Dass der Eigentümer sein Fahrzeug zurück will ist ganz normal: der hat durch die Beschlagnahme des Fahrzeuges einen sehr grossen Schaden erlitten.
Da der Eigentümer des Fahrzeuges ja offensichtlich nicht an dem Terrorakt schulldig ist, muss man den Fahrzeigeigner auch für den Schaden, den er erlitten hat, entschädigen.
Dass da ein durchgeknalltes Museeum den Lastwagen aufkaufen wollte ist ein anderes Problem: es ist äusserst peinlich und verdreckt, wenn da so ein Museeum mit einem blutbefleckten Fahrzeug Geld machen will. So ein Tatfahrzeug muss man verschrotten und nicht ausstellen … es hat auch keinen grossen Wert, dass der Fahrzeugeigner es wieder reparieren lässt.