guten abend
hoffe es passt und jemand kann mir helfen
ich hatte vom 1.8.2016 bis zum 31.8.2016
eine beschäftigung mit mindestlohn
und in meinem arbeitsvertrag stand nichts wan das gehalt ausgezahlt wird
mir wurde mal gesagt er hätte zeit bis zum letzten werktag des folgemonats das geld zu überweisen
ist das richtig oder gibt es da andere regeln für
besten dank schon mal im vorraus
Was soll das heißen? Du warst im August bei dem AG beschäftigt und er bezahlt dir den Augustlohn am letzten Werktag im September?
Üblich ist es bei AN, die Stundenlohn beziehen, die korrekt abgerechneten Stunden aus dem Vormonat abzurechnen. Kurze Erklärung: Die Krankenkassen verlangen seit ein paar Jahren schon eine gute Woche vor Monatsende (genau 2 Arbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag) die Nachweise über die Sozialversicherung. Hier kann man als AG natürlich nur schätzen, was in der letzten Woche passiert. Viele AG zahlen diese Schätzungen auch aus und korrigieren dann im nächsten Monat.
Wenn du allerdings sagen willst, dass der AG meint, er zahlt dir den kompletten Lohn für August erst im September aus, dann geht das natürlich nicht. Die gesetzliche Grundlage findet man in zwei Gesetzen, deren Paragraphen zusammen diese Vorgehensweise nicht erlauben.
§614 BGB und § 108 GewO.
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Huhu,
so habe ich das verstanden, und zwar am letzten Werktag im September, nicht mal am Anfang!
Gruß
Christa
soll heissen ich weiss gar nicht wan er das gehalt zahlt
deswegen ja meine frage bis wan er das gehalt zahlen muss
mit dem letzten bank arbeitstag im folgemonat meinte ich nur ich hörte das so das er bis dahin den lohn zahlen muss
weiss aber nicht ob das stimmt
weil im arbeitsvertrag ist darüber nichts festgeschrieben
und die firma hat auch keinen tarifvertrag
und eine lohnabrechnung habe ich auch noch nicht
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, am Ende des Monats. Da du nur im August beschäftigt warst, dann Ende August. Sollten dann noch Stunden korrigiert werden müssen (Erklärung siehe oben), dann gibt es im September noch eine Abrechnung und natürlich Zahlung für die Korrektur aus August.
Falls du nicht mehr bei der Firma beschäftigt bist, achte bitte darauf, dass du die Meldebescheinigungen (Anmeldung wegen Beginn und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung) und Lohnsteuerbescheinigung bekommst.
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