Hallo allerseits,
in einer norddeutschen Kleinstadt ist bei Einfahrt in einen Teilort der Stadt folgendes zu sehen:
Zunaechst ca. 1.5 km ohne Bebauung mit Tempolimit 80 km/h
Dann mit Beginn der Bebauung eine Tempolimitierung auf 70 km/h
Dann ca. 50m weiter ein Schild 112 (Unebenheit) mit Tempolimitierung auf 30 km/h (Tempolimit unter dem Schild am selben Masten)
Dann eine 5m lange Unebenheit
100m weiter eine Geschwindigkeitanzeige, die ab 51 km/h einen roten anzeigt
Frage 1: Ist es richtig, dass eine Tempolimitierung, die unter einem Schild 112 angebracht ist, nur fuer die Unebenheit gilt?
Frage 2: Wieso gilt nach der Geschwindigkeitsanzeige zu urteilen nach der Unebenheit nun 50 km/h, obwohl das offizielle Ortseingangsschild erst hinter der Geschwindigkeitsanzeige steht?
Gruss
E.