Guten Tag,
bei meinem Mann wurde eine TESE durchgeführt und wir sind gerade dabei um eine (Teil-)Kostenerstattung bei der DAK zu kämpfen. Gibt es Präzedenzfälle oder haben Sie ein paar Tipps für unsere Argumentation?
Ganz herzlichen DAnk
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um Ihnen weiterhelfen zu können,benötige ich ausführliche Information über Ihren Fall.
So auch habe ich folgende Fragen:
Haben Sie zuvor die Kostenfrage bei Ihrer Krankenkasse abgeklärt?
Wenn ja,was hat man Ihnen gesagt und haben Sie diesbezüglich was schriftliches?
Was sagt der behandelnde Arzt bzw. Krankenhaus?
Diese Fragen möchten Sie mir bitte beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wir haben ca. vier Wochen vor der OP mit der DAK, bei wir beide versichert sind, angefragt in einem persönlichen Gespräch. Die Dame hatte keine Ahnung, worum es geht und hat es total falsch beraten, das wissen wir eben jetzt. Letzten Endes hat sie gesagt, dass mein Mann den Eingriff durchführen lassen soll und wir dann die Rechnung mit einer Begründung einreichen sollen. Das haben wir gemacht. Daraufhin reagierte die DAK so, dass sie die Kostenübernahme abgelehnt hat mit der Begründung, dass wir vor der OP nicht den Kontakt gesucht haben. Über den Besuch vor der OP gibt es einen Akteneintrag der Sachbearbeiterin. Das heißt doch wenigstens, dass klar ist, dass wir da waren. Wir wissen auch genau an welchem Tag zu welcher uhrzeit und wer die Dame war. Schriftlich haben wir nur die Ablehnung.
Der Arzt hat eine zweizeilige Begründung in den Entlassungsbrief geschrieben, die sehr allgemein gehalten ist, aber er sicherte uns zu, dass dies reichen würde. Anscheinend aber nicht… Dieser Arzt ist leider ein sehr guter Urologe, aber ein arroganter Mensch.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach Ihren Ausführungen muß ich Ihnen mitteilen,dass Ihre Erfolgsaussichten gegen die DAK nicht besonders hoch sind.Gleichwohl haben Sie leider den Fehler gemacht,dass Sie die Kostenübernahme durch die DAK zuvor nicht eindeutig abgeklärt haben.Dies spricht leider gegen Sie.Die Dame mit der Sie gesprochen haben
hätte Sie an den zuständigen Sachbearbeiter verweisen müssen.Die Info´s die Sie von dieser Dame erhalten haben sind so nicht korrekt.Kostenübernahmen werden vor einer Behandlung abgeklärt.
Ich kann Ihnen nur empfehlen,dass Sie gegen den ablehenden Bescheid der DAK Widerspruch einlegen können.Dies setzt allerdings voraus,dass der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthält.Ist dies nicht der Fall,sollten Sie gegenüber der DAK auf einen solchen Bescheid bestehen.Ferner muß sichergestellt sein,dass die Widerspruchsfrist (meist 4 Wochen) noch nicht verstrichen ist.Sie können den Widerspruch selbst oder durch einen Rechtsanwalt oder durch mich einlegen.Der Widerspruch muß jedoch minuziös begründet sein.Sollte die DAK dem Widerspruch nicht abhelfen,bleibt Ihnen nur der Klageweg.
Ich konnte in Erfahrung bringen,dass es Krankenkassen gibt,so auch u.a. die AOK,die sich zumindest hälftig an die Kosten beteiligen.Wie sich das allerdings bei der DAK verhält ist mir leider nicht bekannt.
Ich hoffe Ihnen zumindest damit etwas geholfen zu haben.Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
MfG
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wir haben bereits fristgerecht Widerspruch eingelegt und sind dabei eine Begründung zu formulieren. ich suche dann weiterhin mal nach Fällen, wo es eine /Teil-)Kostenübernahme gab. Mal schaun, ob ich fündig werde. Leider sind wir nicht rechtschutzversichert, sonst hätten wir schon längst einen Anwalt eingeschaltet.
Vielen Dank nochmal.
Guten Tag,
Leider komme ich erst heute dazu eine Antwort zu formulieren, ich bitte deshalb um Entschuldigung. Nach meinen Recherchen wird die vorbezeichnete Angelegenheit überall anders gehandhabt. Ich würde empfehlen dass Sie sich direkt an die Landesärztekammer wenden und dort um die Klärung Ihrer Angelegeheit bitten. Weiter würden Sie Auskünfte von der Patientenberatung bekommen ob die aber hilfreich sind wage ich zu bezweifeln.
MfG
Grünrock
Vielen Dank für die Antwort. Ja, anscheinend gibt es keine einheitliche Regelung. Mit der Ärztekammer, das ist eine gute Idee. Vielen Dank, das werden wir mal klären.
Guten Tag,
Leider komme ich erst heute dazu eine Antwort zu formulieren, ich bitte deshalb um Entschuldigung. Nach meinen Recherchen wird die vorbezeichnete Angelegenheit überall anders gehandhabt. Ich würde empfehlen dass Sie sich direkt an die Landesärztekammer wenden und dort um die Klärung Ihrer Angelegeheit bitten. Weiter würden Sie Auskünfte von der Patientenberatung bekommen ob die aber hilfreich sind wage ich zu bezweifeln.MfG
Grünrock