Testament aufsetzen

Ich bin 63 Jahre , habe zwei erwachsenen Kinder , war geschieden und bin zwei Jahre mit einer neuen Frau
verheiratet. Ich bin im Besitz einer größeren Immobilie und möchte meine zwei Kinder und meine Frau
zu gleichen Teilen an meinem Nachlass beteiligen. Meine Frau hat hat auch zwei Kinder aus erster Ehe die ich
nicht an meinem Nachlass beteiligen möchte.
Wie gehe ich vor ?

1 Like

Ich würde einfach ein handschriftliches Testament aufsetzen. Datum nicht vergessen und Unterschrift

Jetzt wollte ich noch korrigieren und es klappt nicht mehr:

Wobei deine Frau und deine Kinder ohnehin Erbengemeinschaft werden. Die Anteile hängen wohl davon ab, ob du Gütertrennung vereinbart hast:

Irrtum 2: Der Güterstand der Ehegatten spielt im Erbfall keine Rolle
Das ist falsch! Der Güterstand hat sehr wohl Einfluss auf das Erbrecht. Haben die Ehegatten nichts anderes geregelt, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall erbt der überlebende Ehegatte neben Abkömmlingen (Kindern, Enkeln) die Hälfte des Nachlassvermögens. Im Fall der Gütertrennung hängt der Erbteil der Witwe oder des Witwers von der Zahl der miterbenden Kinder ab.

Si tacuisses

sie hängen, falls ein Testament vorliegt, genau davon ab, was da drin steht. Ungefähr so, wie Du zuerst vorgeschlagen hattest.

Deine Ausführungen zur gesetzlichen Erbfolge gelten für den Fall, dass kein Testament vorliegt.

Moral: Copy & Paste ist kein Allheilmittel

Schöne Grüße

MM

Das wir nicht möglich sein wenn Du vor Deiner Frau stirbst, denn dann sind deren Kinder nach ihrem Tod deren Erben.
Um das zu verhindern hilft nur ein Erbverzichtsvertrag mit Deiner Frau oder, wenn Du den zu vererbenden Anteil an Deine Frau möglichst klein hältst.
Das widerum geht indem Deine Kinder zu Erben werden und Deine Frau damit automatisch pflichteilsberechtigt wird. ramses90

Mein Tipp.
RATSCHLAG !!!
Geh zu einem Notar.
Nur der kennt die gesetzlichen Vorschriften !!!
Und dann ist auch das Problem mit der Aufbewahrung
und möglichen .Unterschlagung geregelt.
Und wenn Du im Besitz solcher Immobilien bist,
wirst Du dir einen Notar (gerade noch) leisten können. Oder ?
Im übrigen, hier im Netz erfährst Du höchstens „Meinungen“.
Also nichts „RECHTS SICHERES

Ganz wichtig !!!
Geh nach Möglichkeit zu einem Notar beim Nachlaßgericht

Was soll das bedeuten. Am Nachlassgericht gibt es keine Notare, nur Rechtspfleger.
Jeder Notar kann ein Testament aufsetzen und es hinterlegen.

Und man kann auch zuhause eins aufsetzen und das dann amtlich verwahren lassen. Notar ist dazu nicht nötig.
Nur der kann es sicher rechtsfest formulieren !

Servus,

im Bereich der Amtsnotare in Teilen Badens und Württembergs waren die Notariate in der Regel gleichzeitig Nachlassgericht. Ich bin nicht sicher, ob es vielleicht noch einzelne gibt, die noch nicht umgestellt worden sind.

Heute ist das ein Stück XX. Jahrhundert, eine Rocaille aus der französischen Besatzungszone, und nicht mehr relevant.

Schöne Grüße

MM

Meine Höflichkeit verbietet es, das was Du schreibst als „blanken Unsinn“ zu bezeichnen.
Ich sage aber, was Du schreibst ist NICHT in allen Teilen richtig

Der Fragesteller hat nicht geschrieben in welchem Bundesland er wohnt.

