Test am Tag der Zeugnisausgabe?

Gulp und hallo ihr alle,
Ich habe da mal eine Frage zu den, meines erachtens, fiesen Methoden meines französisch Lehrers. Der hat nämlich am Tag der Zeugnisausgabe, in der ersten der drei Stunden, einen unangekündigten Vokabeltest geschrieben.
Ich bin es ja gewöhnt, dass Lehrer mir armen Schüler der 10ten Klasse erzählen, dass der Zensurenstopp keine endgültige Sache sei und dass man im Falle eines Falles ja noch eine Sechs geben könnte usw.
Soviel ich weiß, darf der Lehrer aber nicht so ohne weiteres einen Test nach dem Zensurenstopp schreiben. Und wenn er ihn am Tag der Zeugnisausgabe schreibt und die Zensur nicht mehr aufs jetzige Zeugnis kommt, was dann?
Ich hörte, dass der Lehrer die Zensur nur mit Einverständnis des Schülers auf das nächste Halbjahr übertragen darf.

Meine Frage nun präzise:
Darf mein Lehrer einen Test am Tag der Zeugnisausgabe schreiben und die Zensur einfach ohne meine Erlaubnis auf’s nächste Halbjahr übertragen?
Zur Info:
Es geht um KLasse 10; Stadt Berlin; Gymnasium; Französisch; einfacher, kleiner Vokabeltest.

Ich habe kein Schulgesetzbuch für Berlin finden können, deshalb frage ich euch.

Danke für Eure Hilfe,
Zwergenbrot.

Meine Frage nun präzise:
Darf mein Lehrer einen Test am Tag der Zeugnisausgabe
schreiben und die Zensur einfach ohne meine Erlaubnis auf’s
nächste Halbjahr übertragen?

Hm, schwieriger Fall, meines Erachtens… ich kenne nur das Schulgesetz in BaWü und auch nicht mehr so gut… :smile:
Ich weiss nur eines: für die Festsetzung der Halbjahreszeugnisnoten gibt es bestimmte Termine, die von allen Lehrern eingehalten werden müssen… bis dato KANN noch eine Arbeit geschrieben werden, die dann in das Halbjahreszeugnis miteinfliesst. Da die Festsetzung der Zeugnisnoten und Zeugnisausgabe an aufeinanderfolgenden Terminen stattfinden, ist es durchaus legitim, dass der Lehrer die Note des Tests am Tag der Zeugnisausgabe ins nächste Schulhalbjahr hinübernimmt; jedoch ist meines Wissens nicht rechtens, wenn er diese Note noch mit in die Halbjahresinformation einfliessen lässt… aus o.g. Grund der Terminfestsetzung…
Deshalb dürfte er euch gar nicht fragen, ob er es ins nächste Halbjahr mitnimmt, sondern es ist fakt, dass diese Note nicht mehr in das Zeugnis im Halbjahr einfliesst…

Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben…

Matthias

Zur Info:
Es geht um KLasse 10; Stadt Berlin; Gymnasium; Französisch;
einfacher, kleiner Vokabeltest.

Ich habe kein Schulgesetzbuch für Berlin finden können,
deshalb frage ich euch.

Danke für Eure Hilfe,
Zwergenbrot.

dein lehrer darf - solange noch keine notenabgabe stattgefunden hat bzw. das neue halbjahr noch nicht stattgefunden hat, darf er dies in das halbjahreszeugnis miteinfließen lassen, sind noten abgegeben bzw, hat neues schuljahr angefangen, dann geht es nicht - ich weiß nicht, wann ihr euer zeugnis bekommt.

Ergänzung
die Noten sind an dem Tag der Zeugnisverteilung schon geschrieben und können nicht mehr geändert werden, weil der Lehrer an einen Abgabetermin gebunden ist. Aber de facto: der Test wurde geschrieben und die Note wird gezählt, ob im ersten oder im zweiten Halbjahr, es zählt leider alles zu ein und demselben Endjahreszeugnis, denn am Ende werden noch einmal alle Noten, die du je geschrieben hast, berechnet - die einzelnen Noten sind der Ausgangspunkt und nicht die Noten des Halbjahreszeugnisses. Hast du im Halbjahreszeugnis also eventuell ein plus vor ner Note bekommen, mit dem du nicht gerechnet hast, heißt es nicht, dass du dieses Plus dann automatisch behälst, weil alles nochmal gerechnet wird…leider

