Temporäres Halteverbot mit gültigen Parkschildern

Hallo,

wie ist folgender Fall zu bewerten:

Ein Situation, wo parken auf dem Bürgersteig explizit durch das blaue P Schild erlaubt ist. Jetzt wird ein temporäres Halteverbot aufgebaut (mit Zusatz auch auf dem Gehweg), allerdings wird das P Schild nicht abgehangen.

Temporäres Halteverbot -> — 2m ---- P Schild -> ---- 30m — <- temporäres Halteverbot.

Wird es sich hier lohnen, wenn man abschleppt würde, Einspruch gegen Verwarngeld Falschparken oder Abschleppkosten einzulegen?

Siehe auch Bild:

Freue mich über Erfahrungen und danke schon einmal für Antworten

Wenn man meint, glaubhaft machen zu können, dass nicht zu erkennen war, dass sich das temporäre Verbotsschild nicht nur auf die nächsten 2,50 Meter, sondern vielleicht doch auf den ganzen Baustellenbereich bezog, vielleicht.

Also zum Zeitpunkt des Parken, war die Baustelle natürlich noch nicht da.

Es geht eher darum, dass man, wenn man neben dem blauen P Schild parkt, eventuell nicht weiter geguckt hat, ob eben daneben das Halteverbotsschild steht.

Ist man senkrecht auf das Parkschild zugefahren, oder wie schafft man es, neben dem Parkschild zu parken, ohne die beiden Halteverbotschilder (am anderen Ende ist sicherlich auch eins) zu sehen?

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Nein, ist schon richtig, man ist natürlich zwangsläufig an einem der beiden Schildern vorbei gekommen.

Aber doch das Schild, oder?

Also war das Schild schon da. Ich bin mir tatsächlich nicht sicher, ob diese Argumentation gut ist. Eventuell kommen da Zweifel am Augenlicht oder der Zurechnungsfähigkeit auf.

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Ja, natürlich das Schild war da. Es wurde sogar erst am 31.5. geparkt, sodass vom Fahrer das Halteverbotsschild tatsächlich komplett übersehen wurde. Gehen wir davon aus dass der Fahrer ansonsten zurechnungsfähig ist :slight_smile:

Es ist auf dem Bild nicht genau zu erkennen. Aber da hinten, wo die Autos stehen, steht auch ein Halterbotsschild mit Pfeil nach links? Dann ist die Zone eindeutig eingegrenzt. Wenn nur das Ende der Zone beschildert (gewesen) wäre und hinten der Beginn nicht markiert gewesen wäre, dann wäre nicht ausreichend beschildert. So eine ähnliche Konstellation habe ich vor rund 10 Jahren mal gehabt. Da kam ich (analog auf dein Foto übertragen) mit dem Auto von oben und bin auch nach oben weggegangen. Einspruch ist stattgegeben worden, weil halt nicht erwartet wird, dass man 50 m oder mehr vorläuft, ob da irgendwo ein Schild rückwärts zeigt.
Aber diese Konstellation gilt natürlich nicht, wenn der Beginn aus Fahrtrichtung auch markiert ist.

Lesen bildet.

Aber …

Danke für die Anekdote! :yawning_face:

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hi,

ich finde die Begründung gerad sehr erheiternd. Passt irgendwie zur Frage.

grüße
lipi

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Ja, nu, natürlich kann man versuchen, sich da irgendwie rauszuwieseln, aber da kommt mir wieder das Thema mit dem

in den Sinn.

Also einen Tag, nachdem eigentlich die Baumaßnahme bzw. zumindest die Einrichtung der Baustelle beginnen sollte? Wann begann sie denn tatsächlich?

Die Baumaßnahme begann tatsächlich erst am 1.6.

Also wie ich das verstehe, macht hier ein Einspruch nicht viel Sinn?

hi,

wenn ich mir das Bild ansehe mit den ausgedruckten Zettelchen und wäre ich abgeschleppt worden und würde ich es nicht einsehen wollen, dass ich da falsch stand und es im Prinzip klar erkennbar war, dann, und nur dann, würde ich eventuell mal 10 Meter nach rechts laufen und nachsehen, ob da auch die gleichen Zettel hängen.

grüße
lipi

Hallo,

Naja geht eher darum, dass der Fahrer das wirklich in der Eile übersehen hat. Achja, blaues Schild, passt schon und weiter. Mit Einsehen hat das nichts zu tun. Im Nachhinein ist das grundsätzlich schon klar.

Meine Frage geht eben darauf, ob es nicht trotzdem verwirrend ist und so zumindest eventuell die Abschleppkosten nicht übernehmen muss (ähnliche Fälle habe ich online gefunden)

Aber die Antworten geben mir hier schon das Zeichen, dass es nicht viel Sinn hat gegen die Kosten vorzugehen.

Genau genommen hat ein Einspruch nicht nur wenig sondern gar keinen Sinn. Es sei denn, du möchtest dem Sachbearbeiter einen heiteren Tag bescheren.

Wenn dich das verwirrt, erwartet man vielleicht von dir, dass du deine Fahrtauglichkeit überprüfen lässt.

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Ich hab „die beiden Schilder“ auf ein Halteverbots und ein Parkschild bezogen. So sind es doch drei…und „sicherlich zu sehen“ ist ja eher so spekulativ.

Wenn man jeden zweiten Beitrag liest, kann passieren, dass man

bezieht … Sei es drum!

Genau, und dann (leider) nicht wie bei deinem alten Fall damals.

Na klar, dann könnte man ja tagtäglich mehreren Fahrern, die es nicht schaffen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten, die Fahruntauglichkeit unterstellen. Dort wird ja auch immer von Fahrlässigkeit ausgegangen. Also, dass sie die Schilder übersehen haben?!

Ich denke da ist unbedenklicher, wenn man Mal unter Zeitdruck ein Halteverbotsschild übersieht etwas unbedenklicher als mit 70 durch ne 30er Zone zu Brettern. Aber vielleicht ist das auch nur meine Ansicht…

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