhakte. Gegen Blitzer im Baustellenbereich habe ich nichts. Kein Witz, Tatsache!
s.