Nun wir schrieben den Test in der ersten Stunde und das Zeugnis gab’s in der dritten Stunde. An der Zensur vom laufenden Halbjahr hat sich garantiert nix mehr geändert, aber darf mein Lehrer einfach so einen Test am Ende eines Halbjahres (also nach der Zensurenkonferenz, dem offiziellen Zensurenstopp und vor der Zeugnisausgabe) schreiben und die darauf folgende Note ohne weiteres ins nächste Halbjahr übertragen? Ich meine kann man einfach einen Test in dem einen Halbjahr schreiben und erst im nächsten die Zensur dafür geben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mir erzählen die Lehrer immer, dass in den meisten Fächern die Noten sozusagen von vorn beginnen. Für Sport und Physik und andere Fächer, die nur in geringer Stundenanzahl unterrichtet werden werden die Noten behalten, aber in den „wesentlichen“ Fäachern (dazu zählt Französisch) wird der Durschnitt wieder auf 0,0 gesetzt und man fängt von vorne an Zensuren zu sammeln. Meines Wissens nach zumindest.
Und wozu gibt es dann so etwas wie den Zensurenstopp. Laut einem Rechtsratgeber von mir, müssen alle Noten in einem gewissen Bewertungszeitraum erteilt werden. Und der ist meines erachtens zu Ende, wenn sich die Lehrer zusammen gesetz haben und über meine Noten endschieden haben und dieser Berwertungszeitraum beginnt meines erachtens auch erst mit dem 1ten Schultag des neuen Halbjahres. Oder irre ich mich gewaltig?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das widerspricht dem nicht, was ich schreibe. also, wenn dir deine lehrer sagen, dass der durchschnitt auf null gesetzt wird, dann bedeutet das, dass dein halbjahreszeugnis eben nicht der ausgangspunkt ist. alle noten eines faches, alle leistungen, die du erbracht hast kommen wieder in einen topf, aber noten, die du im ersten halbjahr geschrieben hast, werden dann nicht vergessen, sondern landen auch in dem topf.
hast du also vorher einen durchschnitt in einem fach von 2,0 und du schreibst im zweiten hakbjahr nur 4ren, dann verschlechtert sich logischerweise dein durchschnitt. aber da erzähl ich dir doch bestimmt nichts neues, oder?
schreiben darf dein lehrer wann er will, er ist nur daran gebunden, darauf zu achten, zu welchem zeugnis er dies dann zählt. und wenn ihr den test in der ersten stunde geschrieben habt, dann zählt der natürlich zum 2. halbjahr, weil die notenabgabe schon stattgefunden hat. das schuljahr hört nicht mit dem ersten halbjahr auf.
klar drohen die lehrer gerne damit, dass sie zu jeder zeit noch die noten in ein zeugnis miteinfließen lassen können, die wollen ja schließlich, dass jeder bis zum letzten tag aufpasst. und klaro zählt der test dann auch irgendwie mit hinein, aber dann eben erst im zweiten halbjahr.

ich müsste mich sehr irren, wenn es in anderen bundesländern da einen großen unterschied gibt. aber noch einmal: dieser vokabeltest wird doch sicherlich nicht so viel zählen, dass er dich gleich ins unglück stürzt, oder? er zählt zwar, aber das zweite halbjahr ist doch noch lang oder da kann ein schlechter test doch auch wieder ausgeglichen werden, oder?

1 Like

etwas überlesen, daher 2.Ergänzung :wink:
sorry, noch ne kleine ergänzung…aber telefonieren und schreiben schaff ich doch noch nicht gleichzeitig :wink:
also, vielleicht hast du bei deinen lehrer was missverstanden: alle noten zählen, dazu sind sie verpflichtet, die können doch nicht einfach deine erbrachten leistungen aus dem ersten halbjahr unter den tisch kehren. das geht auf keinen fall. stell dir doch mal den umgekherten fall vor. du hast lauter einsen im ersten halbjahr und schreibst dann, weil du krank warst, ne menge vierer. das wäre ja total unfair und gesetzlich auch verboten, nur die noten des zweiten halbjahres zu zählen. nein, da kann ich dir versichern: in allen fächern müssen alle dort erbrachten leistungen berücksichtigt werden! und deine lehrer können auch nicht einfach in ihrem fach von dem durchschnitt des ersten halbjahres ausgehen und die noten draufrechnen, die müssen auf jeden fall alles wieder erneut zusammen rechnen, denn sonst gehen ja wichtige 10tel in der note verloren! das wären fehler, gegen die du auf jeden fall vorgehen kannst. alles muss zählen!
und das zweite: es gibt gesetzlich in der schule leider keinen zeitraum, in dem nicht benotet werden dürfte. aber: ist die notenabgabe erfolgt (alle noten werden dem klassenlehrer übergeben und der erstellt die zeugnisse), dann kann nicht einfach ein lehrer kommen und aufgrund eines sechsers im vokabeltest ein zeugnis ändern. er ist an die notenabgabe gebunden. die 6 kann er jedoch ohne dich zu fragen in das nächste halbjahr miteinfließen lassen.

