Testament

Tag zusammen,
angenommen, ein älteres Ehepaar läßt sich von leitenden Angehörigen einer Religionsgemeinschaft dazu verleiten, ein auf diese Gemeinschaft lautendes Testament (hier gibt es bereits vorbeitete Vordrucke) zu unterschreiben. Beide sehen nicht mehr sonderlich gut, haben bei „DA“ unterschrieben, eine Kopie es Dokumentes wurde nicht ausgehändigt (auf Verlangen auch nicht). Nun hat sich das Ehepaar entschlossen, alles zu widerrufen. Mangels Dokument was tun? Reicht ein erneutes, geändertes Testament, welches z. B. beim Amtsgericht hinterlegt wird? Ist ein Notar dazu erforderlich?
Danke für eure Antworten und einen schönen Restsonntag noch.

Tag zusammen,
angenommen, ein älteres Ehepaar läßt sich von leitenden
Angehörigen einer Religionsgemeinschaft dazu verleiten, ein
auf diese Gemeinschaft lautendes Testament (hier gibt es
bereits vorbeitete Vordrucke) zu unterschreiben. Beide sehen
nicht mehr sonderlich gut, haben bei „DA“ unterschrieben, eine
Kopie es Dokumentes wurde nicht ausgehändigt (auf Verlangen
auch nicht). Nun hat sich das Ehepaar entschlossen, alles zu
widerrufen. Mangels Dokument was tun?
Reicht ein erneutes,
geändertes Testament, welches z. B. beim Amtsgericht
hinterlegt wird?

Na klar.

Es gilt immer das zuletzt rechtsgültig erstellte Testament, wenn man testierfähig war.

Ist ein Notar dazu erforderlich?

Nein
nur handgeschrieben muss es sein von a bis z.
Ein Zeuge wegen der Testierfähigkeit wäre nicht schlecht.

Also Opa hatte dabei keine Pistole am Kopf und war nicht unter LSD. (grins)

Jakob

Danke für eure Antworten und einen schönen Restsonntag noch.

Hallo!

Ist ein Notar dazu erforderlich?

Normalerweise wird hier ja gerne auf die Notare, die alten Gelddrucker, geschimpft, aber hier ziegt sich mal, wie wichtig sie sind.

Weil es verdammt schwierig ist, Nachfragen an einen Erblasser zu stellen, hält das Gesetz hierfür eine sehr strenge Formvorschrift bereit:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__2231.html

Das „eigenhändige Testament“ ist dabei das Gegenteil des „Formulars“.

Hallo Antares,

bin zwar kein ausgewiesener Experte, aber der Fall scheint relativ einfach zu sein:

Ein gültiges Testamnet ist so wie Du es beschreibst nicht zustande gekommen (nicht handschriftlich, nicht notariell beglaubigt, auch kein Nottestament).

Aber davon abgesehen erledigt ein formgerechtes neues Testament ältere Versionen ohnehin. Also: ab zu Notar.

Sollte ich irren, bin ich den Experten für Korrektur dankbar.

Gruß
Ramona

Hallo,

Ein gültiges Testamnet ist so wie Du es beschreibst nicht
zustande gekommen (nicht handschriftlich, nicht notariell
beglaubigt, auch kein Nottestament).

Das Testament ist wegen der fehlenden Handschriftlichkeit ungültig. Einer notariellen Beglaubigung bedarf es nicht. Jedes korrekt aufgesetzte Testament ersetzt alle vorhergehenden - auch ohne Notar.
Trotzdem kann ich auch nur dazu raten, zum Notar zu gehen.

Sollte ich irren, bin ich den Experten für Korrektur dankbar.

Aber bitte.

Gruss Hans-Jürgen
***

Danke für eure Antworten. Es handelt sich überdies um Machenschaften von Zeugen Jehovas.

Hallo Hans-Jürgen,

vielen Dank für die Ergänzungen.

Ein gültiges Testamnet ist so wie Du es beschreibst nicht
zustande gekommen (nicht handschriftlich, nicht notariell
beglaubigt, auch kein Nottestament).

Das Testament ist wegen der fehlenden Handschriftlichkeit
ungültig. Einer notariellen Beglaubigung bedarf es nicht.

Von mir gemeint war: es ist weder handschriftlich, noch beglaubigt. Es gibt noch IMHO eine relativ seltene Form des Nottestaments am Sterbebett. Da der geschilderte Fall keine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist er hier schon erledigt.

Jedes korrekt aufgesetzte Testament ersetzt alle
vorhergehenden - auch ohne Notar.

