feed the troll…
… gibt es außer niveaulosen Beleidigungen auch mal was nützliches, daß auch der Wahrheit entspricht----hmm…eher wohl net *lachaus
Moien,
bin mal gespannt ob du deinem eigenem Ratschlag folgst und dir deine Tipps schenken, denn:
- wenn die Sachlage so klar wäre würden die erst gar nicht versuchen
- wer Johannes alias Jakobs Posting auch noch gut heisst…Kommentar überflüssig
- ist das Testament zumindest strittig
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
mein Kommentar mit dem „Tipp“ bezog sich auf deinen Ratschlag i.S. Jakob Opgen. Das Problem hat nämlich zwei Beteiligte. Der andere bist du. Und du hast (mal wieder) angefangen die Giftspritze auszupacken.
Ich - und nicht nur ich - hasse es wenn sich 2 erwachsene Menschen hier dermaßen daneben benehmen.
Wenn die Lösung darin besteht einen oder beide vor die Tür zu setzen, hätte ich nichts dagegen.
Und „strittig“ ist kein Begiff aus dem Gesetz.
Wer den Unterschied zwischen „strittig“ und „nichtig“ nicht kennt, sollte sich vielleicht ein wenig zurück nehmen - zumindest solange es darum geht die Meinungen anderer zu verurteilen.
Gruß Ivo
Antwort eines Laien:
Mal abgesehn davon das in diesem Fall die handschriftliche
Ausführung fehlt:
Wer sagt denn das überhaupt das korrekte Datum eingetragen
wurde.Evtl. ist noch gar kein Datum eingetragen, das könnte dann bei
Bedarf (im Todesfall) erledigt werden.
Das geht sicherlich wenn man noch den alten Kugelschreiber hat (gleiche Tinte)
Die Schrift „drauf“ hat.
Tinten dunkeln nach also darf das Testament nicht zu alt sein, sonst nützt Dir dann der Originalkugelschreiber nix.
§267StGB gefällig
Jakob
Damit sind alle Testamente die später angefertigt wurden mit
einem Mal älter und ungültig.Fällt mir gerade so ein, zumal man keine Möglichkeit hat, das
Original
zu begutachten.
Wenn man den Verdacht hat kann man anzeigen und die kümmern sich dann um Änderungen Urkundenfälschung Betrug im Versuch o.ä.
Gruß
Thomas
ohje…
Moien,
da du scheinbar Trolls gutheisst wundert mich deine Einstellung nicht - sonst hättest du den Sinn von dem was ich tue begriffen!
Abgesehen davon ist der Wert einer Aussage nicht davon abhängig ob man Juristen-Deutsch benutzt oder nicht sondern ob es verständlich ist!
Wenn nun schon ein TRoll dafür sorgt, daß einer der wenigen wirklich kompetenten Leute wie Leo nicht mehr posten möchte sollte das selbst Troll-Verteidigern wie Dir zu denken geben!
Abgesehen davon ist es mir egal ob Leute mein verhalten hassen (vornehmlich die den Sinn nicht kapieren) oder sonstwas denken - solange hier Trolle am WErke sind die permanent Schwachsinn verbreiten und damit den Fragenden auch erheblichen Schden zufügen können warne ich vor solch niveaulosen Trollen!
Gruß
Bernd
P.S.: Spätestens nach dem von Leo zitierten assozialen Posting würden „normale“ Mod´s den Troll ohne Vorwarnung rausschmeissen!
da du scheinbar Trolls gutheisst wundert mich deine
Einstellung nicht - sonst hättest du den Sinn von dem was ich
tue begriffen!
Ich an deiner Stelle würde das Wort Troll lieber nicht in den Mund nehmen…
In Anbetracht dessen was du hier tust, schießt du nämlich so weit über das Ziel hinaus, dass man sich fragt wer der größere Troll ist.
Ungelesen die Antwort einer Person zu verurteilen hat mit objektiver Richtigstellung falscher Tatsachen nichts mehr zu tun.
Gruß Ivo
Hi Bernd! Hi WWW-lers!
Sorry für die Zwischenrede meinerseits!
Anläßlich eines Todesfalles habe ich erfahren, daß ein Testament A, die alle Bestimmungen -zB handgeschrieben mit Zeugen-, erfüllt, wird anstandlos sobald ein neues B geschrieben wird, vorausgesetzt, die Bestimmungen ebenfalls erfüllt sind.
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena