Terminkauf vs. Fixkauf

Hi!

Ich habe mal gelernt, dass bei einem Terminkauf ein Zeitpunkt oder ein Zeitraum für die Vertragserfüllung genannt wird und (das ist jetzt für mich das entscheidende Kriterium) der Lieferant das Recht hat, vor dem genannten Termin zu liefern.

Bei einem Fixkauf ist der Liefertermin hingegen klar benannt („am 01.12.2010“), eine Lieferung vor dem genannten Termin ist für den Lieferanten somit nicht erlaubt.

Nun gibt es aber eine Aussage, wonach beim Liefertermin die Worte „fix“ bzw. „fest“ auftauchen müssen bzw. der Termin für die Verwendung der gelieferten Sache mit Termin genannt werden muss (z.b. „Liefertermin 22.12.2010 fix“ bzw. „Liefertermin 15.11.2010 für Hochzeitsfeier am 16.11.2010“)

Frage nun: In einem Kaufvertrag zwischen zwei Unternehmen steht seitens des Bestellers „Die Lieferung erfolgt am 15.11.2010“. Ist das nun ein Termin- oder ein Fixkauf? Es fehlt der Zusatz „fix“ bzw. das Datum für die Verwendung, aber es steht ganz klar: Lieferung am … (und nicht vorher!).

Wenn nicht vor und nicht nach vereinbartem Termin geliefert werden darf, ist das dann ein Fixkauf - auch ohne Zusätze wie „fix“, „fest“ oder Termin der Veranstaltung wie Hochzeit u.ä.?

Grüße
Heinrich

da bin ich doch heute zu faul zum selbst formulieren :frowning:

Guckst du hier ==>
http://www.burkes.de/lernkartei/index.php?kartei=rec…&
weiter=1&lfdnr=16&antwort=1

…und nicht mal das verlinken klappt :frowning:(

Terminkauf: Die gewünschte Lieferzeit ist vertraglich auf ein bestimmtes Datum festgelegt (siehe „Leistungszeit“). Bei Nichteinhaltung tritt automatisch Verzug ein (siehe gesonderte Kartei „Verzug“).

Fixkauf: Ebenfalls bestimmte Lieferzeit, aber es darf nur an oder bis zu diesem Tag geliefert werden, weil die Lieferung sonst nicht von Interesse ist.
Beispiel: Bestellung von 500 Weißwürsten für eine Betriebsfeier am 15. Februar
Der Vertrag „steht und fällt“ mit der Einhaltung des Termins
Folge: Je nach Fallgestaltung ist der Vertrag unmöglich geworden (Weißwürste brauchen am nächsten Tag nicht mehr angenommen werden; Verzugsregeln sind hinfällig) oder der Käufer hat ein sofortiges Rücktrittsrecht (ohne dass die sonstigen Voraussetzungen beim Rücktritt im Verzugsfall vorliegen müssen, also ohne nochmalige Fristsetzung).

Beachte in der Praxis unscheinbare Klauseln wie „Lieferung am 15.2. fix“. Das ist kein bloßer Terminkauf, sondern Fixkauf.

Hi!

Beachte in der Praxis unscheinbare Klauseln wie „Lieferung am
15.2. fix“. Das ist kein bloßer Terminkauf, sondern Fixkauf.

Genau das ist ja die Frage. :smile:

Mit dem Zusatz „fix“ bzw. „fest“ ist die Sache eindeutig.
Nun steht im Vertrag aber „Lieferung _am_ 15.2.“ (ohne „fix“ bzw. „fest“).

Reicht das Wort „am“ aus, um einen Vertrag als Fixkauf zu definieren (der Vertragspartner darf ja nur exakt am 15.2. liefern - nicht vorher, wie es beim Terminkauf erlaubt ist, und schon gar nicht nachher)?

Grüße
Heinrich

Ein Festkauf ist eben nur ein Festkauf.
Wenn der Lieferant zum gegebenen/versprochen Zeitpunkt nicht liefert, gerät er eben in Lieferverzug. Nur weil der Lieferant ein Lieferdatum nennt, wird daraus noch lange kein Fixkauf.

Wobei Lieferanten es sich in Ihren Vertragsbedingungen meist vorbehalten, genannte Liefertermine stehts als unverbindlich zu behandeln. Guck dir mal die Lieferungs-Bedingungen deines Lieferanten an.

Ein Fixkauf ist NUR DANN ein Fixkauf - wenn bei der Bestellung ausdrücklich das Wort FIX mit angegeben ist - dann mit der Möglichkeit, z.B. eine verspätete Lieferung abzulehnen ohne die gesetzlichen Regelungen des Lieferverzugs beachten zu müssen.

Fixgeschäft nach § 376 HGB oder § 361 BGB
Hi !

Die beiden wichtigsten Vorschriften für das „normale“ Fixgeschäft finden sich in
§ 376 HGB http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__376.html
und
§ 323 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
(Auch in Verbindung mit § 271 BGB)

Nach der Kommentierung zu beiden Vorschriften gilt: Klauseln wie „fix“, „präzise“, „promt“, „genau“, „spätestens“ in Verbindung mit der Leistungszeit deuten auf ein Fixgeschäft hin. Bei allen anderen Formulierungen ist von einem Termingeschäft auszugehen.

BARUL76