S.o., ist nur eine der Möglichkeiten. Allerdings meiner Meinung nach die sicherste, da bei handschriftlichen Testamenten ohne weitere Rechtsberatung gerne mal Fehler gemacht werden - und sei es nur ein vergessenes Datum…

Gruß
Ramona

Moien,

wie immer gilt der Tip den Schwachsin den Johannes lais Jakob von sich läßt völlig zu ignorieren!!!

Das Testament in der jetzigen Form wäre sicherlich sehr strittig und um dies aus der WElt zu schaffen empfiehlt sich direkt ein enues Testament zu machen! Am Besten natürlich direkt beim Notar, aber auch ein privat erstelltes mit glaubwürdigen Zuegen sollte reichen…

Gruß

Bernd

Nicht schriftliche Testamente ungültig???
Ich bin der Überzeugung in den Vorlesungen aus Bürgerlichem Recht gehört zu haben, dass nicht schriftliche Testamente gültig sind, sobald sie von drei Zeugen unterschrieben wurden, wovon wenigstens zwei gleichzeitig unterschreiben müssen.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

TN

Nicht aufgepasst …

Ich bin der Überzeugung in den Vorlesungen aus Bürgerlichem
Recht gehört zu haben, dass nicht schriftliche Testamente
gültig sind, sobald sie von drei Zeugen unterschrieben wurden,
wovon wenigstens zwei gleichzeitig unterschreiben müssen.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Hallo,

da hast du aber wirklich nicht aufgepasst :wink:
Das gilt nur in absoluten Ausnahmefällen und nur wenn sich der Verfasser gerade im Stadium des Versterbens befindet, ein Testament nicht mehr handschriftlich erstellt werden kann, der Bürgermeister gerade nicht greifbar ist oder der Verfasser sich während des Dahinsterbens gerade auf hoher See befindet.

Gruß

Matthias

Antwort eines Laien:

Mal abgesehn davon das in diesem Fall die handschriftliche Ausführung fehlt:
Wer sagt denn das überhaupt das korrekte Datum eingetragen wurde.
Evtl. ist noch gar kein Datum eingetragen, das könnte dann bei Bedarf (im Todesfall) erledigt werden.
Damit sind alle Testamente die später angefertigt wurden mit einem Mal älter und ungültig.

Fällt mir gerade so ein, zumal man keine Möglichkeit hat, das Original
zu begutachten.

Gruß
Thomas

sobald sie von drei Zeugen unterschrieben wurden,

Das gilt nur in absoluten Ausnahmefällen

Genau, und „drei Zeugen“ meint hier auch nicht „Drei Angehörige der begünstigten Religionsgemeinschaft“…

Du meinst viell. best. Personen, die sich als ZJ „ausgeben“…

Schere nicht alle über einen Kamm.

Bei meiner Urgroß-Tante hatten sich die dort ansässigen Kathol. Mitarbeiter ins Testament eingeschlichen…

Dies ist aber eindeutig keine Machenschaft der Katholiken.

Was du sagst, ist eine Verläumdung.

LG

Andrea

Danke für eure Antworten. Es handelt sich überdies um
Machenschaften von Zeugen Jehovas.

Hallo Andrea,
nein, das ist keine Verleumdung, sondern entspricht den Wahrheit.
Gruß

Hallo Thomas,

das mag einer der Gründe sein, warum das Testament entweder vollständig handschriftlich erstellt (das macht es schwierig, nach dem Ableben noch eben schnell das Datum zu ändern) oder notariell beglaubigt sein muss…

Gruß
Ramona

Ich hatte schon gehofft Sie wären tot oder krank oder beides
nein halt krank sind Sie ja im Kopf.
Lerne Lesen und schreiben alter frühchen kukuckvater.

Moien,

wie immer gilt der Tip den Schwachsin den Johannes lais Jakob
von sich läßt völlig zu ignorieren!!!

Das Testament in der jetzigen Form wäre sicherlich sehr
strittig und um dies aus der WElt zu schaffen empfiehlt sich
direkt ein enues Testament zu machen!

Welch ein Unsinn

Am Besten natürlich Bernd W fragen der weiss Bescheid.
direkt beim Notar, aber auch ein privat erstelltes mit
glaubwürdigen Zuegen sollte reichen…

Gruß

Bernd

Guten Morgen,

irgendwie liegt Jakop derzeit wesentlich öfters an der Realität als du. Vielleicht solltest du dir deine Tipps diesbezüglich daher schenken.

Das beschriebene Testament wäre nicht ‚strittig‘ sondern ‚nichtig‘.

Denn ein ordentliches Testament kann - im Regelfall - nur durch Niederschrift eines Notars oder durch Erklärung des Erblasser unter den Vorraussetzungen des §2247 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/2247.html errichtet werden.