1 Like

Nun wir schrieben den Test in der ersten Stunde und das
Zeugnis gab’s in der dritten Stunde. An der Zensur vom
laufenden Halbjahr hat sich garantiert nix mehr geändert, aber
darf mein Lehrer einfach so einen Test am Ende eines
Halbjahres (also nach der Zensurenkonferenz, dem offiziellen
Zensurenstopp und vor der Zeugnisausgabe) schreiben und die
darauf folgende Note ohne weiteres ins nächste Halbjahr
übertragen? Ich meine kann man einfach einen Test in dem einen
Halbjahr schreiben und erst im nächsten die Zensur dafür
geben?

Ja, das darf er, weil er diese Note nicht mehr ins Halbjahreszeugnis reinschreiben darf (siehe Notenkonferenz, Zeugnisausgabe-Termine)… sie wird ins nächste Halbjahr mitgenommen…

Meine Frage nun präzise:
Darf mein Lehrer einen Test am Tag der Zeugnisausgabe
schreiben und die Zensur einfach ohne meine Erlaubnis auf’s
nächste Halbjahr übertragen?

Für BaWÜ gilt: 1.) Es gibt kein Halbjareszeugnis mehr, sondern eine Halbjahresinformation mit Noten z.B. 2 2+ 2- 2-3 etc.
2.) Wenn die Notenkonferenz die Halbjahresleistung festgetellt hat, ist sie für den KLehrer bindend.
3.) Schreibt er an (s.o.) Tag, dann muss die Note für das Jahreszeugnis mitzählen. Es ist ein Leistungbeurteilung.
4.) Wenn Lehrer die Leistungsbeurteilung als Reglementierungsinstrument einsetzen, dann zeigt das nur pädagogisches Unvermögen. Es gibt ja nicht umsonst die Erzieherischen Maßnahmen und dort steht kein Satz, dass Noten zur „Bestrafung“ sind.
Gruß rupert

Korrektur

Für BaWÜ gilt: 1.) Es gibt kein Halbjareszeugnis mehr, sondern
eine Halbjahresinformation mit Noten z.B. 2 2+ 2- 2-3 etc.
2.) Wenn die Notenkonferenz die Halbjahresleistung festgetellt
hat, ist sie für den KLehrer bindend.
3.) Schreibt er an (s.o.) Tag, dann muss die Note für das
Jahreszeugnis mitzählen. Es ist ein Leistungbeurteilung.
4.) Wenn Lehrer die Leistungsbeurteilung als
Reglementierungsinstrument einsetzen, dann zeigt das nur
pädagogisches Unvermögen. Es gibt ja nicht umsonst die
Erzieherischen Maßnahmen und dort steht kein Satz, dass Noten
zur „Bestrafung“ sind.
Gruß rupert

Hi Rupert, bei den Punkten 1,2 und 4 muss ich dir recht geben… bei Punkt 3 leider nicht… bis zum Tag der Notenkonferenz müssen alle Noten (schriftlich, mündlich, praktisch) für die Halbjahresinformation gemacht sein… danach zählt jede Note bereits für das Endjahreszeugnis… bei einem Test am Zeugnisausgabetag also fliesst diese Note NICHT mehr in die Halbjahresinformation…

Matthias

Habe auch nichts anderes behauptet.

Habe auch nichts anderes behauptet.

Ups, dann war das wohl ein Missverständnis… sorry

Matthias :smile:

Noch ne kleine Korrektur: die Halbjahres"information" in der zehnten Klasse ist auch in Baden-Württemberg ein Halbjahreszeugnis, da es ein Bewerbungszeugnis ist und daher auch nur ganze Noten enthält. Das dürfte nicht nur für die Realschule zutreffen.

1 Like