Gulp und hallo ihr alle,
Ich habe da mal eine Frage zu den, meines erachtens, fiesen Methoden meines französisch Lehrers. Der hat nämlich am Tag der Zeugnisausgabe, in der ersten der drei Stunden, einen unangekündigten Vokabeltest geschrieben.
Ich bin es ja gewöhnt, dass Lehrer mir armen Schüler der 10ten Klasse erzählen, dass der Zensurenstopp keine endgültige Sache sei und dass man im Falle eines Falles ja noch eine Sechs geben könnte usw.
Soviel ich weiß, darf der Lehrer aber nicht so ohne weiteres einen Test nach dem Zensurenstopp schreiben. Und wenn er ihn am Tag der Zeugnisausgabe schreibt und die Zensur nicht mehr aufs jetzige Zeugnis kommt, was dann?
Ich hörte, dass der Lehrer die Zensur nur mit Einverständnis des Schülers auf das nächste Halbjahr übertragen darf.
Meine Frage nun präzise:
Darf mein Lehrer einen Test am Tag der Zeugnisausgabe schreiben und die Zensur einfach ohne meine Erlaubnis auf’s nächste Halbjahr übertragen?
Zur Info:
Es geht um KLasse 10; Stadt Berlin; Gymnasium; Französisch; einfacher, kleiner Vokabeltest.
Ich habe kein Schulgesetzbuch für Berlin finden können, deshalb frage ich euch.
Danke für Eure Hilfe,
Zwergenbrot.