Schwieriger wird es falls es sich um ein öffentliches Testament handeln sollte - so könnte ich mir zumindest die Idee dahinter bei so einem ‚Erschleichungsversuch‘ vorstellen: http://dejure.org/gesetze/BGB/2232.html

Jedenfalls hat Jakop durchaus recht wenn er sagt, dass das letzte jeweils gültige Testament maßgeblich ist.

Schließlich kann der Erblasser jederzeit seinen letzen Willen widerrufen (BGB 2253). http://dejure.org/gesetze/BGB/2253.html

Dieser Widerruf erfolgt durch Testament. http://dejure.org/gesetze/BGB/2254.html

Gruß Ivo

2 Like

Schere nicht alle über einen Kamm.

Hallo Andrea,

abgesehen davon, dass man Verleumdnung nicht mit „ä“ schreibt, hast du diese Verallgemeinerung getroffen und nicht Antares.

Er hat nur wahrheitsgemäß berichtet, dass in diesem genannten Fall es sich um Machenschaften von Mitgliedern dieser Religonsgemeinschaft gehandelt hat. Ganz offensichtlich haben sich diese nicht für ZJ ausgegeben sondern waren welche.

Da geht dein Vorwurf echt an der Realität vorbei.

Gruß Ivo

Hallo,

ok, den Rechtschreibfehler von nachts kannst du behalten… da war ich nicht ganz auf der Höhe…

Aber zum Begriff der ZJ…

das was diese Personen gemacht haben sollen, entspricht nicht den Regularien dieser Religionsgemeinschaft, dafür gibt es sofortigen Rausschmiss…
Das wird nicht von dieser Gemeinde geduldet…

Eigentlich sollte man dagg. vorgehen, weil das von der Gemeinde nicht unterstützt wird und mit zu den Taten gehört, die stark verurteilt werden.

Ich bewege mich tagtäglich im Kreise der ZJ und glaube daher beurteilen zu können, dass das ganz und gar nicht im ihrem Sinne ist - eher im Sinne der betreffenden Personen.

LG

ANdrea

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Hallo zusammen,

um mal wieder etwas Klarheit in die Sache zu bringen:

  1. Das Ding ist so ungültig, weil nicht eigenhandschriftlich verfasst (eigen- deshalb, weil mir gerade mal wieder ein fremdhandschriftliches und damit ungültiges Testament auf dem Tisch liegt). Auch als Notartestament taugt es nicht, weil der Notar bei verschlossener Übergabe natürlich die Identität des Erblassers überprüft, für einen Betrugsversuch müsste man also einen Notar als Komplize haben.

  2. Die Sache mit den Nottestamenten wurde ja schon erörtert. Dies sind ziemlich theoretische Konstruktionen und man sollte endlich mal mit der Urban Legend aufräumen, dass man mit Zeugen unter normalen Bedingungen ein gültiges Testament errichten könnte.

  3. Es stimmt nicht, dass ein neueres Testament automatisch ein älteres Testament ungültig macht und hierüber gibt es gerne und oft Streit. Gerade bei notariellen Testamenten beschränkt man sich gerne aus Kostengründen auf die Änderung eines früheren Testaments und man sollte daher sehr genau formulieren was noch gilt und was nicht mehr gelten soll. Will man privatschriftlich vollkommen neu testieren, sollte man dementsprechend auch dies klar im neuen Testament zum Ausdruck bringen (hiermit widerrufe ich alle früheren erbrechtlichen Anordnungen, insbesondere das Testament vom …)

  4. In einem Nebensatz stand, dass ein Testament ohne Datum ungültig sei. Dies stimmt nicht. Ein Testament soll selbstverständlich das Datum enthalten, damit man (siehe 2.) im Zweifelsfall weiß, in welcher Reihenfolge die Testamente stehen, ein Testament ohne Datum ist deshalb aber nicht ungültig.

  5. Im gegebenen Fall würde ich die geschäftstüchtigen Herren trotzdem sicherheitshalber mal (notfalls gerichtlich) auffordern das fragliche Schriftstück herauszugeben, denn man weiß ja nie, ob sich darin nicht ganz andere Schweinereien als ein (ungültiges) Testament befinden. Außerdem sollte man sicherheitshalber natürlich die Gelegenheit nutzen nunmehr ein gültiges Testament (nach qualifizierter fachlicher Beratung durch einen spezialisierten Kollegen) zu errichten, in dem man dann ja auch gleich (siehe 2.) noch mal zur Vorsicht dieses komische Ding widerruft.

Gruß vom Wiz

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