Teppich bei Auszug entfernen

Folgendes Problem:
Mieter ist vor einem Jahr eingezogen. Er hat den Teppichboden mit übernommen. Nun zieht er aus und der Vermieter verlangt, dass er diesen entfernt.
Laut Standartmietvertrag soll er diese jedoch so verlassen wie er sie bezogen hat.
Wer hat jetzt Recht? Vermieter? Mieter?

Hallo,

ein vom Vormieter übernommener Teppichboden gilt als mitvermietet, wenn der Mietvertrag nichts anderes aussagt. Dann ist der VM für den Teppichboden zuständig.

Urteile gibt es darüber allerdings nur bis Landgericht (LG Mainz 3 S 4/96).

Es wäre also hilfreich man könnte nachweisen, dass der Teppich bereits lag (Übergabeprotokoll).

Denn selbstverklebte (-verlegte) Teppiche muss der Mieter bei Auszug entsorgen und auch evtl. Klebereste entfernen (LG Köln 1 C 45/77).

Gruß
Nita