Darum habe ich geschrieben ^^Geh nach Möglichkeit zu einem Notar beim Nachlassgericht^^

Denn das ist nicht in jedem Bundesland möglich. Bevor Du meinen Betrag indirekt als falsch bezeichnest, hättest Du dich informieren können. Z.B. „mich fragen“ !!!

Außerdem, habe ich nicht geschrieben, ein Notar ist zwingend notwendig, oder?

Weiterhin habe ich nicht geschrieben, er könne ein „privat verfasstes Testament“ nicht amtlich verwahren lassen.

Natürlich kann er das!

Also, in Zukunft erst lesen, informieren und dann etwas schreiben !!!

Hier gibt es nur einen Rat: Bitte gehe zum Notar, lasse ein Testament nach deinen Vorstellungen anfertigen. Dann, und nur dann, kannst du davon ausgehen, dass dein letzer Wille umgesetzt wird.

Mein Vater, und der war kein Dummer, hatte ein handschriftliches Testament aus dem (nach meiner Meinung) eindeutig zu entnehmen war, was er wollte geschrieben. Das ist vom Notar, den wir mit der Erbscheinerstellung beauftragt hatten direkt kassiert worden, weil eine Formulierung die anderen ausgeschlossen hat. Seis drum.

Als Tipp zu der von dir gewünschten Konstellation. Du könntest deine jetzige Frau mit einem Wohn- oder Nießbrauchrecht auch für Teile der Immobilie beerben. Würde bedeuten, sie wird nicht Eigentümerin, hat aber eine Wohnrecht in einem Teil der Immobilie oder kann die Mieten für einen Teil der Immobilie bekommen, so lange sie lebt. Deine Kinder würden Eigentümer der Immobilie. Ein weiterer Nutzen Ihrer Kinder wäre damit ausgeschlossen. Nach dem Tod deiner Frau würden dann deine leiblichen Kinder komplett über die Immobilie verfügen können.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass für den Fall einer Pflegebedürftigkeit deiner Frau, sie nicht gezwungen wäre ggfs. ihren Hausanteil zu verkaufen um Pflegekosten zu decken. Maximal kann dann das Wohnrecht/Niesbrauchrecht vermarktet werden. Sprich, die Mieteinnahmen abzgl. Kosten zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden.

Du könntest auch

Mit dem Beitrag meinte ich:
Kommentar von duck313 | 16.12.2015, 15:31 Uhr

http://www.justizportal-bw.de/pb/,Lde/Startseite/THEMEN+UND+AKTUELLES/Notariatsreform
Sie sind hier: Startseite / THEMEN UND AKTUELLES / Notariatsreform

AUSZUG:
Notariatsreform

In Baden-Württemberg sind bislang - historisch bedingt und deutschlandweit einmalig - sowohl Notarinnen und Notare im Landesdienst als auch Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung (sog. Nurnotare) als auch Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare bestellt.

Durch Bundesgesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1798) wurde - flankiert durch Landesgesetz vom 29. Juli 2010 (GBl. S. 555) - eine Reform des baden-württembergischen Notariatswesens festgelegt. Wesentliche Inhalte dieser Reform sind, dass zum Stichtag 1. Januar 2018


Ein weiterer Link:
http://www.notar-zippold.de/start/notariat-3/freiberufliches-notariat-und-amtsnotariat/

Der Notar ist nicht beim Nachlaßgericht!
Der Notar hat eine eigene Praxis, er ist ein Volljurist und wird vom Landesjustizministerim bestellt.
ramses90

Obwohl ich dazu nichts mehr schreiben wollte,
hier eine Frage an dich:
Du bist also der Meinung, es gibt keine „Amtsnotare“ ?
D.h. es sind „Freiberufliche Notare“

Nein, bin ich nicht.
Die gibt´s noch in Baden Württemberg aber nur bis 2018.
Da gibt´s sogar in einigen Städten und Gemeindenn noch den Bezirksnotar. ramses90

Danke,