Hallo,
wie ist folgender Fall zu bewerten:
Ein Situation, wo parken auf dem Bürgersteig explizit durch das blaue P Schild erlaubt ist. Jetzt wird ein temporäres Halteverbot aufgebaut (mit Zusatz auch auf dem Gehweg), allerdings wird das P Schild nicht abgehangen.
Temporäres Halteverbot -> — 2m ---- P Schild -> ---- 30m — <- temporäres Halteverbot.
Wird es sich hier lohnen, wenn man abschleppt würde, Einspruch gegen Verwarngeld Falschparken oder Abschleppkosten einzulegen?
Siehe auch Bild:
Freue mich über Erfahrungen und danke schon einmal für Antworten