Tempolimitierung

Hallo allerseits,

in einer norddeutschen Kleinstadt ist bei Einfahrt in einen Teilort der Stadt folgendes zu sehen:

Zunaechst ca. 1.5 km ohne Bebauung mit Tempolimit 80 km/h
Dann mit Beginn der Bebauung eine Tempolimitierung auf 70 km/h
Dann ca. 50m weiter ein Schild 112 (Unebenheit) mit Tempolimitierung auf 30 km/h (Tempolimit unter dem Schild am selben Masten)
Dann eine 5m lange Unebenheit
100m weiter eine Geschwindigkeitanzeige, die ab 51 km/h einen roten :frowning: anzeigt

Frage 1: Ist es richtig, dass eine Tempolimitierung, die unter einem Schild 112 angebracht ist, nur fuer die Unebenheit gilt?

Frage 2: Wieso gilt nach der Geschwindigkeitsanzeige zu urteilen nach der Unebenheit nun 50 km/h, obwohl das offizielle Ortseingangsschild erst hinter der Geschwindigkeitsanzeige steht?

Gruss
E.

Hallo!

Da ist sicherlich einiges nicht korrekt aufgestellt worden.

zu 2) Ortsschild fehlt oder ist versetzt worden, Tempoanzeige-Display bliebt am alten Standort. Das Display ist aber kein Verkehrszeichen. Es gilt hier wieder Tempo 70 bis Ortsschild.
zu1) Generell gilt doch eine Tempobeschränkung bis zum nächsten Temposchild mit anderem Wert, dem Ortsschild oder bis zum Aufgehoben-Schild.

Hier ist das 30er Schild als Zusatzinfo für das Schild Nr. 112 Fahrbahnunebenheit zu sehen. Sie gilt nur im Schadensbereich, der ja offensichtlich klar begrenzte und sichtbar kurze Einzelstelle ist.

Allerdings halte ich die Beschilderung vor der Nr. 112 Stelle für nicht korrekt .
Wenn man schon vor einer Schadstelle warnt und sogar Tempo 30 anordnet, dann kann man das nicht mitten im Tempo 70 Bereich plötzlich auftauchen lassen. Es muss ein Geschwindigkeitstrichter angesetzt werden, 70-50-30 km/h.

MfG
duck313

Hallo,

Allerdings halte ich die Beschilderung vor der Nr. 112 Stelle für nicht korrekt . Wenn man schon vor einer Schadstelle warnt und sogar Tempo 30 anordnet, dann kann man das nicht mitten im Tempo 70 Bereich plötzlich auftauchen lassen. Es muss ein Geschwindigkeitstrichter angesetzt werden, 70-50-30 km/h.

Ist das so? Dann müssten doch vor jedem Ortseingangsschild solche Trichter eingerichtet werden? Immerhin tauchen die plötzlich sogar bei 100 km/h auf. Wer davon allerdings in der Art überrascht wird, dass er zu einer entsprechenden Reaktion nicht in der Lage ist, sollte sein Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen,
Ansonsten erscheint dieses bös dreinblickende Smiley bei 51 km/h tatsächlich auf einer falschen Einstellung zu beruhen oder es wurde noch etwas übersehen.

Grüße

,

Dann ca. 50m weiter ein Schild 112 (Unebenheit) mit
Tempolimitierung auf 30 km/h (Tempolimit unter dem Schild am
selben Masten)
Dann eine 5m lange Unebenheit
100m weiter eine Geschwindigkeitanzeige, die ab 51 km/h einen
roten :frowning: anzeigt

Frage 1: Ist es richtig, dass eine Tempolimitierung, die unter
einem Schild 112 angebracht ist, nur fuer die Unebenheit gilt?

nein - bis zum nächsten Schild mit KM-Begrenzung

Frage 2: Wieso gilt nach der Geschwindigkeitsanzeige zu
urteilen nach der Unebenheit nun 50 km/h, obwohl das
offizielle Ortseingangsschild erst hinter der
Geschwindigkeitsanzeige steht?

Wie Du es beschreibst, gilt ja immer noch 30 km/h

Gruss
E.

Gruß Merger

,

Dann ca. 50m weiter ein Schild 112 (Unebenheit) mit
Tempolimitierung auf 30 km/h (Tempolimit unter dem Schild am
selben Masten)
Dann eine 5m lange Unebenheit
100m weiter eine Geschwindigkeitanzeige, die ab 51 km/h einen
roten :frowning: anzeigt

Frage 1: Ist es richtig, dass eine Tempolimitierung, die unter
einem Schild 112 angebracht ist, nur fuer die Unebenheit gilt?

nein - bis zum nächsten Schild mit KM-Begrenzung

Anlage II zu §41 Abs.1 der StVO, Nr.55:

„Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.“

Hier in dieser Frage ist wohl das Zeichen 112 gemeint „unebene Fahrbahn“.

Es befindet sich in der Anlage I zu §40 Abs.6 und 7 der StVO, welche mit „allgemeine und besondere Gefahrzeichen“ betitelt ist.

Dass das Ende der Gefahrenstelle einwandfrei erkennbar ist, müssen wir dem UP jetzt wohl einfach mal glauben.

1 Like

Allerdings halte ich die Beschilderung vor der Nr. 112 Stelle
für nicht korrekt .
Wenn man schon vor einer Schadstelle warnt und sogar Tempo 30
anordnet, dann kann man das nicht mitten im Tempo 70 Bereich
plötzlich auftauchen lassen. Es muss ein
Geschwindigkeitstrichter angesetzt werden, 70-50-30 km/h.

" Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist."

"Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden. "

Aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO zum Zeichen 274, Punkte 7 und 8.

Hi,

Dass das Ende der Gefahrenstelle einwandfrei erkennbar ist,
müssen wir dem UP jetzt wohl einfach mal glauben.

ja, ist eindeutig erkennbar, da die Gefahrenstelle ein künstlicher „Huckel“ in Beton ist, während der Rest der Strasse asphaltiert (Gussasphalt) ist und keine Unebenheiten aufweist. Der Huckel ist somit auch farblich vom Rest der Strasse abgegrenzt.

Gruß
E.

Hallo!

Frage 1: Ist es richtig, dass eine Tempolimitierung, die unter
einem Schild 112 angebracht ist, nur fuer die Unebenheit gilt?

Ja. X-Strom hat’s ja schon schön erklärt.

Frage 2: Wieso gilt nach der Geschwindigkeitsanzeige zu
urteilen nach der Unebenheit nun 50 km/h, obwohl das
offizielle Ortseingangsschild erst hinter der
Geschwindigkeitsanzeige steht?

Weil die Leute, die diese Anlage haben aufbauen lassen, das so wollten. Die sind halt traurig, wenn jemand schneller als 50 km/h an ihrem Haus vorbeifährt. Nicht alles, was erlaubt ist, gefällt auch allen.