Hi!
Ich habe mal gelernt, dass bei einem Terminkauf ein Zeitpunkt oder ein Zeitraum für die Vertragserfüllung genannt wird und (das ist jetzt für mich das entscheidende Kriterium) der Lieferant das Recht hat, vor dem genannten Termin zu liefern.
Bei einem Fixkauf ist der Liefertermin hingegen klar benannt („am 01.12.2010“), eine Lieferung vor dem genannten Termin ist für den Lieferanten somit nicht erlaubt.
Nun gibt es aber eine Aussage, wonach beim Liefertermin die Worte „fix“ bzw. „fest“ auftauchen müssen bzw. der Termin für die Verwendung der gelieferten Sache mit Termin genannt werden muss (z.b. „Liefertermin 22.12.2010 fix“ bzw. „Liefertermin 15.11.2010 für Hochzeitsfeier am 16.11.2010“)
Frage nun: In einem Kaufvertrag zwischen zwei Unternehmen steht seitens des Bestellers „Die Lieferung erfolgt am 15.11.2010“. Ist das nun ein Termin- oder ein Fixkauf? Es fehlt der Zusatz „fix“ bzw. das Datum für die Verwendung, aber es steht ganz klar: Lieferung am … (und nicht vorher!).
Wenn nicht vor und nicht nach vereinbartem Termin geliefert werden darf, ist das dann ein Fixkauf - auch ohne Zusätze wie „fix“, „fest“ oder Termin der Veranstaltung wie Hochzeit u.ä.?
Grüße
Heinrich