Temporäres Halteverbot - wie lange gilt es?

Da steht ein Halteverbotsschild, darunter „wegen Umzug am 13.12.14“.
Ich parke am 16.12.14 in der Parktasche daneben - und kriege ein Knöllchen. Ist das korrekt?

Es steht eine Zeitspane drauf in der das Schild gelten soll.
Meist (immer) auch Uhrzeiten, ab wann und bis wann an dem Tag.

Vorher gilts nicht, nachher auch nicht.

Was steht auf dem Knöllchen drauf, welcher Vorwurf ? Er kann sich nicht auf das temporäre Halteverbot beziehen, wenn Datum stimmt.

Oder ist es gar kein amtlicher Zusatz „Umzug“ gewesen ? Ein privates Pappschild ? Dann bestand immer Halteverbot.

MfG
duck313