Tempolimitreduzierung für Gefahrstelle

N’Abend,

wenn in einem außerorts gelegenen Landstraßenbereich das Tempolimit ohne weitere Zusätze auf 80 km/h gesetzt ist und im weiteren Verlauf ein Zeichen Nr. 105 mit Tempolimit 60 km/h darunter auftaucht, darf man dann hinter der entsprechenden Doppelkurve wieder 100 km/h oder nur mit 80 km/h weiterfahren?

MfG,
Marius

wenn in einem außerorts gelegenen Landstraßenbereich das
Tempolimit ohne weitere Zusätze auf 80 km/h gesetzt ist und im
weiteren Verlauf ein Zeichen Nr. 105 mit Tempolimit 60 km/h
darunter auftaucht, darf man dann hinter der entsprechenden
Doppelkurve wieder 100 km/h oder nur mit 80 km/h weiterfahren?

Gefahrzeichen 105 zusammen mit Zeichen 274 gibt eine neue Höchstgeschwindigkeit vor und ersetzt somit die vorherige Höchstgeschwindigkeit. Diese gilt dann aber nur solange bis die Gefahr vorbei ist, danach gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach §3 Abs.3 StVO, also 100km/h.

Gruß Crack