Hallo,
ich hätte Fragen zum Erbrecht bzw. zur Erbschaftssteuer. Mal angenommen, es ist folgendes Vermögen vorhanden:
- Selbstgenutztes Haus einschließlich der darin befindlichen Gegenstände, insbesondere Hausrat
- Vermietete Eigentumswohnung
- Lebensversicherung
- Guthaben bei verschiedenen Banken
- Kraftfahrzeug
Kann der Eigentümer/Kontoinhaber/Versicherte z. B. in sein privatschriftliches Testament sinngemäß folgendes hineinschreiben:
Das Haus/Hausrat soll Erbe A bekommen.
Die Wohnung soll Erbe B bekommen.
Die Lebensversicherung bzw. dessen Wert, falls im Erbfall noch vorhanden, bekommt Erbe C.
Das Kraftfahrzeug soll Erbe D bekommen.
Das nach Abzug der evtl. anfallenden Erbschaftssteuer im Todesfall verbleibende Guthaben (eventuell einschließlich der vielleicht inzwischen ausbezahlten Lebensversicherung) bei den Banken wird wie folgt verteilt:
30 % bekommt Erbe A
30 % bekommt Erbe B
20 % bekommt Erbe C
20 % bekommt Erbe D
Ist so etwas möglich bzw. könnte es so zu Unklarheiten kommen, wer was erbt?
Was mich bei der Erbschaftssteuer interessieren würde: Der Prozentsatz ist ja nach Höhe des Gesamtvermögens gestaffelt. So z. B. fällt in Steuerklasse I bei Eltern als Erben bis 300.000 € 11 % an, bis 600.000 € sind es 15 %. Wie hoch wäre denn die Steuer bei angenommenen 500.000 € vererbten Vermögen? Sind das nach Abzug von 100.000 € Freibetrag dann 11 % aus 300.000 € und 15 % für die restlichen 100.000 €, also dann 33.000 € + 15.000 € = 48.000 € Erbschaftssteuer?
Die Wertermittlung bei Guthaben und Lebensversicherungen dürfte wohl kein großes Problem sein. Aber wie erfolgt die Wertermittlung bei Immobilien? Wird da Gutachter vom Finanzamt beauftragt mit der Wertermittlung?
Und jeder Erbe muss entsprechend dem Wert des geerbten Vermögens und seinem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser Erbschaftssteuer zahlen?
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn z. B. nur ein Erbe vorhanden ist, und dieser verschenkt das Erbe weiter. Dann fällt m. W. Schenkungssteuer an, die genauso hoch ist wie die Erbschaftssteuer. Ist das so richtig oder gibt es das vielleicht Sonderregelungen?
Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.
Robert