Angenommen, folgender hypothetischer Fall würde sich zutragen:
Es gibt eine Feuerwehrzufahrtszone mit totalem Halteverbot.
In der Strasse gibt es immer abwechselend ein Haus, eine Feuerwehrzufahrt, ein Haus, eine Zufahrt etc. Zwischen allen Zufahrten sind die totalen Halteverbotsschilder mit Pfeilen angebracht.
Innerhalb einer solchen totalen Halteverbotszone ist nun mittels mobilem Verkehrszeichen ein temporäres totales Halteverbot für den Tag XX von 7 bis 12 Uhr wegen Umzug eingerichtet.
Das an für sich macht schon keinen Sinn, weil ja wegen der Feuerwehrzufahrtszone sowieso totales Halteverbot herrschen würde.
Das Anfangsschild steht am Eck.
Person A kommt nun angefahren, sieht zwar das totale Halteverbotsschild mit dem Hinweis Feuerwehrzufahrt am Anfang.
Allerdings steht das Schild schräg und es ist unklar, ob dies für den Straßenrand vor dem Haus gilt oder ob es in die Feuerwehreinfahrt zeigt und signalisiert, dass man in der Einfahrt nicht parken darf.
Direkt nach der Einfahrt für den Straßenrand vor dem Haus steht das mobile Schild , welches ein bereits verstrichenes Datum zeigt, somit partk Person A dort und bekommt eine Verwarnung von 35 Euro.
Person A hat weder vor der Feuerwehreinfahrt noch gegenüber einer weiteren Feuerwehreinfahrt geparkt, sondern lediglich am Straßenrand zwischen zwei solchen Einfahrten.
Welches Schild hat nun Vorrang? Könnte sich Person A auf das mobile Schild berufen? Normal haben doch mobile Schilder immer Vorrang, oder? Denn das abgelaufene Datum auf dem mobilen Schild hebt ja das dort temporär angeordnete totale Haltverbot quasi auf. Könnte man somit das Bußgeld anfechten?